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242248-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beschlüsse zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorplanung des ZOB

Nummer
242248-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Quantiusstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Rabinstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242248 Beschlüsse zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorplanung des ZOB

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242248-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschlüsse zu den Ergebnissen der
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorplanung des ZOB
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Gemäß dem Beschlussauszug zu TOP 6.2 der Sitzung des Hauptausschusses
vom 29.04.2025 sollte seitens der Verwaltung für die Ratssitzung am
08.05.2025 folgende Frage beantwortet werden:
Wird durch das neue Parkhaus, das an der Quantiusstraße geplant worden ist
und durch das ein Angebot von 767 Fahrradparkplätzen geschaffen werden
soll, das neue unterirdische Parkhaus verzichtbar?
„Die Verwaltung geht davon aus, dass neben den in der Quantiusstraße
vorhandenen und geplanten Fahrradabstellmöglichkeiten weitere Stellplätze
benötigt werden, da der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen
noch weiter steigen wird. Die Umstellung der linken Rheinstrecke auf ein neues
elektronisches Stellwerk, die Sanierung der Strecke im Jahr 2028 und die
Elektrifizierung der Voreifelbahn sollen zu mehr Pünktlichkeit,
Taktverdichtungen (S 23) und einem insgesamt stabileren Angebot im
Regionalverkehr führen, welches dann auch mehr Menschen für einen Umstieg
auf den ÖPNV motivieren wird. Hierdurch wird die Bedeutung eines Vor- und
Nachtransports zum HBF noch größer und eine Nachfrage nach geeigneten
und sicheren Fahrradabstellplätzen steigen. Das geplante Parkhaus in der
Quantiusstraße deckt zusammen mit der vorhandenen Radstation den Bedarf
der aus südwestlicher Richtung anreisenden Pendler*innen, zumal der Platz in
der Quantiusstraße bei einem späteren Straßenumbau für andere Zwecke
(Endhaltestelle der Straßenbahn bei Kurzfahrten, Abstellflächen für Sharing-
Angebote) genutzt werden soll. Zukünftig wird neben dem Parkhaus an der
Rabinstraße für die aus nördlicher Richtung kommenden Radfahrer*innen die
geplante Fahrradparkgarage unter dem ZOB als Abstellmöglichkeit für die aus
südöstlicher Richtung kommenden Radfahrer*innen decken.“
Des Weiteren wurde um eine Aufstellung von Vergleichszahlen pro Einwohner
zu unterirdischen Fahrradparkhäusern bezogen auf Münster, Tübingen,
Utrecht, Antwerpen und Arnheim gebeten.
Hierzu konnte die Verwaltung folgende Vergleichszahlen in Erfahrung bringen:
Tübingen: 0,012 Stellplätze pro Einwohner (ca. 1.100 Stellplätze im Parkhaus
am ZOB, Einwohnerzahl: ca. 91.300)Seite 1 von 2
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Münster: 0,016 Stellplätze pro Einwohner (ca. 3.300 Stellplätze Radstation
Westseite Hbf, ca. 1.800 Stellplätze Radstation Oststeite Hbf, Einwohnerzahl:
ca. 322.700)
Utrecht: 0,03 Stellplätze pro Einwohner (ca. 12.500 Stellplätze Tiefgarage
Bahnhofsvorplatz, Einwohnerzahl: ca. 376.400)
Antwerpen: 0,001 Stellplätze (ca. 400 Stellplätze Parkhaus Hbf, ca. 290
Stellplätze in Fahrradtiefgarage im Umfeld Hbf, Einwohnerzahl: ca. 544.700)
Arnheim: Zahlen konnten nicht ermittelt werden
Bonn: 0,006 Stellplätze pro Einwohner (Angaben gemäß Beschlussvorlage
DS 242248: ca. 1.960 Stellplätze zusammengesetzt aus 150 Plätzen
(Rabinstraße), 360 Plätzen Radstation Hbf, ca. 800 Plätzen Parkhaus
Quantiusstraße und 650 Plätzen Tiefgarage ZOB, Einwohnerzahl: ca. 340.200)
Anlage/n
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