242248-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Beschlüsse zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorplanung des ZOB
Kerndaten
- Nummer
- 242248-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Quantiusstraße Hauptort
- Rabinstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242248-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschlüsse zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorplanung des ZOB Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Gemäß dem Beschlussauszug zu TOP 6.2 der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.04.2025 sollte seitens der Verwaltung für die Ratssitzung am 08.05.2025 folgende Frage beantwortet werden: Wird durch das neue Parkhaus, das an der Quantiusstraße geplant worden ist und durch das ein Angebot von 767 Fahrradparkplätzen geschaffen werden soll, das neue unterirdische Parkhaus verzichtbar? „Die Verwaltung geht davon aus, dass neben den in der Quantiusstraße vorhandenen und geplanten Fahrradabstellmöglichkeiten weitere Stellplätze benötigt werden, da der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen noch weiter steigen wird. Die Umstellung der linken Rheinstrecke auf ein neues elektronisches Stellwerk, die Sanierung der Strecke im Jahr 2028 und die Elektrifizierung der Voreifelbahn sollen zu mehr Pünktlichkeit, Taktverdichtungen (S 23) und einem insgesamt stabileren Angebot im Regionalverkehr führen, welches dann auch mehr Menschen für einen Umstieg auf den ÖPNV motivieren wird. Hierdurch wird die Bedeutung eines Vor- und Nachtransports zum HBF noch größer und eine Nachfrage nach geeigneten und sicheren Fahrradabstellplätzen steigen. Das geplante Parkhaus in der Quantiusstraße deckt zusammen mit der vorhandenen Radstation den Bedarf der aus südwestlicher Richtung anreisenden Pendler*innen, zumal der Platz in der Quantiusstraße bei einem späteren Straßenumbau für andere Zwecke (Endhaltestelle der Straßenbahn bei Kurzfahrten, Abstellflächen für Sharing- Angebote) genutzt werden soll. Zukünftig wird neben dem Parkhaus an der Rabinstraße für die aus nördlicher Richtung kommenden Radfahrer*innen die geplante Fahrradparkgarage unter dem ZOB als Abstellmöglichkeit für die aus südöstlicher Richtung kommenden Radfahrer*innen decken.“ Des Weiteren wurde um eine Aufstellung von Vergleichszahlen pro Einwohner zu unterirdischen Fahrradparkhäusern bezogen auf Münster, Tübingen, Utrecht, Antwerpen und Arnheim gebeten. Hierzu konnte die Verwaltung folgende Vergleichszahlen in Erfahrung bringen: Tübingen: 0,012 Stellplätze pro Einwohner (ca. 1.100 Stellplätze im Parkhaus am ZOB, Einwohnerzahl: ca. 91.300)Seite 1 von 2 Seite 2 Münster: 0,016 Stellplätze pro Einwohner (ca. 3.300 Stellplätze Radstation Westseite Hbf, ca. 1.800 Stellplätze Radstation Oststeite Hbf, Einwohnerzahl: ca. 322.700) Utrecht: 0,03 Stellplätze pro Einwohner (ca. 12.500 Stellplätze Tiefgarage Bahnhofsvorplatz, Einwohnerzahl: ca. 376.400) Antwerpen: 0,001 Stellplätze (ca. 400 Stellplätze Parkhaus Hbf, ca. 290 Stellplätze in Fahrradtiefgarage im Umfeld Hbf, Einwohnerzahl: ca. 544.700) Arnheim: Zahlen konnten nicht ermittelt werden Bonn: 0,006 Stellplätze pro Einwohner (Angaben gemäß Beschlussvorlage DS 242248: ca. 1.960 Stellplätze zusammengesetzt aus 150 Plätzen (Rabinstraße), 360 Plätzen Radstation Hbf, ca. 800 Plätzen Parkhaus Quantiusstraße und 650 Plätzen Tiefgarage ZOB, Einwohnerzahl: ca. 340.200) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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