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242229 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Hardtberg

Nummer
242229
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 11.02.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Baumkommission 27.01.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
242229
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der
Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk
Hardtberg
Beratungsfolge
Baumkommission 27.01.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 11.02.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum Oktober bis Dezember 2024 im
Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefah-
renbäumen.
Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene
Gefahrenbäume kann Ersatz nur empfohlen werden. Bei Gefahrenbäumen
mit einem Zustand noch ausreichend wird eine Ersatzpflanzung gefordert.
Bahnhofstr. 52, 53123 Bonn
Die Roßkastanie (Aesculus hipocastanum) wies einen Stammumfang von 270
cm auf und wurde mit mangelhaft bewertet. Aufgrund von Pilzbefall und Aus-
morschungen am Stammfuß war die Standsicherheit des Baumes nicht mehr
gewährleistet. Daher wurde er zur Abwehr von Gefahren zur Fällung freigege-
ben.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de