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242241 · Beschlussvorlage

Weiterführung des Programms Rucksack KiTa im Jahr 2025

Nummer
242241
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 28.01.2025 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.01.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242241
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Weiterführung des Programms Rucksack KiTa im
Jahr 2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.01.2025 Entscheidung
Integrationsrat 28.01.2025 Anhörung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat)
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. erhält für die
Weiterführung der Rucksack KiTa-Gruppen im Haushaltsjahr 2025 123.535,99
€.
Begründung
Das Programm Rucksack KiTa ist ein bundesweit anerkanntes Programm der
Elternbildung und Sprachförderung. Es soll bereits ab der Kita die
Sprachbildung der Kinder fördern und Familien mit Migrationsgeschichte bei
den Bildungsprozessen ihrer Kinder unterstützen. Das Programm zielt darauf
ab, die Erziehungskompetenz der Eltern zu erweitern und die
Sprachkompetenz der Kinder sowohl in Deutsch als auch den
Familiensprachen zu fördern.
Die Umsetzung erfolgt in Elterngruppen, die sich wöchentlich in der Kita treffen
und von mehrsprachigen Elternbegleiterinnen angeleitet werden. Im Rahmen
dieser Treffen wird mit den teilnehmenden Eltern (in der Regel Mütter) nach
einem vom Land NRW für das Programm Rucksack KiTa vorgegebenen
Konzept erarbeitet, wie sie ihre Kinder systematisch unterstützen können.
Diese Übungen umfassen Aktivitäten wie Spielen, Basteln, Malen, Lesen,
Singen, Beobachten und Erzählen und beziehen sich jeweils auf ein Thema.
Die Mütter nehmen sie quasi „im Rucksack“ mit nach Hause und setzen sie dort
täglich mit ihren Kindern um.
Parallel zur herkunftssprachlichen Förderung in der Familie sollen die
wöchentlichen Themen in der Kita in der Zweitsprache Deutsch aufgegriffen
werden, so dass die Kinder ihre sprachlichen Kompetenzen in beiden Sprachen
festigen und erweitern können.Seite 1 von 3
Seite 2
Über die gemeinsame Arbeit in der Rucksack-Gruppe entsteht eine Bildungs-
und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Kita, da vielfältige
Themen angesprochen und bearbeitet werden.
Die Rucksack-Gruppen finden 2025 in den folgenden Kitas bzw.
Familienzentren statt:
Waldenburger Ring (Tannenbusch), Siemensstraße (Endenich),
Ossietzkystraße (Duisdorf), Helsinkistraße (Auerberg) und die
Stadtteilkooperation Ellesdorfer Straße und Mallwitzstraße (Mehlem) mit jeweils
einer arabischsprachigen Gruppe, Dorotheenstraße (Nordstadt) und An der
Rheindorfer Burg (Auerberg) mit jeweils einer türkischsprachigen
Gruppe, Zoppoter Straße (Tannenbusch), Oberaustraße (Mehlem) und die
Stadtteilkooperation Mach mit (Beuel-Mitte), Heilig Kreuz (Limperich) und Am
Stadion (Beuel-Mitte) mit jeweils einer gemischtsprachigen Gruppe sowie
Stresemannstraße (Duisdorf) mit zwei gemischtsprachigen Gruppen.
Im Haushaltsjahr 2024 erhielt der Verband für die Weiterführung der Rucksack
KiTa-Gruppen 123.536,70 €. Die Förderung des Programms Rucksack KiTa
wird von der Verwaltung befürwortet. Die Haushaltsmittel sind im
Haushaltsplanentwurf 2025/2026 des Amtes für Integration und Vielfalt
enthalten. Die Auszahlungen entsprechen dem § 82 GO NRW. Während der
vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis maximal 80% des
Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Integration und Vielfalt 01.04.01 Integration und Vielfalt
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
123.535,99 € 190000104/
73.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
123.535,99 €Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de