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242240-002 · Beschlussvorlage

N-Vorlage zum Stilllegungsverfahren der Eisenbahnstrecke zwischen Beuel und Hangelar

Nummer
242240-002
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bröltalbahnweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Anregung
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Übergeordnet

  1. 242240 Mitteilung über Stilllegungsverfahren der Eisenbahnstrecke zwischen Beuel und Hangelar

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Beschlussvorlage
öffentlich
242240-002
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
N-Vorlage zum Stilllegungsverfahren der
Eisenbahnstrecke zwischen Beuel und Hangelar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Anregung
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfiehlt Ziffer 2 des Änderungsantrages 242240-01 AA nicht
zu folgen:
„Die Verwaltung beginnt mit den Planungen auf der stillgelegten
Eisenbahnstrecke einen Bahntrassenradweg, ähnlich des Bröltalbahnweges,
zu errichten. Die Stadtverwaltung prüft, ob für die Errichtung eines Radwegs
mögliche Fördergelder abgerufen werden können.“
Begründung
Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 29.01.2025 die
Mitteilungsvorlage DS-Nr.: 242240 zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben
und sie aufgrund Zif. 1 des Änderungsantrages 242240-01 AA zur Beratung in
die nächste Sitzung vertagt
Ziff. 2 des 242240-01 AA wurde nicht beraten und hatte folgenden Inhalt: „Die
Verwaltung beginnt mit den Planungen auf der stillgelegten Eisenbahnstrecke
einen Bahntrassenradweg, ähnlich des Bröltalbahnweges, zu errichten. Die
Stadtverwaltung prüft, ob für die Errichtung eines Radwegs mögliche
Fördergelder abgerufen werden können.“
Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage DS-Nr.: 242240 lautete:
Die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH (RSE GmbH) hat am 15.03.2024 die
Verwaltung darüber informiert, dass ein Stilllegungsverfahren nach § 11 Absatz
1a AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) mit der Veröffentlichung der
beabsichtigten Stilllegung im Bundesanzeiger am 14.03.2024 eingeleitet wurde.
Gegenstand ist die Schienenstrecke zwischen Beuel Bf bis nach St. Augustin-
Hangelar (Streckennummer 9613).
Die Stadt Bonn ist Eigentümerin dieser ca. 4,5 km langen Schienenstrecke.
Von 1995 bis einschließlich Juli 2019 bestand ein Nutzungsvertrag zwischen
der Stadt und der RSE GmbH zur kostenfreien Überlassung der zur
Bahnstrecke gehörenden Grundstücke.Seite 1 von 3
Seite 2
Zur Einleitung des Stilllegungsverfahrens nach § 11 AEG hat die RSE GmbH
als zuständiges Eisenbahninfrastrukturunternehmen einen Antrag bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) abgegeben, aus dem hervorgeht,
dass ihr der Unterhalt der betreffenden Infrastruktur aus wirtschaftlicher Sicht
nicht mehr zugemutet werden kann. Des Weiteren ist im Rahmen des Antrags
darzulegen, dass die entsprechende Infrastruktur erfolglos anderen
Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Übernahme angeboten wurde. Ein
solches Übernahmeangebot wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nach der
Veröffentlichung hatten potenzielle Interessenten drei Monate Zeit ein Angebot
beim Inhaber der Betriebserlaubnis, sprich der RSE GmbH, einzureichen. Nach
Ablauf der Frist hat die zuständige Aufsichtsbehörde am 24.10.2024 die
Genehmigung zur dauernden Einstellung des Betriebs erteilt.
Die RSE GmbH hat die Stadtverwaltung am 04.11.2024 über die Genehmigung
unterrichtet und auf die Auflagen seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde
hingewiesen (u.a. Rückbau der entsprechenden Beschilderung, u.a.
Andreaskreuz - Vz 201). Nach Umsetzung der Auflagen wird seitens der RSE
GmbH die Realisierung der Stilllegung dem Ministerium mitgeteilt.
Eine Änderung des planungsrechtlichen Status als Bahnanlage findet durch
das Stilllegungsverfahren jedoch noch nicht statt. Um diesen Status
aufzuheben, bedarf es einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß §
23 AEG (Entwidmung). Das bedeutet im Konkreten, dass nach einer reinen
Stilllegung der Strecke eine Reaktivierung ebendieser gemäß dem Zustand vor
der Stilllegung nicht neu planfestgestellt werden muss.
Es bedarf bei einer Reaktivierung einer stillgelegten Strecke jedoch der Prüfung
und Instandsetzung der Infrastruktur, um die Strecke wieder fahrtauglich zu
machen. Dazu gehören unter anderem bspw. Gleiserneuerungen, die
Ertüchtigung von Haltestellen sowie von Signalisierung und Schrankenanlagen
und die Durchführung von Grünschnitt etc. Aus diesen Aspekten leiten sich u.a.
der Aufwand und die Kosten ab, die für eine Reaktivierung anfallen.
Prinzipiell ist der Streckenabschnitt Beuel-Holzlar im Verkehrsentwicklungsplan
der Stadt Bonn (VEP 2020) als Maßnahme für den Personenverkehr gelistet
(ÖV-B3 Linie 64). Eine Nutzung der Schienentrasse für den
Straßenbahnverkehr im Bestand ist jedoch ohne umfassende
Infrastrukturmaßnahmen nicht möglich. Die damaligen Kosten im VEP wurden
mit 63 Mio. Euro beziffert, wovon 25 Mio. für das notwendige
Kreuzungsbauwerk am Bahnhof Beuel veranschlagt werden müssen. Die
restlichen 38 Mio. entfallen auf Infrastrukturausbaumaßnahmen auf der übrigen
Strecke. Aufgrund der Preissteigerungen in den letzten Jahren ist jedoch
mittlerweile von höheren Kosten auszugehen. Eine konkrete Planung und
Realisierung einer Straßenbahnlinie kann somit erst langfristig erfolgen.
Eine potenzielle Nutzungsmöglichkeit für eine stillgelegte Bahntrasse wäre die
Einrichtung eines Bahntrassenradwegs, ähnlich zum Bröltalbahnweg oder der
Nordbahntrasse in Wuppertal. Hierfür standen in der Vergangenheit seitens des
Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel zur Verfügung. Auf diese Weise wird
die Trasse vor einer Überbauung geschützt und stünde rein formal für eine
zukünftige Reaktivierung der Bahnstrecke zur Verfügung.Seite 2 von 3
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Der Änderungsantrag DS-Nr.: 242240-01 AA lautete:
Beschlussvorschlag
Folgende Punkte sollen geändert werden:
1.Die Mitteilungsvorlage wird zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben.
2.Die Verwaltung beginnt mit den Planungen auf der stillgelegten
Eisenbahnstrecke einen Bahntrassenradweg, ähnlich des Bröltalbahnweges, zu
errichten. Die Stadtverwaltung prüft, ob für die Errichtung eines Radwegs
mögliche Fördergelder abgerufen werden können.
Die Verwaltung begründet den ablehnenden Beschlussvorschlag zur
Ziffer 2 des Änderungsantrages wie folgt:
Die Stilllegung der Strecke wurde mittlerweile formal vollzogen.
Um jedoch eine geeignete zukünftige Nutzung der Schienenstrecke zu
identifizieren, sind zunächst weitergehende Analysen und Untersuchungen zum
Reaktivierungs- und Nutzungspotenzial der Strecke erforderlich. Hierzu sieht
die Verwaltung in den kommenden Jahren die Durchführung einer
Machbarkeitsstudie vor. Aufgrund dessen spricht sich die Verwaltung gegen
den jetzigen Beschluss zur Aufnahme von Planungen für einen
Bahntrassenradwegs aus, um ergebnisoffen die Machbarkeitsstudie
durchführen zu können.
Der Rat hatte den Änderungsantrag in seiner Sitzung am 13.02.2025 bereits
abgelehnt.
(Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Stv.
Poppe-Reiners -Rheingrün- bei Enthaltung Lohmeyer -Rheingrün- abgelehnt)
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de