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242213 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine doppelstämmige Rot-Fichte und eine doppelstämmige Birke auf dem Grundstück Kommentalweg 2, 53225 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
242213
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kommentalweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Baumkommission 24.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242213
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine doppelstämmige Rot-
Fichte und eine doppelstämmige Birke auf dem
Grundstück Kommentalweg 2, 53225 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 24.02.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine doppelstämmige Rot-Fichte und eine dop-
pelstämmige Birke auf dem Baugrundstück Kommentalweg 2, 53225 Bonn wird
im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Begründung
Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienwohnhaus mit Carport errichtet werden
(Haus 1).
Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Fällung von zwei satzungsge-
schützten Bäumen beantragt, die einen Stammumfang von 205 cm und 220 cm
aufweisen.
Die doppelstämmige Rot-Fichte (Picea abies), Baum Nr. 1, weist einen Stamm-
umfang von 205 cm, einen Kronendurchmesser von 9 m und eine Höhe von 18
m auf und wurde mit ausreichend beurteilt.
Der Baum steht zwar nach den zur Verfügung stehenden Planunterlagen
außerhalb der Baugrube, jedoch auch mit einem noch ausreichenden Zustand
muss die Rot-Fichte als nicht mehr erhaltenswert angesehen werden. Zwei-
stämmige Rot-Fichten, deren Stämmlinge am Stammfuß mit einem V-Zwiesel
verbunden sind, können im Grunde nicht dauerhaft gehalten werden. Hier ist
von einer latenten Bruchgefahr auszugehen, insbesondere wenn eine Freistel-
lung der Rot-Fichte durch den anstehenden Abbruch des alten Wohngebäudes
ansteht und für den Neubau auch weitere noch nicht satzungsgeschützte Bäu-
me entfernt werden müssen.
Die doppelstämmige Birke (Betula pendula), Baum Nr. 2, weist einen Stamm-
umfang von 220 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von
16 m auf und wurde mit befriedigend beurteilt. Der Standort der Birke befindetSeite 1 von 6
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sich innerhalb der notwendigen Baugrube.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baum-
bestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung
der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzungen für die Bäume Nr. 1 und 2 wird je ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Fotos Kommentalweg 2 (öffentlich)
2 Luftbild Kommentalweg 2 (2022) (öffentlich)
3 Lageplan Kommentalweg 2 (öffentlich)Seite 2 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de