242240 · Mitteilungsvorlage
Mitteilung über Stilllegungsverfahren der Eisenbahnstrecke zwischen Beuel und Hangelar
Kerndaten
- Nummer
- 242240
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 242240 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Mitteilung über Stilllegungsverfahren der Eisenbahnstrecke zwischen Beuel und Hangelar Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Kenntnisnahme Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH (RSE GmbH) hat am 15.03.2024 die Verwaltung darüber informiert, dass ein Stilllegungsverfahren nach § 11 Absatz 1a AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) mit der Veröffentlichung der beabsichtigten Stilllegung im Bundesanzeiger am 14.03.2024 eingeleitet wurde. Gegenstand ist die Schienenstrecke zwischen Beuel Bf bis nach St. Augustin- Hangelar (Streckennummer 9613). Die Stadt Bonn ist Eigentümerin dieser ca. 4,5 km langen Schienenstrecke. Von 1995 bis einschließlich Juli 2019 bestand ein Nutzungsvertrag zwischen der Stadt und der RSE GmbH zur kostenfreien Überlassung der zur Bahnstrecke gehörenden Grundstücke. Zur Einleitung des Stilllegungsverfahrens nach § 11 AEG hat die RSE GmbH als zuständiges Eisenbahninfrastrukturunternehmen einen Antrag bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) abgegeben, aus dem hervorgeht, dass ihr der Unterhalt der betreffenden Infrastruktur aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr zugemutet werden kann. Des Weiteren ist im Rahmen des Antrags darzulegen, dass die entsprechende Infrastruktur erfolglos anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Übernahme angeboten wurde. Ein solches Übernahmeangebot wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung hatten potenzielle Interessenten drei Monate Zeit ein Angebot beim Inhaber der Betriebserlaubnis, sprich der RSE GmbH, einzureichen. Nach Ablauf der Frist hat die zuständige Aufsichtsbehörde am 24.10.2024 die Genehmigung zur dauernden Einstellung des Betriebs erteilt. Die RSE GmbH hat die Stadtverwaltung am 04.11.2024 über die Genehmigung unterrichtet und auf die Auflagen seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde hingewiesen (u.a. Rückbau der entsprechenden Beschilderung, u.a. Andreaskreuz - Vz 201). Nach Umsetzung der Auflagen wird seitens der RSE GmbH die Realisierung der Stilllegung dem Ministerium mitgeteilt. Eine Änderung des planungsrechtlichen Status als Bahnanlage findet durch das Stilllegungsverfahren jedoch noch nicht statt. Um diesen StatusSeite 1 von 2 Seite 2 aufzuheben, bedarf es einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG (Entwidmung). Das bedeutet im Konkreten, dass nach einer reinen Stilllegung der Strecke eine Reaktivierung ebendieser gemäß dem Zustand vor der Stilllegung nicht neu planfestgestellt werden muss. Es bedarf bei einer Reaktivierung einer stillgelegten Strecke jedoch der Prüfung und Instandsetzung der Infrastruktur, um die Strecke wieder fahrtauglich zu machen. Dazu gehören unter anderem bspw. Gleiserneuerungen, die Ertüchtigung von Haltestellen sowie von Signalisierung und Schrankenanlagen und die Durchführung von Grünschnitt etc. Aus diesen Aspekten leiten sich u.a. der Aufwand und die Kosten ab, die für eine Reaktivierung anfallen. Prinzipiell ist der Streckenabschnitt Beuel-Holzlar im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bonn (VEP 2020) als Maßnahme für den Personenverkehr gelistet (ÖV-B3 Linie 64). Eine Nutzung der Schienentrasse für den Straßenbahnverkehr im Bestand ist jedoch ohne umfassende Infrastrukturmaßnahmen nicht möglich. Die damaligen Kosten im VEP wurden mit 63 Mio. Euro beziffert, wovon 25 Mio. für das notwendige Kreuzungsbauwerk am Bahnhof Beuel veranschlagt werden müssen. Die restlichen 38 Mio. entfallen auf Infrastrukturausbaumaßnahmen auf der übrigen Strecke. Aufgrund der Preissteigerungen in den letzten Jahren ist jedoch mittlerweile von höheren Kosten auszugehen. Eine konkrete Planung und Realisierung einer Straßenbahnlinie kann somit erst langfristig erfolgen. Eine potenzielle Nutzungsmöglichkeit für eine stillgelegte Bahntrasse wäre die Einrichtung eines Bahntrassenradwegs, ähnlich zum Bröltalbahnweg oder der Nordbahntrasse in Wuppertal. Hierfür standen in der Vergangenheit seitens des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel zur Verfügung. Auf diese Weise wird die Trasse vor einer Überbauung geschützt und stünde rein formal für eine zukünftige Reaktivierung der Bahnstrecke zur Verfügung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de