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242214-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Mehr Straßenbäume in der Stiftsstraße

Nummer
242214-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Niederkasseler Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel Hauptort
  • Stiftsstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Dixstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Bergheimer Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242214 Bürgerantrag: Mehr Straßenbäume in der Stiftsstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242214-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Mehr Straßenbäume in der
Stiftsstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerantrag thematisiert den Wunsch nach mehr Straßenbäumen im
Abschnitt der Stiftstraße zwischen Niederkasseler Straße und Dixstraße /
Bergheimer Straße im Beueler Stadtteil Schwarzrheindorf. Derzeit befinden
sich in diesem Straßenabschnitt lediglich 2 Straßenbäume in nur unzureichend
großen Baumbeeten.
Der Rat der Stadt Bonn hat im Dezember 2023 mit dem Zielbeschluss zur
Klimaanpassung das Ziel definiert, dass auf Flächen insbesondere mit
Handlungspriorität 1 und 2 gemäß Planungshinweiskarte keine
Verschlechterung bzw. im Optimalfall eine Verbesserung der mikroklimatischen
Situation erfolgen soll. Für alle Handlungsprioritäten empfiehlt die
Planungshinweiskarte zur Verbesserung der mikroklimatischen Situation die
Pflanzung von Bäumen. In den höheren Handlungsprioritäten wird zudem
explizit empfohlen bei Sanierungen von Straßen Entsiegelungen und Flächen
mit hoher Aufenthaltsqualität zum Ausgleich zu schaffen.
Betrachtet man nun diesen Straßenabschnitt anhand der
Stadtklimaanalysekarte und der Planungshinweiskarte, so ergibt sich daraus
eindeutig eine Handlungspriorität 1 bis 2, also ein Hitzehandlungserfordernis für
Baumpflanzungen. Durch die auch in der Nacht herrschenden relativ hohen
Temperaturen in diesem Straßenabschnitt sollte von einem geschlossenen
Kronendach hier abgesehen werden, um den Austausch der Luft in der Nacht
nicht zu behindern.
Der größte Hinderungsfaktor bei der Realisierung neuer Baumstandorte in
bisher baumlosen Straßen ist die unterirdische Infrastruktur, also das
Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen. Hinzu kommen z.B.
Grundstückszufahrten, sowie der Abstand zu vorhandenem privatem oder
städtischem Baumbestand. In der Stiftstraße liegen in diesem Bereich Gas- und
Wasserleitung im Gehweg auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern und
der Kanal mittig in der Straße.
Aus verkehrs- sowie aus grünplanerischer Sicht ist eine Erweiterung des
Baumbestands auf dem genannten Straßenabschnitt der Stiftstraße denkbar.
Der Straßenquerschnitt von ca. 10,40 m lässt hier z.B. eine alternierendeSeite 1 von 2
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Anordnung von Baumbeeten zu. Aufgrund des hier verkehrenden ÖPNV
(Buslinien 540 und 640) ist darauf zu achten, dass eine Restfahrbahnbreite von
mindestens 6,50 m zur Verfügung steht.
Pro Baumbeet ist mit dem Wegfall von mindestens einem Parkplatz zu
rechnen. Im Bereich der Hausnummern 1 bis 7 ist der Querschnitt des
Straßenkörpers zu gering für die Etablierung neuer Baumstandorte.
Für eine derartige Maßnahme sind umfangreiche Planungsarbeiten notwendig.
Insofern wird die Verwaltung bei Annahme des Bürgerantrages die
Möglichkeiten von Baumpflanzungen im betreffenden Straßenabschnitt der
Stiftstrasse detailliert prüfen und das Ergebnis der BV Beuel zur Kenntnis
vorlegen.
Die Verwaltung befürwortet die Aufstellung von mobilem Grün oder Bäumen in
Pflanzgefäßen nur in Ausnahmefällen, da sich die Lebensdauer insbesondere
von Bäumen / Großgehölzen hier auf maximal 4-5 Jahre in den Gefäßen
beschränkt. Danach müssen die Bäume in größere Beete mit großem
durchwurzelbarem Raum ausgepflanzt werden. In diesen ca. 4-5 Jahren ist
außer einer optischen Wirkung nicht von einer klimaökologischen Wirkung der
Gehölze auszugehen. Eine nennenswerte, das Klima in der Straße senkende
Wirkung durch Überschirmung / Beschattung ist in dieser kurzen Standzeit
durch die Gehölze nicht zu erwarten und steht dem zu erwartenden Pflege- und
Wässerungsaufwand für die Gefäße gegenüber. Eigenes Personal steht für
diese Arbeiten seitens der Fachverwaltung nicht zur Verfügung. Die Pflege-/
Wässerungsarbeiten müssten an ein externes Unternehmen beauftragt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Beuel nimmt die inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der
vorgeschlagenen Vorgehensweise an. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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