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242238 · Beschlussvorlage

Berufung von drei Mitgliedern des Kuratoriums der "Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn" für die Zeit vom 01.06.2025 bis 31.05.2030

Nummer
242238
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Kulturausschusses 30.01.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242238
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Berufung von drei Mitgliedern des Kuratoriums der
"Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der
Bundesstadt Bonn" für die Zeit vom 01.06.2025 bis
31.05.2030
Beratungsfolge
Kulturausschuss 30.01.2025 Empfehlung
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat beruft gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe a) der Satzung der
Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn folgende drei
Persönlichkeiten als Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren (01.06.2025-
31.05.2030) in das Kuratorium der Stiftung:
o Herr Thomas Baerens
o Frau Prof. Ulrika Eller-Rüter
o Herrn David Eisermann
2. Der Rat empfiehlt dem Kuratorium, nach der Wahl von Vorstand und
Fachjury die Intendantin/den Intendanten der Internationalen
Beethovenfeste Bonn gGmbH und den Direktor des Beethovenhauses als
Gäste ohne Stimmrecht zu seinen Sitzungen hinzuzuziehen.
Begründung
Das Kuratorium der Beethovenstiftung besteht aus bis zu acht Mitgliedern (§ 8,
Abs. 1 der Satzung der Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt
Bonn). Ständige Mitglieder sind der/die Oberbürgermeister/-in und der/die
Kulturdezernent/-in der Bundesstadt Bonn (§ 8, Abs. 2, Buchstabe c). Der Bund
entsendet zwei Mitglieder (§ 8, Abs. 2, Buchstabe b). Vom Rat der Bundesstadt
Bonn werden für eine Amtszeit von fünf Jahren mit Zweidrittelmehrheit drei
Mitglieder berufen, die kein kommunalpolitisches Mandat innehaben dürfen (§
8, Abs. 2, Buchstabe a). Eine erneute Berufung ist zulässig.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Mit Beschluss des Rates vom 07.05.2020 (DS-Nr.: 200421) wurden Frau Dr.
Wulf-Mathies, Frau Eller-Rüter und Herr Dr. Eisermann für 5 Jahre bis zum
31.05.2025 in das Kuratorium der Beethovenstiftung berufen.
Frau Eller-Rüter sowie Herr Eisermann haben sich bereit erklärt, für weitere
fünf Jahre im Kuratorium der Beethovenstiftung mitzuarbeiten und werden von
der Verwaltung zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Herr Thomas Baerens war bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2024 als
Referent im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-
Westfalen tätig, zuletzt seit 2006/2007 im Musikreferat. In dieser Tätigkeit hat er
viele Projekte des Landes mitaufgebaut, -ausgebaut und begleitet. Er steht als
neues Mitglied zur Mitwirkung im Kuratorium bereit.
Darüber hinaus hat der Rat bei den vorhergehenden Berufungen dem
Kuratorium der Beethovenstiftung empfohlen, die Intendantin/den Intendanten
der Beethovenfeste gGmbH und den Direktor des Beethoven-Hauses als Gäste
zu den Sitzungen hinzuziehen. Diese Empfehlung wird in Ziffer 2 lediglich
wiederholt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de