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242251 · Beschlussvorlage

Bestellung Umlegungsausschuss

Nummer
242251
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242251
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
Dezernat:
Dez. III
Bestellung Umlegungsausschuss
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für den Umlegungsausschuss werden mit Wirkung zum 01.04.2025 folgende
Mitglieder bestellt:
- Als ordentliches Mitglied
Vorsitzender mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren
allgemeinen Verwaltungsdienst:
Ministerialdirigent a.D. Prof. Dr. Söfker, 53117 Bonn
- als stellvertretendes Mitglied:
stellvertretende Vorsitzende mit der Befähigung zum Richteramt oder zum
höheren allgemeinen Verwaltungsdienst:
Eva-Maria Levold, Ass. iur., 53117 Bonn.
Begründung
Die Amtszeit der Mitglieder des Umlegungsausschusses beträgt nach der
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches 5 Jahre. Die Wiederbe-
stellung ist nach § 5 der Verordnung zulässig. Die Amtszeit des Vorsitzenden
und seines Stellvertreters läuft am 31.03.2025 aus.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der seit vielen Jahren guten
Zusammenarbeit mit Herrn Ministerialdirigent a. D. Prof. Dr. Söfker
(Honorarprofessor an der Universität Bonn) als Vorsitzenden, schlägt die
Verwaltung vor, den Vorsitz für weitere 5 Jahre also bis zum 31.03.2030 auf
Herrn Prof. Söfker zu übertragen.
Herr Prof. Dr. Söfker war bis zu seiner Pensionierung lange Jahre im
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung tätig, betreute
dienstlich die hier zugrundeliegende Materie des Baugesetzbuches und ist
Mitverfasser des Kommentars zum Baugesetzbuch (Ernst, Zinkhahn,Seite 1 von 2
Seite 2
Bielenberg, Krautzberger). Er gehört dem Umlegungsausschuss bereits seit
1991 an, zunächst als stellvertretender Vorsitzender, seit dem Jahr 2000 als
Vorsitzender.
Der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Umlegungsausschusses, Herr
Dr. Stock, wird sein Amt niederlegen. Deshalb wird vorgeschlagen, Frau Levold
als neue stellvertretende Vorsitzende in den Umlegungsausschuss zu berufen.
Frau Eva Maria Levold, Ass. iur., ist langjährige Hauptreferentin des Deutschen
Städtetages und des Städtetages NRW für die Bereiche Städtebaurecht,
Bauordnungsrecht, Liegenschaftswesen und Wertermittlung. Frau Levold ist
Mitautorin des Handbuchs „Baugesetzbuch für Planer im Bild“.
Bei dem Umlegungsausschuss handelt es sich um einen sondergesetzlichen
Ausschuss, der nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetz-
buches durch den Rat zu bestellen ist.
Nach § 4 der Verordnung besteht der Umlegungsausschuss aus fünf Mit-
gliedern einschließlich des Vorsitzenden.
Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum
Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen muss
und zwei sachverständigen Mitgliedern (höherer vermessungstechnischer
Verwaltungsdienst bzw. Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und
Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten). Diese Personen
dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder
Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen.
Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören. Für
jedes Mitglied sind Vertretungen zu bestellen, die dieselben formalen
Voraussetzungen erfüllen müssen.
Die Wahlzeit der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Umlegungs-
ausschusses endet erst zum 25.01.2026 und steht deshalb derzeit nicht zur
Disposition.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de