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242254 · Mitteilungsvorlage

Wohnraumförderung im Jahr 2024

Nummer
242254
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
07.01.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.01.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
242254
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Wohnraumförderung im Jahr 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.01.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die der Stadt Bonn zu Beginn des Jahres 2024 zur Verfügung gestellten Einzelbudgets
für die Bausteine Modernisierung, Eigentumsförderung und Mietwohnungsbau in Höhe
von insgesamt 32,9 Mio. EURO wurde nicht nur komplett ausgeschöpft, sondern darü-
ber hinaus stellte das Land unterjährig weitere Fördermittel in Höhe von 43,3 Mio. EU-
RO bereit, um vorliegende und förderfähige Anträge bescheiden zu können. Die Stadt
Bonn konnte somit Bewilligungsbescheide mit einem Volumen von 76,2 Mio. EURO
erteilen, mit Hilfe derer 324 Wohneinheiten gefördert wurden.
Im Einzelnen stellt sich das Wohnraumförderergebnis des Jahres 2024 wie folgt dar:
60,1 Mio. EURO für die Neuschaffung von 207 Mietwohnungen (2023: 63 Mio. EURO /
295 WE)
5,8 Mio. EURO für die Förderung von 26 Eigentumsmaßnahmen (2023: 5,1 Mio. EURO
/ 26 WE)
10,3 Mio. EURO für die Modernisierung von 91 Wohneinheiten (2023: 2,6 Mio. EURO /
27 WE)
Die Bewilligung weiterer 60 WE (Volumen rd. 15 Mio. EURO) musste ins Jahr 2025
verschoben werden, da die Gesamtkosten- und Bonitätsprüfung seitens der
NRW.BANK nicht mehr rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden konnte.
Die Wohnraumförderbestimmungen für 2025 werden vom zuständigen Ministerium
(MHKBD NRW) voraussichtlich im Februar veröffentlicht. Es ist davon auszugehen,
dass die Förderkonditionen nicht grundlegend verändert werden. Diese Aussicht sowie
die hohen Baukosten und Zinsen von mehr als 3% auf dem Kapitalmarkt werden dazu
führen, dass auch in 2025 Wohnraumfördermittel stark nachgefragt werden. So liegen
im Bereich Mietwohnungsbau bereits Anträge für die Neuschaffung von 200 Mietwoh-
nungen vor – neben den oben erwähnten 60 WE (Gesamtvolumen 75,5 Mio. EURO).
Auch in den Bereichen Modernisierung und Eigentumsförderung ist nach wie vor ein
hoher Beratungsbedarf festzustellen, so dass auch dort weiterhin mit einer starken
Fördertätigkeit zu rechnen ist.
Diese grundsätzlich positiven Zahlen werden jedoch nicht dazu führen, dass der we-
sentlich stärkere Verlust an geförderten Wohnungen in den nächsten Jahren auch nur
annähernd kompensiert werden kann. Alleine die von vielen Verfügungsberechtigten
vorgenommene vorzeitige, außerplanmäßige Rückzahlung von Fördermitteln in den
Jahren 2015-2017 sorgt dafür, dass bis Ende 2027 einige Tausend Wohnungen aus
den Mietpreis- und Belegungsbindungen herausfallen. Angesichts der bereits jetzt sehr
großen Zahl von Haushalten, die Schwierigkeiten haben, auf dem Bonner Wohnungs-Seite 1 von 2
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markt bezahlbaren Wohnraum zu finden, sowie der prognostisch weiterhin steigenden
Bevölkerungszahl in Bonn wird sich die Versorgungssituation daher absehbar weiter
verschlechtern.
Vor dem Hintergrund dieser Situation und des weiterhin steigenden Handlungsdrucks,
Wohnraum insbesondere im unteren Preissegment zu schaffen, steht das Bemühen
der Verwaltung, das Thema „Wohnen in Bonn“ konzertiert, umfassend und handlungs-
orientiert zu bearbeiten (siehe DS Nr. 241643). Die beabsichtigte Steigerung der Zahl
geförderter Wohnungen bedarf einer Vielzahl ineinandergreifender Handlungsansätze
und Maßnahmen – wie der Sicherung möglicher Entwicklungsflächen und der Schaf-
fung von entsprechendem Planungsrecht - über das Instrumentarium der o.g. Wohn-
raumförderung hinaus. Das Bonner Baulandmodell ist Instrument, um die Schaffung
öffentlich geförderten Wohnraums bei der wohnbaulichen Flächenentwicklung von Be-
ginn an integral zu berücksichtigen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de