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242216 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für zwei Trauben-Eichen auf dem Grundstück Venusberg Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.

Nummer
242216
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Venusberg-Campus Straße· Venusberg, Bonn Hauptort
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242216
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für zwei Trauben-Eichen auf dem
Grundstück Venusberg Campus 1, 53127 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
Beratungsfolge
Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für zwei Trauben-Eichen auf dem Baugrundstück Venus-
berg Campus 1, 53127 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfah-
rens erteilt.
Begründung
Auf dem Baugrundstück, Gemarkung Kessenich / Flur 13 / Flurstück 1192, ist
der Neubau des Trainingszentrums HET III (Schulungsgebäude), sowie die
Erweiterung des HET I/II Haus für experimentelle Therapie geplant.
Insgesamt müssen für das Vorhaben 10 satzungsgeschützte Bäume aus
flächigen Beständen entfernt werden. Die umliegenden zu erhaltenden Bäume
sind nach den Vorgaben der DIN18920 durch einen ortsfesten Zaun während
der gesamten Bauphase zu schützen.
Zwei Trauben-Eichen können bei dem Neubau des Trainingszentrums nicht
gehalten werden, da sie sich im Arbeitsraum der noch zu erstellenden Baugru-
be befinden.
Baum Nr. 95, eine Trauben-Eiche (Quercus petraea), weist einen Stammum-
fang von 263 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m, eine Höhe von 25 m auf
und wurde mit ausreichend bewertet.
Baum Nr. 163, eine zweistämmige Trauben-Eiche (Quercus petraea), weist
einen Stammumfang von insgesamt 204 cm auf, einen Kronendurchmesser
von 15 m, eine Höhe von 20 m und wurde mit befriedigend bewertet.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Er-
messens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Absatz 1
Buchstabe b) der Baumsatzung erteilt werden muss.Seite 1 von 12
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Insgesamt werden für die zur Fällung freigegebenen satzungsgeschützten
Bäume sechs standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von 20-
25 cm und zwei standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von 18-
20 cm an geeigneter Stelle gefordert.
Zwei der insgesamt 10 satzungeschützten Bäume befinden sich in einem man-
gelhaften Zustand und müssen zustandsbedingt freigegeben werden.
Anlage/n
1 Fotos Bäume (öffentlich)
2 Baumstandorte Venusberg Campus 1 BV (öffentlich)
3 Liste Bäume_ Fällung (öffentlich)
4 Lageplan (öffentlich)
5 Lageplan Freianlagenkonzept (öffentlich)Seite 2 von 12
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Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de