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242218-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Große Anfrage: Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsbereich im Jahr 2025 (Pos. 23) - 2026 (Pos. 21) im Stadtbezirk Bad Godesberg; hier laufende Kanalbaumaßnahme Plittersdorfer Straße zwischen Körnerstraße und Ubierstraße; Drucksachen 242218 und 254091

Nummer
242218-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Plittersdorfer Straße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Körnerstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Ubierstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 81,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242218 Übersicht über die Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsbereich im Jahr 2025 (Masterplan) - Stadtbezirk Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242218-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Große Anfrage: Baumaßnahmen im
öffentlichen Verkehrsbereich im Jahr 2025 (Pos.
23) - 2026 (Pos. 21) im Stadtbezirk Bad
Godesberg; hier laufende Kanalbaumaßnahme
Plittersdorfer Straße zwischen Körnerstraße und
Ubierstraße; Drucksachen 242218 und 254091
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Ist der im Januar 2026 mit DS 254091 unter Position 21 mitgeteilte
Fertigstellungstermin unter Berücksichtigung des tatsächlichen
Baufortschrittes aus Sicht der Verwaltung weiterhin realistisch
haltbar?
Die seinerzeit mitgeteilte Bauzeit im Masterplan mit dem Fertigstellungstermin
03.08.2026 wurde schon entsprechend auf den 28.04.2026 mit der monatlichen
Aktualisierung des Masterplans angepasst. Derzeit geht das Tiefbauamt von
einem Fertigstellungstermin in der 13. KW (23.-27.03.2026) aus.
Markierungsarbeiten werden im Nachgang ausgeführt.
2. Wurde für den Fall einer frühzeitigen bzw. einer verspäteten
Fertigstellung der Baumaßnahme eine Bonus-Malus-Regelung mit
der ausführenden Firma verbindlich ausgehandelt und wenn nein,
aus welchen Gründen wurde davon abgesehen?
Eine Bonus-Malus-Regelung wurde nicht vereinbart. Jedoch besteht diese
Regelung indirekt dennoch.
Malus: Wie bei allen Baumaßnahmen des Tiefbauamts gelten die Regelungen
der VOB (§11 VOB/B), die bei einer Überschreitung der vereinbarten Bauzeit
eine Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges von 0,1 % der
Nettoauftragssumme vorsehen. Die Vertragsstraße ist gem. VOB auf insgesamt
5 % begrenzt.
Bonus: Durch eine frühere Fertigstellung entfallen die täglichen Fixkosten
(Lohn + Geräte), welche mit Abgabe des Angebots über die gesamte Bauzeit
kalkuliert wurden. Bei dieser Baustelle fallen täglich Kosten für zwei
Bagger und acht Mitarbeiter an.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Somit ist die Baufirma schon grundsätzlich motiviert, Maßnahmen früher als
kalkuliert fertig zu stellen, um einen Gewinn zu generieren.
Zur Begründung der Großen Anfrage und der "recht großzügig
dimensionierten" Bauzeitbemessung:
Die vertragliche Bauzeit vom 06.01.2025 bis zum 26.06.2026 entspricht 385
Arbeitstagen. Die Länge von 260 m ist kein hinreichender Faktor zur
Berechnung der Bauzeit.
Im Hinblick auf die Teilstrecke im Stollenbau, die große Tiefe (bis 7 m) sowie
die großen Bäume, die die Bewegungsfreiheit der Bagger einschränken, ist die
kalkulierte Bauzeit angemessen. Die Firma konnte die Bauzeit verkürzen,
indem Stollenbau und offene Bauausführung unter Inkaufnahme einer deutlich
schwierigeren Wasserhaltung parallel ausgeführt wurden.
Anlage/n
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