242213 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine doppelstämmige Rot-Fichte und eine doppelstämmige Birke auf dem Grundstück Kommentalweg 2, 53225 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 242213
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Kommentalweg Hauptort
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 242213 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine doppelstämmige Rot- Fichte und eine doppelstämmige Birke auf dem Grundstück Kommentalweg 2, 53225 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 24.02.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine doppelstämmige Rot-Fichte und eine dop- pelstämmige Birke auf dem Baugrundstück Kommentalweg 2, 53225 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt. Begründung Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienwohnhaus mit Carport errichtet werden (Haus 1). Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Fällung von zwei satzungsge- schützten Bäumen beantragt, die einen Stammumfang von 205 cm und 220 cm aufweisen. Die doppelstämmige Rot-Fichte (Picea abies), Baum Nr. 1, weist einen Stamm- umfang von 205 cm, einen Kronendurchmesser von 9 m und eine Höhe von 18 m auf und wurde mit ausreichend beurteilt. Der Baum steht zwar nach den zur Verfügung stehenden Planunterlagen außerhalb der Baugrube, jedoch auch mit einem noch ausreichenden Zustand muss die Rot-Fichte als nicht mehr erhaltenswert angesehen werden. Zwei- stämmige Rot-Fichten, deren Stämmlinge am Stammfuß mit einem V-Zwiesel verbunden sind, können im Grunde nicht dauerhaft gehalten werden. Hier ist von einer latenten Bruchgefahr auszugehen, insbesondere wenn eine Freistel- lung der Rot-Fichte durch den anstehenden Abbruch des alten Wohngebäudes ansteht und für den Neubau auch weitere noch nicht satzungsgeschützte Bäu- me entfernt werden müssen. Die doppelstämmige Birke (Betula pendula), Baum Nr. 2, weist einen Stamm- umfang von 220 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 16 m auf und wurde mit befriedigend beurteilt. Der Standort der Birke befindetSeite 1 von 6 Seite 2 sich innerhalb der notwendigen Baugrube. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baum- bestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzungen für die Bäume Nr. 1 und 2 wird je ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Fotos Kommentalweg 2 (öffentlich) 2 Luftbild Kommentalweg 2 (2022) (öffentlich) 3 Lageplan Kommentalweg 2 (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de