242251 · Beschlussvorlage
Bestellung Umlegungsausschuss
Kerndaten
- Nummer
- 242251
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.387 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 242251 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Dezernat: Dez. III Bestellung Umlegungsausschuss Beratungsfolge Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Für den Umlegungsausschuss werden mit Wirkung zum 01.04.2025 folgende Mitglieder bestellt: - Als ordentliches Mitglied Vorsitzender mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst: Ministerialdirigent a.D. Prof. Dr. Söfker, 53117 Bonn - als stellvertretendes Mitglied: stellvertretende Vorsitzende mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst: Eva-Maria Levold, Ass. iur., 53117 Bonn. Begründung Die Amtszeit der Mitglieder des Umlegungsausschusses beträgt nach der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches 5 Jahre. Die Wiederbe- stellung ist nach § 5 der Verordnung zulässig. Die Amtszeit des Vorsitzenden und seines Stellvertreters läuft am 31.03.2025 aus. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der seit vielen Jahren guten Zusammenarbeit mit Herrn Ministerialdirigent a. D. Prof. Dr. Söfker (Honorarprofessor an der Universität Bonn) als Vorsitzenden, schlägt die Verwaltung vor, den Vorsitz für weitere 5 Jahre also bis zum 31.03.2030 auf Herrn Prof. Söfker zu übertragen. Herr Prof. Dr. Söfker war bis zu seiner Pensionierung lange Jahre im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung tätig, betreute dienstlich die hier zugrundeliegende Materie des Baugesetzbuches und ist Mitverfasser des Kommentars zum Baugesetzbuch (Ernst, Zinkhahn,Seite 1 von 2 Seite 2 Bielenberg, Krautzberger). Er gehört dem Umlegungsausschuss bereits seit 1991 an, zunächst als stellvertretender Vorsitzender, seit dem Jahr 2000 als Vorsitzender. Der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Umlegungsausschusses, Herr Dr. Stock, wird sein Amt niederlegen. Deshalb wird vorgeschlagen, Frau Levold als neue stellvertretende Vorsitzende in den Umlegungsausschuss zu berufen. Frau Eva Maria Levold, Ass. iur., ist langjährige Hauptreferentin des Deutschen Städtetages und des Städtetages NRW für die Bereiche Städtebaurecht, Bauordnungsrecht, Liegenschaftswesen und Wertermittlung. Frau Levold ist Mitautorin des Handbuchs „Baugesetzbuch für Planer im Bild“. Bei dem Umlegungsausschuss handelt es sich um einen sondergesetzlichen Ausschuss, der nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetz- buches durch den Rat zu bestellen ist. Nach § 4 der Verordnung besteht der Umlegungsausschuss aus fünf Mit- gliedern einschließlich des Vorsitzenden. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen muss und zwei sachverständigen Mitgliedern (höherer vermessungstechnischer Verwaltungsdienst bzw. Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten). Diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören. Für jedes Mitglied sind Vertretungen zu bestellen, die dieselben formalen Voraussetzungen erfüllen müssen. Die Wahlzeit der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Umlegungs- ausschusses endet erst zum 25.01.2026 und steht deshalb derzeit nicht zur Disposition. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de