242245-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kommunalwahlen / Integrationswahlen 2025
Kerndaten
- Nummer
- 242245-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242245-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Kommunalwahlen / Integrationswahlen 2025 Beratungsfolge Integrationsrat 28.01.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu Frage 1: Wie viele Wahlberechtigte gibt es für Kommunal- und Integrationsratswahlen in Bonn? Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beantwortet werden, weil hier nicht abgesehen werden kann, wie sich die Bevölkerung im Stadtgebiet Bonn bis zum voraussichtlichen Wahltag am 14. September 2025 entwickeln wird. Bei der Integrationsratswahl 2020 gab es 86.924 und für die Kommunalwahl 249.091 wahlberechtigte Personen. Zu Frage 2: Wie werden die Wählerinnen und Wähler benachrichtigt und wann wird das Wählerverzeichnis aufgestellt? In jedem Stimmbezirk wird ein Wählerverzeichnis geführt, in das alle Personen eingetragen werden, bei denen am zweiundvierzigsten Tag vor der Wahl (Stichtag) feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, an den Werktagen vom zwanzigsten bis zum sechszehnten Tag vor der Wahl die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu prüfen. Spätestens am Tage vor Beginn der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis benachrichtigt die Oberbürgermeisterin alle wahlberechtigten Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind mit einer Wahlbenachrichtigung. Zu Frage 3: Werden die Wählerinnen und Wähler, Doppelstaatler oder die, die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, auch automatisch über die Wahl des Integrationsrats benachrichtigt? Jede wahlberechtigte Person erhält, wie oben ausgeführt, automatisch eine entsprechende Wahlbenachrichtigung. Darüber hinaus wird, wie zu jeder Wahl, auch eine begleitende Pressearbeit zur Integrationsratswahl erfolgen. Spätestens am sechsten Tag vor der Wahl wird eine Wahlbekanntmachung veröffentlicht. Zu Frage 4: Wird die Wahl des Integrationsrats auch am 14.09.2025Seite 1 von 2 Seite 2 stattfinden? Die Integrationsratswahl wird zusammen mit der Kommunalwahl am 14. September 2025 stattfinden. Zu Frage 5: Wird es eine neue Wahlordnung für den Integrationsrat geben und die Stimmzählungen für den IR einen Tag später vorgenommen? Die Verwaltung plant zurzeit eine Überarbeitung der bestehenden Wahlordnung für den Integrationsrat und eine Beschussfassung darüber noch rechtzeitig vor der kommenden Integrationsratswahl. Bei der Integrationsratswahl 2020 wurde die Stimmauszählung erst am Montag nach dem Wahltag vorgenommen, was sich bewährt hat. Eine abschließende Aussage dazu ist der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht möglich. Zu Frage 6: Wann können die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Integrationsrates beim Wahlamt eingereicht werden? Spätestens am hundertzwanzigsten Tag vor der Wahl fordert die Wahlleitung durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Bei der Wahlleitung können bis zum neunundfünfzigsten Tage vor der Wahl, 18 Uhr, Wahlvorschläge eingereicht werden. Zu Frage 7: Können für die Bewerberinnenund Bewerber Stellvertreter gewählt werden? Ja. Zu Frage 8: Wenn ein gewähltes Mitglied aus dem Integrationsrat ausscheidet, wird auch automatisch sein Stellvertreter ausscheiden? Nein. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de