242214-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Mehr Straßenbäume in der Stiftsstraße
Kerndaten
- Nummer
- 242214-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Niederkasseler Straße Hauptort
- Stiftsstraße
- Dixstraße
- Bergheimer Straße
- Schwarzrheindorf
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242214-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Mehr Straßenbäume in der Stiftsstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag thematisiert den Wunsch nach mehr Straßenbäumen im Abschnitt der Stiftstraße zwischen Niederkasseler Straße und Dixstraße / Bergheimer Straße im Beueler Stadtteil Schwarzrheindorf. Derzeit befinden sich in diesem Straßenabschnitt lediglich 2 Straßenbäume in nur unzureichend großen Baumbeeten. Der Rat der Stadt Bonn hat im Dezember 2023 mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung das Ziel definiert, dass auf Flächen insbesondere mit Handlungspriorität 1 und 2 gemäß Planungshinweiskarte keine Verschlechterung bzw. im Optimalfall eine Verbesserung der mikroklimatischen Situation erfolgen soll. Für alle Handlungsprioritäten empfiehlt die Planungshinweiskarte zur Verbesserung der mikroklimatischen Situation die Pflanzung von Bäumen. In den höheren Handlungsprioritäten wird zudem explizit empfohlen bei Sanierungen von Straßen Entsiegelungen und Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität zum Ausgleich zu schaffen. Betrachtet man nun diesen Straßenabschnitt anhand der Stadtklimaanalysekarte und der Planungshinweiskarte, so ergibt sich daraus eindeutig eine Handlungspriorität 1 bis 2, also ein Hitzehandlungserfordernis für Baumpflanzungen. Durch die auch in der Nacht herrschenden relativ hohen Temperaturen in diesem Straßenabschnitt sollte von einem geschlossenen Kronendach hier abgesehen werden, um den Austausch der Luft in der Nacht nicht zu behindern. Der größte Hinderungsfaktor bei der Realisierung neuer Baumstandorte in bisher baumlosen Straßen ist die unterirdische Infrastruktur, also das Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen. Hinzu kommen z.B. Grundstückszufahrten, sowie der Abstand zu vorhandenem privatem oder städtischem Baumbestand. In der Stiftstraße liegen in diesem Bereich Gas- und Wasserleitung im Gehweg auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern und der Kanal mittig in der Straße. Aus verkehrs- sowie aus grünplanerischer Sicht ist eine Erweiterung des Baumbestands auf dem genannten Straßenabschnitt der Stiftstraße denkbar. Der Straßenquerschnitt von ca. 10,40 m lässt hier z.B. eine alternierendeSeite 1 von 2 Seite 2 Anordnung von Baumbeeten zu. Aufgrund des hier verkehrenden ÖPNV (Buslinien 540 und 640) ist darauf zu achten, dass eine Restfahrbahnbreite von mindestens 6,50 m zur Verfügung steht. Pro Baumbeet ist mit dem Wegfall von mindestens einem Parkplatz zu rechnen. Im Bereich der Hausnummern 1 bis 7 ist der Querschnitt des Straßenkörpers zu gering für die Etablierung neuer Baumstandorte. Für eine derartige Maßnahme sind umfangreiche Planungsarbeiten notwendig. Insofern wird die Verwaltung bei Annahme des Bürgerantrages die Möglichkeiten von Baumpflanzungen im betreffenden Straßenabschnitt der Stiftstrasse detailliert prüfen und das Ergebnis der BV Beuel zur Kenntnis vorlegen. Die Verwaltung befürwortet die Aufstellung von mobilem Grün oder Bäumen in Pflanzgefäßen nur in Ausnahmefällen, da sich die Lebensdauer insbesondere von Bäumen / Großgehölzen hier auf maximal 4-5 Jahre in den Gefäßen beschränkt. Danach müssen die Bäume in größere Beete mit großem durchwurzelbarem Raum ausgepflanzt werden. In diesen ca. 4-5 Jahren ist außer einer optischen Wirkung nicht von einer klimaökologischen Wirkung der Gehölze auszugehen. Eine nennenswerte, das Klima in der Straße senkende Wirkung durch Überschirmung / Beschattung ist in dieser kurzen Standzeit durch die Gehölze nicht zu erwarten und steht dem zu erwartenden Pflege- und Wässerungsaufwand für die Gefäße gegenüber. Eigenes Personal steht für diese Arbeiten seitens der Fachverwaltung nicht zur Verfügung. Die Pflege-/ Wässerungsarbeiten müssten an ein externes Unternehmen beauftragt werden. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Beuel nimmt die inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise an. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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