242234 · Dringlichkeitsantrag
Dringlichkeitsantrag „Restmittel sinnvoll nutzen - Offene Jugendeinrichtungen 2024 vom Eigenanteil entlasten“
Kerndaten
- Nummer
- 242234
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 11.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 242234 Antragsteller/in: Dr. Anne Segbers, Kinder- und Jugendring Bonn e.V.; Manuel Esser, Kinder- und Jugendring Bonn e.V.; Jean-Pierre Schneider, Caritas Bonn; Johanna Strohmeier, AsA Bonn 10.12.2024 Dringlichkeitsantrag „Restmittel sinnvoll nutzen - Offene Jugendeinrichtungen 2024 vom Eigenanteil entlasten“ Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 11.12.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Um eine auskömmliche Finanzierung der offenen Jugendeinrichtungen für das Jahr 2024 noch sicherzustellen und die vorhandenen Restmittel im Jugendhilfeetat dafür zu nutzen, ist eine Beschlussfassung noch vor Jahresende 2024 in der letzten Sitzung des Ausschusses im Dezember notwendig. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Im Jahr 2024 wird auf die Eigenanteile der freien Träger von offenen Jugend- einrichtungen verzichtet. Die dafür benötigten Mittel sollen aus nicht verausgab- ten Restmitteln 2024 des Jugendhilfeetats bereitgestellt werden. Begründung Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, aus nicht verausgabten Haushaltsmitteln einen einmaligen Zuschuss zur auskömmlichen Finanzierung der Jugendzentren bereitzustellen. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22. Februar 2024 traten die neuen Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Kraft (DS 231825). Der Rat hat daraufhin am 14. März 2024 beschlossen, zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um eine För- derhöhe von 90% der anerkennungsfähigen Kosten zu erreichen bzw. einen Eigenanteil auf 10% zu begrenzen. Die freien Träger benötigen eine höhere Finanzierung, um weiterhin alle Ange- bote offen halten zu können. Die Kosten für den Betrieb eines Jugendzentrums sind durch den Zuschuss in 2024 nicht auskömmlich. Durch diesen einmaligen Zuschuss soll 2024 der Eigenanteil entfallen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de