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242256 · Beschlussvorlage

Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW): Zuschuss zum Eigenanteil der Träger des KIM-Case Managements für die Jahre 2025 und 2026

Nummer
242256
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Integrationsrates 25.02.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
242256
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Landesprogramm „Kommunales
Integrationsmanagement“ (KIM NRW):
Zuschuss zum Eigenanteil der Träger des KIM-
Case Managements für die Jahre 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
20.02.2025 Empfehlung
Integrationsrat 25.02.2025 Anhörung
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Im Rahmen des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“
(KIM) wurden auf Beschluss des Rates vom 19.09.2023 vier Personalstellen
(4,0 VZÄ) für ein rechtskreisübergreifendes Case Management bei freien
Trägern eingerichtet. Jeweils eine dieser Stellen ist angesiedelt bei:
- Ausbildung statt Abschiebung e.V. (AsA)
- Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V.
- Heimstatt e.V.
- Kurdische Gemeinschaft Rhein-Sieg/ Bonn e.V.
Zur Weiterführung des KIM-Case Managements wird den genannten Trägern
für das Jahr 2025 ein kommunaler Zuschuss zum Eigenanteil in Höhe von
21.012,50 € und für 2026 ein Zuschuss in Höhe von 21.537,75 € je
Vollzeitstelle gewährt.
Begründung
Das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) wird
flächendeckend von allen NRW-Kommunen umgesetzt, auch die Stadt Bonn
nimmt seit 2022 daran teil. Mit diesem Programm wird die
rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen gefördert und ein
systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen und innerhalb einzelner
Behörden erreicht. Hintergrund sind Verzögerungen, Hürden und Lücken, die
an den Schnittstellen verschiedener Zuständigkeiten entstehen und denSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
Integrationsprozess erschweren oder zum Stillstand bringen können. Auch
Bedarfe der Zielgruppen sollen durch KIM besser erfasst und berücksichtigt
werden.
Ein wichtiger Baustein des Programms ist das KIM-Case Management: ein
Angebot zur individuellen, rechtskreisübergreifenden Beratung und Begleitung,
das allen Menschen mit Flucht- und Einwanderungsgeschichte unabhängig
vom jeweiligen Aufenthaltstitel offensteht.
KIM soll nach dem erklärten Willen der Landesregierung in den nächsten
Jahren fortgeführt werden. Nach langem Vorlauf hat das Ministerium für Kinder,
Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI NRW) am
19.12.2024 eine neue Richtlinie für das Kommunale Integrationsmanagement
veröffentlicht, sie ist gültig bis zum 31.12.2028. Auf dieser Grundlage wird die
Stadt Bonn in Kürze den Förderantrag für das Jahr 2025 beim Land einreichen.
Am 19.09.2023 hat der Rat der Stadt Bonn beschlossen, dass vier Stellen
(Vollzeit) im KIM-Case Management bei freien Trägern eingerichtet werden: je
eine bei Ausbildung statt Abschiebung e.V., dem Bonner Verein für Pflege- und
Gesundheitsberufe e.V., Heimstatt e.V. und der Kurdischen Gemeinschaft
Rhein-Sieg / Bonn e.V. (DS 231229). Mit diesen Trägern hat das Amt für
Integration und Vielfalt im Oktober 2023 eine Kooperationsvereinbarung
geschlossen. Daraufhin haben die ersten Case Manager*innen bei freien
Trägern im November 2023 ihre Arbeit aufgenommen, die letzte Stelle wurde
zum 01.01.2024 besetzt. Neben den vier Stellen bei freien Trägern hat die
Stadt Bonn drei eigene Vollzeitstellen für das KIM-Case Management im Amt
für Integration und Vielfalt eingerichtet (Ratsbeschluss vom 28.10.2021, DS
211381).
Zur Finanzierung der Stellen im KIM-Case Management gewährt das Land
NRW der Stadt Bonn eine fachbezogene Pauschale in Höhe von derzeit 57.000
€ pro Vollzeitstelle und Jahr. Bei der Förderung der Personalausgaben gibt es
trotz der schwierigen Haushaltslage des Landes keine Kürzungen. Das ergibt
sich aus der neuen Förderrichtlinie vom 19.12.2025. Die Stadt Bonn wird diese
Landesmittel weiterhin entsprechend den Stellenanteilen an die vier o.g.
Vereine weiterleiten.
Zusätzlich gewährt die Stadt Bonn den Trägern des Case Managements einen
kommunalen Zuschuss zum Eigenanteil für ungedeckte Personal- und
Sachkosten. Für das Jahr 2025 beträgt dieser Zuschuss 21.012,50 € je Träger
und Stelle. Für 2026 wird ein Zuschuss in Höhe von 21.537,75 € je Träger und
Stelle gewährt. Dies entspricht einer Erhöhung der Zuschüsse um jeweils 2,5 %
gegenüber dem Vorjahr.
Zum Vergleich: Im Jahr 2024 belief der kommunale Zuschuss sich auf
20.500,00 € pro Vollzeitstelle, zusätzlich wurde jedem Träger ein
Energiekostenzuschuss von 2.000 € gewährt, um die außerordentlich hohen
Kostensteigerungen in diesem Bereich zu kompensieren. Dieser
Energiekostenzuschuss ist im Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 nicht mehr
enthalten.
Die Zusammenarbeit der Stadt Bonn mit den vier Trägern hat sich in jeder
Hinsicht bewährt. Jeder von ihnen verfügt über eigene Zielgruppen-ZugängeSeite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich)
und fachliche Schwerpunkte, die sich wirkungsvoll ergänzen. Somit deckt das
KIM-Case Management im Trägerverbund ein großes Spektrum an
Beratungsthemen und Zielgruppen ab. Dadurch können strukturelle Probleme,
Zugangsbarrieren oder Schwachstellen im kommunalen „Integrationssystem“
besser identifiziert werden. Erkenntnisse aus dem Case Management greift die
Koordinierenden Stelle KIM auf und nutzt sie zur Weiterentwicklung von
Strukturen und Abläufen im Integrationsbereich.
Die Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern des KIM-Case Managements
waren zunächst bis zum 31.12.2024 befristet, das Landesprogramm ist jedoch
gem. § 9 TIntG auf Dauer angelegt. Um Planungssicherheit für die Träger und
ihre Mitarbeiter*innen zu schaffen und das KIM-Case Management nahtlos
fortführen zu können, hat die Verwaltung mit den Vereinen vorsorglich bereits
eine neue Vereinbarung für die Jahre 2025/2026 abgeschlossen.
Die vier Träger wurden von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass etwaige
Ausfälle oder Kürzungen der Landesförderung in den Jahren 2025/2026 nicht
von der Stadt Bonn ausgeglichen werden können. Entsprechend klare
Formulierungen sind auch in den Kooperationsvereinbarungen enthalten, die
vom Amt für Integration und Vielfalt mit den Trägern des KIM-Case
Managements geschlossen wurden. Es ist also keine kommunale
Ausfallbürgschaft für den Fall vorgesehen, dass das Land sein Zusagen nicht
einhält.
Schon im letzten Jahr war zudem vereinbart worden, dass nicht genutzte
Stellenanteile eines Trägers mit Zustimmung aller Beteiligten auf einen anderen
Träger übertragen werden können. Damit wird sichergestellt, dass das
Gesamtkontingent von 4,0 VZÄ, das für die freien Träger im KIM-Verbund
vorgesehen ist, möglichst vollständig ausgeschöpft werden kann. Die Option
einer Übertragung von Stellenanteilen ergibt sich allerdings nur dann, wenn
mehrere Vollzeit-Planstellen dauerhaft in Teilzeit besetzt sind. Dies ist derzeit
bei den Stellen der Heimstatt und des Bonner Vereins für Pflege- und
Gesundheitsberufe der Fall. Bei einer Besetzung in Teilzeit werden die o.g.
Zuschüsse immer anteilig entsprechend dem tatsächlichen Stellenumfang
gewährt.
Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 des Amtes für
Integration und Vielfalt enthalten. Die Auszahlungen entsprechen dem § 82 GO
NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu
maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Integration und Vielfalt 1.01.04.01 Integration und Vielfalt
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich)
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
84.050,00
86.151,00
228.000,00
228.000,00
190000104/
73.1000
190000104/
73.1000
2025
2026
2025
2026
228.000,00
aus
Fördermitteln
228.000,00
aus
Fördermitteln
Einzahlungen /
Erträge
228.000,00
228.000,00
190000104/
61.1000
2025
2026
Haushaltsbelastung
jährlich
84.050,00
86.151,00
2025
2026
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de