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242233-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Prüfung einer Boulebahn für Mehlem Antrag zur Vorlage hier Stellungnahme der Verwaltung zur DS 242233-02 AA FDP-Änderungsantrag

Nummer
242233-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Dietrich-Glauner-Straße Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Deichmanns Aue Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Am Spielplatz Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Nibelungenstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242233 SPD-Antrag: Prüfung einer Boulebahn für Mehlem

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242233-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Prüfung einer Boulebahn für Mehlem
Antrag zur Vorlage
hier Stellungnahme der Verwaltung zur DS 242233-
02 AA FDP-Änderungsantrag
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Die Verwaltung überprüft, ob die Information zutreffend ist, dass der
Internationale Tennisclub Bonn Bad Godesberg e.V, Deichmanns Aue 41,
53179 Bonn in privater Initiative einen für die Öffentlichkeit zugänglichen
Boule-Platz auf seinem Grundstück errichten will.
Nach Rücksprache mit dem Tennisclub würde zwar eine Boulebahn in
Erwägung gezogen, jedoch sei eine Umsetzung aktuell nicht in absehbarer Zeit
zu erwarten.
2. Dorfplatz Mehlem an der Dietrich-Glauner-Straße, Grundstücksnummer
860
Auf dem Dorfplatz kann eine Boule-Bahn am Spielplatz realisiert werden.
3. Parkgelände zwischen Nibelungenstraße und Rheinufer,
Grundstücksnummer 309/35. Anm.: Dieses Grundstück ist nicht
Bestandteil des Denkmals A 990
Der Drachensteinpark steht unter Landschaftsschutz, welcher den weiteren
Ausbau von befestigten Flächen untersagt.
4. Parkgelände des Haus Steinbach, um ggf. ein integratives Angebot für
Senioren und Öffentlichkeit anzubieten
Das Haus Steinbach ist nicht im städtischen Besitz. Eine städtische Planung
und Beschlussfassung ist daher an dieser Stelle nicht möglich.
5. Grünstreifen südlich des Weinhäuschens am John-Jay-McCloy-Ufer
Das Rheinufer steht unter Landschaftsschutz, welcher den weiteren Ausbau
von befestigten Flächen untersagt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de