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242234 · Dringlichkeitsantrag

Dringlichkeitsantrag „Restmittel sinnvoll nutzen - Offene Jugendeinrichtungen 2024 vom Eigenanteil entlasten“

Nummer
242234
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
11.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.12.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.12.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.12.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rates 16.12.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 242234-01 ST Dringlichkeitsantrag „Restmittel sinnvoll nutzen - Offene Jugendeinrichtungen 2024 vom Eigenanteil entlasten“

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
242234
Antragsteller/in:
Dr. Anne Segbers, Kinder- und Jugendring Bonn e.V.; Manuel Esser, Kinder- und
Jugendring Bonn e.V.; Jean-Pierre Schneider, Caritas Bonn; Johanna Strohmeier,
AsA Bonn
10.12.2024
Dringlichkeitsantrag „Restmittel sinnvoll nutzen -
Offene Jugendeinrichtungen 2024 vom Eigenanteil
entlasten“
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 11.12.2024 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Um eine auskömmliche Finanzierung der offenen Jugendeinrichtungen für das
Jahr 2024 noch sicherzustellen und die vorhandenen Restmittel im
Jugendhilfeetat dafür zu nutzen, ist eine Beschlussfassung noch vor
Jahresende 2024 in der letzten Sitzung des Ausschusses im Dezember
notwendig.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Im Jahr 2024 wird auf die Eigenanteile der freien Träger von offenen Jugend-
einrichtungen verzichtet. Die dafür benötigten Mittel sollen aus nicht verausgab-
ten Restmitteln 2024 des Jugendhilfeetats bereitgestellt werden.
Begründung
Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, aus nicht verausgabten
Haushaltsmitteln einen einmaligen Zuschuss zur auskömmlichen Finanzierung
der Jugendzentren bereitzustellen. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses
vom 22. Februar 2024 traten die neuen Richtlinien zur Förderung der offenen
Jugendarbeit in Kraft (DS 231825). Der Rat hat daraufhin am 14. März 2024
beschlossen, zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um eine För-
derhöhe von 90% der anerkennungsfähigen Kosten zu erreichen bzw. einen
Eigenanteil auf 10% zu begrenzen.
Die freien Träger benötigen eine höhere Finanzierung, um weiterhin alle Ange-
bote offen halten zu können. Die Kosten für den Betrieb eines Jugendzentrums
sind durch den Zuschuss in 2024 nicht auskömmlich.
Durch diesen einmaligen Zuschuss soll 2024 der Eigenanteil entfallen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de