242256 · Beschlussvorlage
Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW): Zuschuss zum Eigenanteil der Träger des KIM-Case Managements für die Jahre 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 242256
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Integrationsrates Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 242256 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich) Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW): Zuschuss zum Eigenanteil der Träger des KIM- Case Managements für die Jahre 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Empfehlung Integrationsrat 25.02.2025 Anhörung Rat 20.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Im Rahmen des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) wurden auf Beschluss des Rates vom 19.09.2023 vier Personalstellen (4,0 VZÄ) für ein rechtskreisübergreifendes Case Management bei freien Trägern eingerichtet. Jeweils eine dieser Stellen ist angesiedelt bei: - Ausbildung statt Abschiebung e.V. (AsA) - Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V. - Heimstatt e.V. - Kurdische Gemeinschaft Rhein-Sieg/ Bonn e.V. Zur Weiterführung des KIM-Case Managements wird den genannten Trägern für das Jahr 2025 ein kommunaler Zuschuss zum Eigenanteil in Höhe von 21.012,50 € und für 2026 ein Zuschuss in Höhe von 21.537,75 € je Vollzeitstelle gewährt. Begründung Das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) wird flächendeckend von allen NRW-Kommunen umgesetzt, auch die Stadt Bonn nimmt seit 2022 daran teil. Mit diesem Programm wird die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen gefördert und ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen und innerhalb einzelner Behörden erreicht. Hintergrund sind Verzögerungen, Hürden und Lücken, die an den Schnittstellen verschiedener Zuständigkeiten entstehen und denSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) Integrationsprozess erschweren oder zum Stillstand bringen können. Auch Bedarfe der Zielgruppen sollen durch KIM besser erfasst und berücksichtigt werden. Ein wichtiger Baustein des Programms ist das KIM-Case Management: ein Angebot zur individuellen, rechtskreisübergreifenden Beratung und Begleitung, das allen Menschen mit Flucht- und Einwanderungsgeschichte unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltstitel offensteht. KIM soll nach dem erklärten Willen der Landesregierung in den nächsten Jahren fortgeführt werden. Nach langem Vorlauf hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI NRW) am 19.12.2024 eine neue Richtlinie für das Kommunale Integrationsmanagement veröffentlicht, sie ist gültig bis zum 31.12.2028. Auf dieser Grundlage wird die Stadt Bonn in Kürze den Förderantrag für das Jahr 2025 beim Land einreichen. Am 19.09.2023 hat der Rat der Stadt Bonn beschlossen, dass vier Stellen (Vollzeit) im KIM-Case Management bei freien Trägern eingerichtet werden: je eine bei Ausbildung statt Abschiebung e.V., dem Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V., Heimstatt e.V. und der Kurdischen Gemeinschaft Rhein-Sieg / Bonn e.V. (DS 231229). Mit diesen Trägern hat das Amt für Integration und Vielfalt im Oktober 2023 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Daraufhin haben die ersten Case Manager*innen bei freien Trägern im November 2023 ihre Arbeit aufgenommen, die letzte Stelle wurde zum 01.01.2024 besetzt. Neben den vier Stellen bei freien Trägern hat die Stadt Bonn drei eigene Vollzeitstellen für das KIM-Case Management im Amt für Integration und Vielfalt eingerichtet (Ratsbeschluss vom 28.10.2021, DS 211381). Zur Finanzierung der Stellen im KIM-Case Management gewährt das Land NRW der Stadt Bonn eine fachbezogene Pauschale in Höhe von derzeit 57.000 € pro Vollzeitstelle und Jahr. Bei der Förderung der Personalausgaben gibt es trotz der schwierigen Haushaltslage des Landes keine Kürzungen. Das ergibt sich aus der neuen Förderrichtlinie vom 19.12.2025. Die Stadt Bonn wird diese Landesmittel weiterhin entsprechend den Stellenanteilen an die vier o.g. Vereine weiterleiten. Zusätzlich gewährt die Stadt Bonn den Trägern des Case Managements einen kommunalen Zuschuss zum Eigenanteil für ungedeckte Personal- und Sachkosten. Für das Jahr 2025 beträgt dieser Zuschuss 21.012,50 € je Träger und Stelle. Für 2026 wird ein Zuschuss in Höhe von 21.537,75 € je Träger und Stelle gewährt. Dies entspricht einer Erhöhung der Zuschüsse um jeweils 2,5 % gegenüber dem Vorjahr. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 belief der kommunale Zuschuss sich auf 20.500,00 € pro Vollzeitstelle, zusätzlich wurde jedem Träger ein Energiekostenzuschuss von 2.000 € gewährt, um die außerordentlich hohen Kostensteigerungen in diesem Bereich zu kompensieren. Dieser Energiekostenzuschuss ist im Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 nicht mehr enthalten. Die Zusammenarbeit der Stadt Bonn mit den vier Trägern hat sich in jeder Hinsicht bewährt. Jeder von ihnen verfügt über eigene Zielgruppen-ZugängeSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich) und fachliche Schwerpunkte, die sich wirkungsvoll ergänzen. Somit deckt das KIM-Case Management im Trägerverbund ein großes Spektrum an Beratungsthemen und Zielgruppen ab. Dadurch können strukturelle Probleme, Zugangsbarrieren oder Schwachstellen im kommunalen „Integrationssystem“ besser identifiziert werden. Erkenntnisse aus dem Case Management greift die Koordinierenden Stelle KIM auf und nutzt sie zur Weiterentwicklung von Strukturen und Abläufen im Integrationsbereich. Die Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern des KIM-Case Managements waren zunächst bis zum 31.12.2024 befristet, das Landesprogramm ist jedoch gem. § 9 TIntG auf Dauer angelegt. Um Planungssicherheit für die Träger und ihre Mitarbeiter*innen zu schaffen und das KIM-Case Management nahtlos fortführen zu können, hat die Verwaltung mit den Vereinen vorsorglich bereits eine neue Vereinbarung für die Jahre 2025/2026 abgeschlossen. Die vier Träger wurden von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass etwaige Ausfälle oder Kürzungen der Landesförderung in den Jahren 2025/2026 nicht von der Stadt Bonn ausgeglichen werden können. Entsprechend klare Formulierungen sind auch in den Kooperationsvereinbarungen enthalten, die vom Amt für Integration und Vielfalt mit den Trägern des KIM-Case Managements geschlossen wurden. Es ist also keine kommunale Ausfallbürgschaft für den Fall vorgesehen, dass das Land sein Zusagen nicht einhält. Schon im letzten Jahr war zudem vereinbart worden, dass nicht genutzte Stellenanteile eines Trägers mit Zustimmung aller Beteiligten auf einen anderen Träger übertragen werden können. Damit wird sichergestellt, dass das Gesamtkontingent von 4,0 VZÄ, das für die freien Träger im KIM-Verbund vorgesehen ist, möglichst vollständig ausgeschöpft werden kann. Die Option einer Übertragung von Stellenanteilen ergibt sich allerdings nur dann, wenn mehrere Vollzeit-Planstellen dauerhaft in Teilzeit besetzt sind. Dies ist derzeit bei den Stellen der Heimstatt und des Bonner Vereins für Pflege- und Gesundheitsberufe der Fall. Bei einer Besetzung in Teilzeit werden die o.g. Zuschüsse immer anteilig entsprechend dem tatsächlichen Stellenumfang gewährt. Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 des Amtes für Integration und Vielfalt enthalten. Die Auszahlungen entsprechen dem § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.04 Integration und Vielfalt 1.01.04.01 Integration und Vielfalt Investive Kosten der MaßnahmeSeite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 84.050,00 86.151,00 228.000,00 228.000,00 190000104/ 73.1000 190000104/ 73.1000 2025 2026 2025 2026 228.000,00 aus Fördermitteln 228.000,00 aus Fördermitteln Einzahlungen / Erträge 228.000,00 228.000,00 190000104/ 61.1000 2025 2026 Haushaltsbelastung jährlich 84.050,00 86.151,00 2025 2026 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de