242235 · Mitteilungsvorlage
Mitteilung über die Anhörung des Naturschutzbeirates zu Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren
Kerndaten
- Nummer
- 242235
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 07.01.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (14.030 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
242235
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Mitteilung über die Anhörung des
Naturschutzbeirates zu Flächennutzungsplan-
Änderungsverfahren
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 18.02.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden,
Landschaftswacht“ sowie der Mitteilungsvorlage DS 1610095NV3 wird der
Naturschutzbeirat vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der
Unteren Naturschutzbehörde in angemessener Form und Frist angehört (1.2.7
Beiratserlass / § 70 LNatSchG NRW).
Die Anhörung des Naturschutzbeirates (NB) bei bedeutenden
Bebauungsplänen sowie bei Flächennutzungsplanänderungen erfolgt durch die
Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Nimmt der Naturschutzbeirat oder vertretend der Vorsitz des Beirates Stellung,
berücksichtigt die Untere Naturschutzbehörde die Einwendungen und
Empfehlungen des Naturschutzbeirates in ihrer Stellungnahme, soweit diese
ihren Aufgabenbereich betreffen.
In der nächstmöglichen Sitzung wird der Naturschutzbeirat über die
eingereichte Stellungnahme des Beirates sowie die Stellungnahme der Unteren
Naturschutzbehörde im Bebauungsplanverfahren in Form einer
Mitteilungsvorlage unterrichtet. Beide Stellungnahmen werden der
Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der Naturschutzbeirat wurde durch die UNB in den folgenden FNP-
Änderungsverfahren angehört:
Anlage
Nr.
Nr. FNP-
Änderung
BPlan-Nr
(Parallelverfahren)
Titel Anlage Nr
STN UNB
Anlage Nr
STN NB
1 199. FNP-
Änderung
6920-1 Rastenweg 1.1 1.2
2 205. FNP- 7213-2 Schlossallee 2.1 keine STNSeite 1 von 9
Seite 2
Änderung abgegeben
Anlage/n
1 241112_Anlagen_MVL_FNP_Änderungen (öffentlich)
2 Übersichtsplan 205. FNP-Änderung Schlossallee (öffentlich)
3 Übersichtsplan 199. FNP-Änderung Rastenweg (öffentlich)Seite 2 von 9
Anlage 1.1
NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE
Das ca. 8.000 m2 große Plangebiet grenzt im nördlichen Bereich an einen öffentlichen
Grünstreifen, welcher an der Straße „Im altern Wingert“ entlangläuft. Östlich im Plangebiet
befindet sich eine Wendeschleife, welche von der „Königswinterer Straße“ östlich des
Gebietes ausgeht. Im Süden des Plangebietes befindet sich der strukturreiche und mit
Gehölzen versehene Randbereich der Bundesautobahn (BAB) 562. Im westlichen Bereich
verlaufen Bahngleise der Stadtbahnlinie, die im Einwirkungsbereich des Grundstückes in
Tunnellage zum U-Bahnhaltepunkt „Ramersdorf“ verläuft. Nordwestlich befindet sich eine
Tennissportanlage, mit insgesamt 10 Plätzen sowie ein Clubhaus mit vorgelagerter
Stellplatzfläche. Der Bereich zwischen den Tennisplätzen und der Wendeschleife sowie der
südliche und östliche Bereich des Plangebietes sind durch umfangreiche Baum- und
Gehölzstrukturen gekennzeichnet.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000,
Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Der südliche Teilbereich der gehölzbestandenen
Autobahnböschungen liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Gesetzlich geschützte
Biotope oder Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der
Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Die südliche Hälfte des Plangebietes ist Teil
des schutzwürdigen Biotopes (Titel „BK-5208-511“), welches südliche und östliche Abschnitte
des Plangebietes an der BAB 562 umfasst. Hier sind die gehölzbestandenen bzw. begrünten
Böschungen und Knoten der Autobahn zusammengefasst. Das Plangebiet weist Gehölz- und
Baumbestände auf, die satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein können.
Der FNP setzt aktuell eine Grünfläche (G) mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ fest. Geplant
ist die Festsetzung als Sonderbaufläche (S) für die Errichtung eines Lebensmittel-
verbrauchermarktes.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum B-Plan Verfahren
Nr. 6920-1 „Rastenweg“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Flächennutzungsplan: Änderung
Durch die geplante Ausweisung als Sonderbaufläche wird die bisher im FNP ausgewiesene
Grünfläche nahezu vollständig überplant und versiegelt. Damit verliert sie wichtige Funktionen
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, für den Klimaschutz und als Fläche für
Niederschlagsversickerung. Mit der geplanten Bebauung geht eine umfangreiche Entfernung
der Baum- und Gehölzbestände in einem schutzwürdigen Biotop im südlichen und östlichen
Bereich des Plangebietes einher.
Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sowie des Klimaschutzes und der
Niederschlagsversickerung sowie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt soll ein mindestens
10 m breiter Grünstreifen entlang der BAB 562 mit geeigneter Bepflanzung als Pufferfläche
Vorhaben 199. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Bundesstadt Bonn,
BPlan Nr. 6920-1, Parallelverfahren
Lage Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf, Rastenweg
Verfahren Frühzeitige Beteiligung nach § 4 (1) BauGBSeite 3 von 9
erhalten bleiben, welcher vor Überbauung zu schützen ist und im FNP als Grünfläche
festgesetzt werden soll.
Im parallel dazu laufenden B-Plan Verfahren, sind die Eingriffe in Natur und Landschaft nach
§ 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu ermitteln, bewerten und auszugleichen.
Hinweise zum weiteren Verfahren / Beteiligung Naturschutzbeirat
Da es sich im vorliegenden Fall um eine Flächennutzungsplanänderung handelt, wurde der
Naturschutzbeirat gemäß des Beiratserlasses (RdErl. MURL 1990) im Rahmen der
„Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)“ durch die UNB angehört und um Abgabe einer Stellungnahme
gebeten (Anlage 1).
Nimmt der Naturschutzbeirat oder vertretend der Vorsitzende des Beirates Stellung,
berücksichtigt die Untere Naturschutzbehörde die Einwendungen und Empfehlungen des
Naturschutzbeirates in ihrer Stellungnahme, soweit diese ihren Aufgabenbereich betreffen.Seite 4 von 9
Anlage 1.2
STELLUNGNAHME DES NATURSCHUTZBEIRATES
Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates nimmt wie folgt Stellung (E-Mail vom 27.08.2024):
„Der Naturschutzbeirat lehnt die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes ab.
Zunächst beanstanden wir, dass die FNP-Änderung sich auf ein paralleles B-Plan-Verfahren
6920-1 bezieht, zu dem die Unterlagen weder zur Beteiligung ausgelegt werden noch
irgendwo zugänglich sind. Das kritisiert im übrigen auch die FDP in der Vorlage 221093.
Die Begründung für die FNP-Änderung halten wir für nicht stichhaltig. Die Verwaltung führt an,
dass die Nahversorgung mit Nahrungs- und Genussmitteln im statistischen Bezirk 384 nicht
gedeckt werden kann. Das mag aktuell zutreffen. Wie die Verwaltung im Dokument 221093-
01 ST darlegt, ist aber Einzelhandel zur Nahversorgung im Bauvorhaben Königswinterer
Straße/Ecke Rastenweg, also eine Straße weiter, geplant. Ein Vollsortimenter, bei dessen
Eigentümer ein Verzicht auf 22 Parkplätze zu Kleinstdiskussionen am Rande führt (GA Bonn
vom 28.1.2022), zielt auf einen deutlich größeren Einzugsbereich als die Liküra im engeren
Sinne.
Aus naturschutzfachlicher Sicht gibt es erhebliche Bedenken gegenüber der Planung.
Im Vordergrund steht aus unserer Sicht die Bedeutung für den Klimaschutz. Die gesamte
Fläche ist in der Klimaanalysekarte 2023 als Kaltluftleitbahn und Ausgleichsraum mit hohem
Schutzbedarf ausgewiesen ("Innerstädtische oder stadtnahe Grün- und Freiflächen, denen
heute und zukünftig eine hohe Bedeutung als nächtlicher Luftaustauschbereich und/oder
Erholungsfläche am Tage zukommen wird. Bei Eingriffen in die Fläche ist die Erhaltung der
jeweiligen stadtklimatischen Funktion anzustreben (bspw. Kaltllufttransport, Verschattung)").
Zu diesen Anforderungen gibt es bei einer Planung mit flächiger Versiegelung des Bereichs
keine Schnittmenge. Dass große Teile der überplanten Fläche als Risikobereich für schon
50jährige Starkregenereignisse gelten, stellt die Zukunftsfähigkeit des Vorhabens zusätzlich
in Frage.
Eine Stadt, die sich den Klimaschutz und den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor den
Auswirkungen der Klimakrise auf die Fahnen geschrieben hat, macht sich unglaubwürdig,
wenn sie eine der letzten Kaltluftleitbahnen, also Möglichkeiten, die Zahl der tropischen Nächte
im Einzugsbereich des Kaltluftstroms möglichst gering zu halten, abschneidet. Es sollte
bedacht werden, dass gerade die Tropennächte für den Anstieg der Todesfälle in
Hitzeperioden mit verantwortlich sind. Gleiches gilt für den Biodiversitätsschutz. Wenn wichtige
Biotopverbundachsen durchtrennt werden, werden eine Bonner Diversitätsstrategie oder ein
Label „Stadtgrün naturnah“ zu reinen Werbemaßnahmen.
Des weiteren befindet sich auf der Fläche das schutzwürdige Biotop BK-5208-511, das der
geplanten Bebauung weit gehend zum Opfer fallen würde. Das Biotop ist Teil einer
Vernetzungsstruktur entlang von Verkehrswegen im rechtsrheinischen Bonn, die für mobile
Vorhaben 199. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bundesstadt Bonn,
BPlan Nr. 6920-1, Parallelverfahren
Lage Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf, Rastenweg
Verfahren Anhörung des Naturschutzbeirats durch die Untere Naturschutzbehörde im
Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange, gem. § 4 (2) BauGB
Grundlagen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV B3
– 1.03.00 v. 11.4.1990 Stand 12.01.2018 - Beiräte bei den
Landschaftsbehörden
Mitteilungsvorlage „Frühzeitige Beteiligung des Naturschutzbeirates in
Bauleitplanverfahren“ (DS-Nr. 1610095NV3, 31.08.2018)Seite 5 von 9
Anlage 1.2
Arten die Verbindung zwischen Ennert und Rheinaue gewährleistet und die in ihrer Funktion
zu erhalten ist. Für die geplanten Bauvorhaben ist die Rodung umfangreicher Baumbestände
in diesem Biotop und außerhalb notwendig. Die im Dokument der UNB dargestellten
Ersatzpflanzungen bei Geislar halten wir weder zahlenmäßig noch funktional für adäquat.“Seite 6 von 9
Anlage 2.1
NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 5.400 m² und wurde in der Vergangenheit als
parkähnliche Grünanlage mit zahlreichen, teils alten Bäumen und Sträuchern genutzt. Heute
stellt sich die seit 2019 nicht mehr genutzte Fläche im Osten als Baugrube dar und im
Westen als Brachfläche mit Pioniervegetation.
Es befindet sich weder in einem Landschaftsplan, einem Natura-2000-Gebiet oder einem
Natur- oder Landschaftsschutzgebiet.. Allerdings gibt es Gehölz- und Baumbestand, der
satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kannDie Alleebäume entlang der
Schlossallee sollen weitgehend erhalten bleiben, ein Alleebaum muss für die Bebauung
entfallen, allerdings werden zwei Bäume innerhalb der Allee Ersatz gepflanzt.
Zur Realisierung der Planung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen durch die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Vollverfahren (gem. § 12 (4) BauGB) mit
Umweltprüfung/Umweltbericht, geschaffen werden. Der FNP soll im westlichen Teilgebiet im,
Parallelverfahren gem. §8 Abs.3 BauGB von einer gemischten Baufläche (M) zu einer
Sonderbaufläche (S) geändert werden. Die Wohnbebauung wird in der bereits
ausgezeichneten Nutzung Wohnbaufläche (W) umgesetzt und bedarf somit keiner
Flächennutzungsplanänderung.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den Bereich der
ehemaligen jugoslawischen Botschaft als Mischgebiet und Wohnbaufläche ohne besondere
Zweckgebundenheit dar.
Gegen die geplante Änderung bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken. Der
satzungsgeschützte Baumbestand wird vollständig auf dem Grundstück oder unmittelbar auf
den angrenzenden Grundstücken ausgeglichen. Zur Klimavorsorge sollen sowohl die
unversiegelten und versickerungsfähigen Flächen biodivers bepflanzt werden, als auch die
Dach- und Fassadenbegrünung hochwertig realisiert werden.
Hinweise zum weiteren Verfahren / Beteiligung Naturschutzbeirat
Gemäß dem Beiratserlass (RdErl. MURL 1990) im Rahmen der „Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)“ wurde der
Naturschutzbeirat durch die Untere Naturschutzbehörde angehört und um Abgabe einer
Stellungnahme gebeten. Es ist keine Stellungnahme des Naturschutzbeirates eingegangen.
Vorhaben 205. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
Lage Stadtbezirk Bonn-Bad Godesberg, OT Mehlem
Verfahren frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB
nach § 4 (1) BauGB
B-Plan 7213-2 „Schlossallee“
AKTUELL gemischte Baufläche (M)
ÄNDERUNG Sonderbaufläche (S)Seite 7 von 9
Wohnen + Einzehlandel - Lebensmittelvollsortimenter max. 880 m² VK,
mind. 90% nahversorgungsrelevante Sortimente
Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt 61-1
Kartengrundlage: Amt für Bodenmanagement und Geoinformation.
In Zweifelsfällen sind die Darstellungen des Originalplanes
mit allen beschlossenen Änderungen im Maßstab 1 :15000 verbindlich.
±±
1:5.0001:5.000
Auszug aus dem rechtswirksamen FNP, Stand Januar 2024 205. FNP-Änderung Schloßallee
Z:\61-1\61-11\4_GIS_Projekte\FNP\2_Änderung_Anpassung\240830_205_Mehlem_Schlossallee.mxd esser 02.09.2024
ÄnderungsbereichSeite 8 von 9
und
Büro und
Verwaltung
Büro und
Verwaltung
Verwaltung
Verwaltung
Büro
SO Vollsortimenter max. 1.460 m²,
mind. 90 % nahversorgungsrelevante Sortimente
und
Büro und
Verwaltung
Büro und
Verwaltung
Verwaltung
Verwaltung
Büro
Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt 61-1
Kartengrundlage: Amt für Bodenmanagement und Geoinformation.
In Zweifelsfällen sind die Darstellungen des Originalplanes
mit allen beschlossenen Änderungen im Maßstab 1 :15000 verbindlich.
±±
1:5.0001:5.000
Änderungsbereich
Auszug aus dem rechtswirksamen FNP, Stand Jan. 2024 199. FNP-Änderung Rastenweg
Z:\61-1\61-11\1_Themen\FNP\01_Verfahren\03_Pläne BONN\02_Änderung FNP\01_lfd Änd\199. BP 6920-1_Rastenweg Ramersdorf\01_Planzeichnung\240725_199_Ramersdorf Rastenweg.mxd esser 30.07.2024Seite 9 von 9 Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de