242233-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Prüfung einer Boulebahn für Mehlem Antrag zur Vorlage hier Stellungnahme der Verwaltung zur DS 242233-02 AA FDP-Änderungsantrag
Kerndaten
- Nummer
- 242233-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Dietrich-Glauner-Straße Hauptort
- Deichmanns Aue
- Am Spielplatz
- Nibelungenstraße
- Rheinufer
- Mehlem
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242233-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Prüfung einer Boulebahn für Mehlem Antrag zur Vorlage hier Stellungnahme der Verwaltung zur DS 242233- 02 AA FDP-Änderungsantrag Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Die Verwaltung überprüft, ob die Information zutreffend ist, dass der Internationale Tennisclub Bonn Bad Godesberg e.V, Deichmanns Aue 41, 53179 Bonn in privater Initiative einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Boule-Platz auf seinem Grundstück errichten will. Nach Rücksprache mit dem Tennisclub würde zwar eine Boulebahn in Erwägung gezogen, jedoch sei eine Umsetzung aktuell nicht in absehbarer Zeit zu erwarten. 2. Dorfplatz Mehlem an der Dietrich-Glauner-Straße, Grundstücksnummer 860 Auf dem Dorfplatz kann eine Boule-Bahn am Spielplatz realisiert werden. 3. Parkgelände zwischen Nibelungenstraße und Rheinufer, Grundstücksnummer 309/35. Anm.: Dieses Grundstück ist nicht Bestandteil des Denkmals A 990 Der Drachensteinpark steht unter Landschaftsschutz, welcher den weiteren Ausbau von befestigten Flächen untersagt. 4. Parkgelände des Haus Steinbach, um ggf. ein integratives Angebot für Senioren und Öffentlichkeit anzubieten Das Haus Steinbach ist nicht im städtischen Besitz. Eine städtische Planung und Beschlussfassung ist daher an dieser Stelle nicht möglich. 5. Grünstreifen südlich des Weinhäuschens am John-Jay-McCloy-Ufer Das Rheinufer steht unter Landschaftsschutz, welcher den weiteren Ausbau von befestigten Flächen untersagt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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