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242237-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Festlegung der Redezeit im Integrationsrat – Stellungnahme zur Maßgabe des Integrationsrates vom 28.01.2025

Nummer
242237-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Integrationsrates 25.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242237 Festlegung der Redezeit im Integrationsrat

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242237-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Festlegung der Redezeit im Integrationsrat –
Stellungnahme zur Maßgabe des Integrationsrates
vom 28.01.2025
Beratungsfolge
Integrationsrat 25.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Integrationsrat der Stadt Bonn hat die Beschlussvorlage DS 242237 „Fest-
legung der Redezeit im Integrationsrat“ in seiner Sitzung am 28.01.2025 mit der
Maßgabe vertagt, dass die Hintergründe der Vorlage hinsichtlich der Begrün-
dung wie vom Geschäftsführer des Integrationsrates in der Sitzung mündlich
vorgetragen, schriftlich erläutert werden sollen.
Die Stellungnahme lautet:
An die Verwaltung wurde über Mitglieder des Integrationsrates der Wunsch
herangetragen, eine Festlegung der Redezeit im Integrationsrat herbeizu-
führen. Dies muss auf den Integrationsrat abgestimmt und von ihm im Rahmen
seiner Selbstorganisationshoheit entsprechend beschlossen werden. Die Straf-
fung der Debatte im Sinne der Gleichbehandlung aller Mitglieder des Integrati-
onsrates muss gewährleistet und der geordnete Ablauf der Sitzung sicherge-
stellt werden. Diesem Wunsch kommt die Verwaltung hiermit nach.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Festsetzung der Rede-
zeit im Integrationsrat orientiert sich in ihrer Form an der Redezeitbeschrän-
kung im Rat der Stadt Bonn. Dort ist die Redezeit ebenso durch einen Gre-
mienbeschluss festgelegt (siehe DS 1413103NV5). Hinzu kommt, dass die
Redezeitbegrenzung in vielen Integrationsräten in NRW z.B. Aachen, Bergisch
Gladbach, Brühl, Euskirchen, Gladbeck, Hattingen, Hürth, Köln, Mönchenglad-
bach, Münster, Ratingen, Reutlingen, Solingen, Velbert und Wuppertal gängige
Praxis ist. Je nach Integrationsrat variiert dort die Redezeit zu jedem Tagesord-
nungspunkt zwischen 3 und 10 Minuten pro Redebeitrag.
Die Anzahl der Redebeiträge zur Sache ist in den Sitzungen des Integrationsra-
tes der Stadt Bonn gemäß § 12 Abs. 5 der Geschäftsordnung bereits auf max.
drei pro Tagesordnungspunkt beschränkt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de