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242245-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kommunalwahlen / Integrationswahlen 2025

Nummer
242245-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Integrationsrates 28.01.2025 Kenntnisnahme
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  1. 242245 Kommunalwahlen / Integrationswahlen 2025

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242245-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Kommunalwahlen / Integrationswahlen 2025
Beratungsfolge
Integrationsrat 28.01.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Frage 1: Wie viele Wahlberechtigte gibt es für Kommunal- und
Integrationsratswahlen in Bonn?
Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beantwortet
werden, weil hier nicht abgesehen werden kann, wie sich die Bevölkerung im
Stadtgebiet Bonn bis zum voraussichtlichen Wahltag am 14. September 2025
entwickeln wird. Bei der Integrationsratswahl 2020 gab es 86.924 und für die
Kommunalwahl 249.091 wahlberechtigte Personen.
Zu Frage 2: Wie werden die Wählerinnen und Wähler benachrichtigt und
wann wird das Wählerverzeichnis aufgestellt?
In jedem Stimmbezirk wird ein Wählerverzeichnis geführt, in das alle Personen
eingetragen werden, bei denen am zweiundvierzigsten Tag vor der Wahl
(Stichtag) feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind. Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, an den
Werktagen vom zwanzigsten bis zum sechszehnten Tag vor der Wahl die
Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis
eingetragenen Daten zu prüfen. Spätestens am Tage vor Beginn der
Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis benachrichtigt die Oberbürgermeisterin
alle wahlberechtigten Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind
mit einer Wahlbenachrichtigung.
Zu Frage 3: Werden die Wählerinnen und Wähler, Doppelstaatler oder die,
die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, auch automatisch über
die Wahl des Integrationsrats benachrichtigt?
Jede wahlberechtigte Person erhält, wie oben ausgeführt, automatisch eine
entsprechende Wahlbenachrichtigung. Darüber hinaus wird, wie zu jeder Wahl,
auch eine begleitende Pressearbeit zur Integrationsratswahl erfolgen.
Spätestens am sechsten Tag vor der Wahl wird eine Wahlbekanntmachung
veröffentlicht.
Zu Frage 4: Wird die Wahl des Integrationsrats auch am 14.09.2025Seite 1 von 2
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stattfinden?
Die Integrationsratswahl wird zusammen mit der Kommunalwahl am 14.
September 2025 stattfinden.
Zu Frage 5: Wird es eine neue Wahlordnung für den Integrationsrat geben
und die Stimmzählungen für den IR einen Tag später vorgenommen?
Die Verwaltung plant zurzeit eine Überarbeitung der bestehenden Wahlordnung
für den Integrationsrat und eine Beschussfassung darüber noch rechtzeitig vor
der kommenden Integrationsratswahl. Bei der Integrationsratswahl 2020 wurde
die Stimmauszählung erst am Montag nach dem Wahltag vorgenommen, was
sich bewährt hat. Eine abschließende Aussage dazu ist der Verwaltung zum
jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht möglich.
Zu Frage 6: Wann können die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl
des Integrationsrates beim Wahlamt eingereicht werden?
Spätestens am hundertzwanzigsten Tag vor der Wahl fordert die Wahlleitung
durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Bei der Wahlleitung können bis zum neunundfünfzigsten Tage vor der Wahl, 18
Uhr, Wahlvorschläge eingereicht werden.
Zu Frage 7: Können für die Bewerberinnenund Bewerber Stellvertreter
gewählt werden?
Ja.
Zu Frage 8: Wenn ein gewähltes Mitglied aus dem Integrationsrat
ausscheidet, wird auch automatisch sein Stellvertreter ausscheiden?
Nein.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de