242229 · Mitteilungsvorlage
Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 242229
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 16.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Baumkommission Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 242229 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Hardtberg Beratungsfolge Baumkommission 27.01.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 11.02.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum Oktober bis Dezember 2024 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefah- renbäumen. Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene Gefahrenbäume kann Ersatz nur empfohlen werden. Bei Gefahrenbäumen mit einem Zustand noch ausreichend wird eine Ersatzpflanzung gefordert. Bahnhofstr. 52, 53123 Bonn Die Roßkastanie (Aesculus hipocastanum) wies einen Stammumfang von 270 cm auf und wurde mit mangelhaft bewertet. Aufgrund von Pilzbefall und Aus- morschungen am Stammfuß war die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet. Daher wurde er zur Abwehr von Gefahren zur Fällung freigege- ben. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de