242216 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für zwei Trauben-Eichen auf dem Grundstück Venusberg Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
Kerndaten
- Nummer
- 242216
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Venusberg-Campus Hauptort
- Venusberg
- Kessenich
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 242216 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für zwei Trauben-Eichen auf dem Grundstück Venusberg Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. Beratungsfolge Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für zwei Trauben-Eichen auf dem Baugrundstück Venus- berg Campus 1, 53127 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfah- rens erteilt. Begründung Auf dem Baugrundstück, Gemarkung Kessenich / Flur 13 / Flurstück 1192, ist der Neubau des Trainingszentrums HET III (Schulungsgebäude), sowie die Erweiterung des HET I/II Haus für experimentelle Therapie geplant. Insgesamt müssen für das Vorhaben 10 satzungsgeschützte Bäume aus flächigen Beständen entfernt werden. Die umliegenden zu erhaltenden Bäume sind nach den Vorgaben der DIN18920 durch einen ortsfesten Zaun während der gesamten Bauphase zu schützen. Zwei Trauben-Eichen können bei dem Neubau des Trainingszentrums nicht gehalten werden, da sie sich im Arbeitsraum der noch zu erstellenden Baugru- be befinden. Baum Nr. 95, eine Trauben-Eiche (Quercus petraea), weist einen Stammum- fang von 263 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m, eine Höhe von 25 m auf und wurde mit ausreichend bewertet. Baum Nr. 163, eine zweistämmige Trauben-Eiche (Quercus petraea), weist einen Stammumfang von insgesamt 204 cm auf, einen Kronendurchmesser von 15 m, eine Höhe von 20 m und wurde mit befriedigend bewertet. Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Er- messens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Absatz 1 Buchstabe b) der Baumsatzung erteilt werden muss.Seite 1 von 12 Seite 2 Insgesamt werden für die zur Fällung freigegebenen satzungsgeschützten Bäume sechs standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von 20- 25 cm und zwei standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von 18- 20 cm an geeigneter Stelle gefordert. Zwei der insgesamt 10 satzungeschützten Bäume befinden sich in einem man- gelhaften Zustand und müssen zustandsbedingt freigegeben werden. Anlage/n 1 Fotos Bäume (öffentlich) 2 Baumstandorte Venusberg Campus 1 BV (öffentlich) 3 Liste Bäume_ Fällung (öffentlich) 4 Lageplan (öffentlich) 5 Lageplan Freianlagenkonzept (öffentlich)Seite 2 von 12 Seite 3 von 12 Seite 4 von 12 Seite 5 von 12 Seite 6 von 12 Seite 7 von 12 Seite 8 von 12 Seite 9 von 12 Seite 10 von 12 Seite 11 von 12 Seite 12 von 12
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de