242218-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Große Anfrage: Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsbereich im Jahr 2025 (Pos. 23) - 2026 (Pos. 21) im Stadtbezirk Bad Godesberg; hier laufende Kanalbaumaßnahme Plittersdorfer Straße zwischen Körnerstraße und Ubierstraße; Drucksachen 242218 und 254091
Kerndaten
- Nummer
- 242218-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Plittersdorfer Straße Hauptort
- Körnerstraße
- Ubierstraße
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242218-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III BBB-Große Anfrage: Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsbereich im Jahr 2025 (Pos. 23) - 2026 (Pos. 21) im Stadtbezirk Bad Godesberg; hier laufende Kanalbaumaßnahme Plittersdorfer Straße zwischen Körnerstraße und Ubierstraße; Drucksachen 242218 und 254091 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Ist der im Januar 2026 mit DS 254091 unter Position 21 mitgeteilte Fertigstellungstermin unter Berücksichtigung des tatsächlichen Baufortschrittes aus Sicht der Verwaltung weiterhin realistisch haltbar? Die seinerzeit mitgeteilte Bauzeit im Masterplan mit dem Fertigstellungstermin 03.08.2026 wurde schon entsprechend auf den 28.04.2026 mit der monatlichen Aktualisierung des Masterplans angepasst. Derzeit geht das Tiefbauamt von einem Fertigstellungstermin in der 13. KW (23.-27.03.2026) aus. Markierungsarbeiten werden im Nachgang ausgeführt. 2. Wurde für den Fall einer frühzeitigen bzw. einer verspäteten Fertigstellung der Baumaßnahme eine Bonus-Malus-Regelung mit der ausführenden Firma verbindlich ausgehandelt und wenn nein, aus welchen Gründen wurde davon abgesehen? Eine Bonus-Malus-Regelung wurde nicht vereinbart. Jedoch besteht diese Regelung indirekt dennoch. Malus: Wie bei allen Baumaßnahmen des Tiefbauamts gelten die Regelungen der VOB (§11 VOB/B), die bei einer Überschreitung der vereinbarten Bauzeit eine Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges von 0,1 % der Nettoauftragssumme vorsehen. Die Vertragsstraße ist gem. VOB auf insgesamt 5 % begrenzt. Bonus: Durch eine frühere Fertigstellung entfallen die täglichen Fixkosten (Lohn + Geräte), welche mit Abgabe des Angebots über die gesamte Bauzeit kalkuliert wurden. Bei dieser Baustelle fallen täglich Kosten für zwei Bagger und acht Mitarbeiter an.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Somit ist die Baufirma schon grundsätzlich motiviert, Maßnahmen früher als kalkuliert fertig zu stellen, um einen Gewinn zu generieren. Zur Begründung der Großen Anfrage und der "recht großzügig dimensionierten" Bauzeitbemessung: Die vertragliche Bauzeit vom 06.01.2025 bis zum 26.06.2026 entspricht 385 Arbeitstagen. Die Länge von 260 m ist kein hinreichender Faktor zur Berechnung der Bauzeit. Im Hinblick auf die Teilstrecke im Stollenbau, die große Tiefe (bis 7 m) sowie die großen Bäume, die die Bewegungsfreiheit der Bagger einschränken, ist die kalkulierte Bauzeit angemessen. Die Firma konnte die Bauzeit verkürzen, indem Stollenbau und offene Bauausführung unter Inkaufnahme einer deutlich schwierigeren Wasserhaltung parallel ausgeführt wurden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de