242211 · Beschlussvorlage
Novellierung der Energieleitlinien: „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau", Klimaplansteckbrief 4.2.2.3.
Kerndaten
- Nummer
- 242211
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 242211 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Novellierung der Energieleitlinien: „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau", Klimaplansteckbrief 4.2.2.3. Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 30.01.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn stimmt den in Anlage I dargestellten Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau für Wohn- und Nichtwohngebäude zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau nach Beschlussfassung in der Bauleitplanung und den zugehörigen Qualifizierungsverfahren anzuwenden und bei städtebaulichen Verträgen und bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden verpflichtend festzuschreiben. Dies gilt für alle Verfahren, für die nach dieser Beschlussfassung Zielbeschlüsse erwirkt werden. 3. Für alle Bauleitplanverfahren, für die bereits ein Zielbeschluss gefasst wurde, können auf Wunsch des Vorhabenträgers die neuen Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau angewandt werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau bei Vergabe städtischer Baugrundstücke sowie Vergabe von Grundstücken durch von der Stadt beauftragte Entwicklungsträger zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden anzuwenden und verpflichtend in Kauf- bzw. Erbbaurechtsverträgen festzuschreiben. BegründungSeite 1 von 19 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ein hoher Anteil der Treibhausgasemissionen ist dem Handlungsfeld Gebäude zuzuordnen, weshalb effektive Maßnahmen in diesem Bereich einen bedeutenden Hebel im Sinne der Bonner Klimaneutralität 2035 darstellen. Mit dem Klimaplan-Steckbrief 4.2.2.3. wurde die Verwaltung beauftragt, die seit 2015 geltenden Energieleitlinien mit dem Energieeffizienzstandard 55 (DS 1512547) weiterzuentwickeln. Vorgelegt werden hier nun die Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau. Anwendung finden diese Standards im gleichen Rahmen wie die bisherigen Energieleitlinien: Bei Neubauvorhaben von Dritten, bei denen die Stadt Bonn im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen Einflussmöglichkeiten hat. Der bisher in Bonn geltende Neubaustandard (Energieeffizienzstandard 55) wurde zuletzt regelmäßig auf Basis von Einzelbeschlüssen hin zum Energieeffizienzstandard 40 geändert. Der nun vorliegende Vorschlag für die neuen Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau ist vor diesem Hintergrund sowohl eine zielgerichtete Maßnahme im Sinne der Klimaneutralität als auch ein Beitrag zur Planungssicherheit für Vorhabenträger*innen in Bonn. Die neuen Standards sehen zudem zwei mögliche Varianten vor und räumen den Vorhabenträger*innen damit eine Wahlmöglichkeit ein, die höhere Flexibilität für individuelle Lösungen auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung schafft. Die neuen Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau beschränken sich nicht allein auf die Erreichung einer hohen Energieeffizienz von Gebäuden. Im Sinne der Reduktion von Treibhausgasemissionen sind neben der Energieeffizienz die regenerative Energieversorgung, der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes sowie der Flächenverbrauch relevant. Eine reine Anpassung des bisherigen Energieeffizienzstandard 55 auf den höheren Energieeffizienzstandard 40 wäre nicht zielführend. Genese der Anforderungen zum klimafreundlichen Bauen in Bonn Seit 1995 wird für energiepolitisch relevante Vorhaben (Bebauungspläne, größere Einzelobjekte etc.) gefordert, ein Energiekonzept mit der Verwaltung abzustimmen, das bis zum Satzungsbeschluss vertraglich vereinbart wird (DS 9500876NV2). Ergänzend zu diesen Beschlüssen wurde 2019 mit dem Beschluss nachhaltiges Bauen (DS 190441) eine Konzepterarbeitung zur Nachhaltigkeitsstrategie unter Berücksichtigung des sozial notwendigen Wohnungsbaus gefordert, unter anderem mit Bezug auf das flächenschonende Bauen. Im Leitbild Klimaschutz und Klimaanpassung wurden 2019 (DS 190114) außerdem die Ziele formuliert, die Energieversorgung sukzessiv bis 2035 nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen, die Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung der Vereinten Nationen ganzheitlich zu verfolgen und als Stadt bis spätestens 2035 klimaneutral zu werden. Aufbau und Intention der neuen Standards für klimafreundlichen Neubau (Anlage II, Seite 2) Derzeit befindet sich der Neubausektor in einem starken Spannungsfeld, da der Wohnraumbedarf nicht gedeckt ist, Bautätigkeiten zugleich u. a. durch Finanzierungs- und Bauverteuerungen unter Druck stehen und seit 2022 teilweise eingebrochen sind. Energiepreissteigerungen und Ressourcenknappheit sind im Bewusstsein der Beteiligten angekommen.Seite 2 von 19 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gleichzeitig verfügen die Fachwelt und die Baubranche zunehmend über immer mehr Erfahrungen und Erkenntnisse zum klimafreundlichen Bauen und Wohnen. Diese Bedingungen spiegeln sich in der Weiterentwicklung von Gesetzen und Förderprogrammen wider. Die vorgelegten Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau stützen sich auf Anforderungen, die sich aktuell im Rahmen der Steuerungsradien von Förderprogrammen wie der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bewegen. Die Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau benennen die einzelnen Instrumente und ihre derzeitigen Vergleichsmaßstäbe, um zugleich klar definiert und anpassbar zu bleiben, sowohl in Bezug auf Entfall als auch auf die stetige Weiterentwicklung der Grenzwerte der Förderprogramme. Die Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau werden vor dem Zielbeschluss im Rahmen der Planungsvereinbarungen kommuniziert und im städtebaulichen Vertrag bzw. im Erbbaurechtsvertrag verbindlich festgeschrieben. Dadurch wirken sie vor allem in frühen Planungsphasen, in denen der größte Einfluss für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen von Gebäuden liegt. Es ist davon auszugehen, dass die in den Förderprogrammen eingeführten Anforderungen aus der Ökobilanz in den kommenden Jahren gesetzlich verankert und die Grenzwerte in den Förderrichtlinien angehoben werden, um die Zielvorgaben der Europäischen Union bis 2030 erreichen zu können. Die Einführung der Anforderungen an das Global Warming Potential GWP100 aus der Ökobilanz nach QNG im neuen Bonner Standard ist somit eine vorausschauende Maßnahme, insbesondere aufgrund der großen Zeitspanne zwischen Zielbeschluss und Realisierung. Zielsetzung (Anlage II, Seite 3) Gemäß dem Auftrag aus dem Bonner Klimaplan wurden die Themen der Klimaneutralität im Neubau, der fossilfreien Wärmeversorgung, des PV- Ausbaus und des ressourceneffizienten Bauens unter den Strategien Effizienz, Konsistenz und Suffizienz zur Einsparung von Treibhausgasemissionen als Zielvorgaben überprüft. Dazu wurden die Hauptursachen und Einsparpotentiale sowie Steuerungsinstrumente in Bezug zueinander und auf derzeitige Rahmenbedingungen untersucht. Rahmenbedingungen (Anlage II, Seite 4) Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zuletzt 2024 novelliert, es formuliert für den Neubaubereich strengere Regeln bezüglich des jährlichen Primärenergiebedarfs und des Anteils an erneuerbaren Energien. Bezüglich der Anforderung an den Primärenergiebedarf entspricht die Vorgabe nun dem Bonner Standard von 2015. Eine stetige Weiterentwicklung des GEG ist absehbar, da auf EU-Ebene im April 2024 die Energy Performance of Buildings Directive (EBPD-Richtlinie) fortgeschrieben wurde. Darin wird das Ziel eines emissionsfreien Gebäudebestandes bis 2050 gesetzt. Für alle Neubauten fordert die EU-Richtlinie, diese ab 2030 als „Nullemissionsgebäude“ zu errichten, konkret: keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen vor Ort zuzulassen, die Ausweisung einer Ökobilanz und PV-Anlagen auf dem Dach einzufordern. Die EBPD muss binnen 2 Jahren, also spätestens bis 2026, in nationales Recht umgesetzt werden. Die beiden Neubau-Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind darauf vorbereitendSeite 3 von 19 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ausgerichtet. Seit 2023 gilt seitens der BEG für Wohn- und Nichtwohngebäude das „Förderprogramm klimafreundlicher Neubau (KFN)“, seit Oktober 2024 zusätzlich das „Förderprogramm klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“. Ursachen und Einsparpotentiale für Treibhausgasemissionen im Neubau (Anlage II, Seite 5) Der Gebäudesektor ist insgesamt für circa 40 % der gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands verantwortlich. Hierbei sind bereits bestehende Gebäude und Neubauten zusammengefasst. Während für den Gebäudebestand der Fokus auf der Energieeffizienzsteigerung liegt, unterliegt der Neubaubereich anderen Randbedingungen, deren Einsparpotentiale in von Anfang an optimierten Gebäudekonzepten liegen. Es wird angenommen, dass die Neubauten, die ab 2025 errichtet werden, einen Anteil von circa 10 % an den Treibhausgasemissionen des gesamten Gebäudebereichs im Jahr 2045 ausmachen werden. Auch wenn dieser Anteil klein erscheinen mag, so bedeutet jeder Neubau erst einmal einen enormen unmittelbaren Ausstoß an Treibhausgasemissionen, unabhängig von der Betriebseffizienz. Die Herstellung von Gebäuden erfordert viel Energie für die Gewinnung, den Transport und die Herstellungsprozesse der Baumaterialien sowie den Bauprozess selbst. Hinzu kommen Abriss- und Bauabfälle, die insgesamt circa 50 % der Abfälle in Deutschland ausmachen. Oft wird von der „grauen Energie“ gesprochen, die dadurch in den Bauten selbst steckt. Circa 90 % der inländischen mineralischen Ressourcen werden für den Bausektor verbraucht, gleichzeitig werden sich durch Knappheit diese Rohstoffe weiter verteuern. Der ressourcenschonende und recyclingfähige Neubau begegnet vielen zukünftigen Erfordernissen. Die Reduzierung von Baumassen sowie der Wechsel auf weniger CO2-intensive Baumaterialien stehen hier im Vordergrund. Bei energieeffizienten Neubauten verursachen die Herstellung des Bauwerks und der Wärme- und Kältebedarf im Betrieb jeweils die Hälfte der Treibhausgasemissionen, die über 50 Jahre ausgestoßen werden. Energieeffizienzstandards (Anlage II, Seite 6) Aktuelle Erkenntnisse zu verschiedenen Energieeffizienzstandards im Neubau zeigen, dass eine starke Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch die erhöhte Qualität der Hülle im Energieeffizienzstandard 55 gegenüber dem derzeitigen GEG-Standard eintritt. Demgegenüber bedeutet die weitere Anhebung auf den Energieeffizienzstandard 40 nicht unbedingt oder nur geringe Treibhausgasemissionseinsparungen, vor allem unter Voraussetzung der fossilfreien und regenerativen Wärmeversorgung. Der Energieeffizienzstandard sollte im Gesamtbezug auf Flächennutzungen, Wärmeerzeuger, Bauweisen, Lowtech-Ansätze und Nutzung von Umweltenergien betrachtet werden und zu optimierten Konzepten führen. Eine reine Fokussierung auf den Energieeffizienzstandard 40 mit den dafür notwendigen aufwändigeren Baumaßnahmen sollte dabei kostengünstigem Wohnungsneubau nicht im Wege stehen. Neben der Energieeffizienz rücken die Themenbereiche regenerativeSeite 4 von 19 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Energieversorgung, klimafreundliche Bauweise und die Recyclingfähigkeit in den Fokus. Alle drei Faktoren können über eine Ökobilanz dargestellt werden, die die über 50 Jahre durchschnittlich verursachten Treibhausgasemissionen darstellt. Ökobilanzierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude QNG (Anlage II, Seite 7) Die Einführung einer allgemein geregelten Gebäude-Ökobilanzierung stellt einen Meilenstein in der komplexen Bewertung von Treibhausgasemissionen dar. Sie erfolgt in Deutschland über das System des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG), das als Grundlage für die Bundesförderungen dient. In der Ökobilanz – auch Life Cycle Assessment (LCA) genannt – werden das Bauwerk, seine technische Gebäudeausrüstung, absehbare Erneuerungsintervalle und die Potentiale und Belastungen durch Entsorgung am Ende des Lebenszyklus betrachtet. Der jährliche Verbrauch, der bisher nur über den Energieausweis dargestellt wurde, wird ebenso einbezogen wie eigengenutzter, selbst erzeugter Strom. Die Ökobilanzierung ermöglicht somit, Gebäude und Effizienzkonzepte in ihrer Gesamtheit abzubilden und lässt dabei eine Technologieoffenheit für Planungskonzepte zu. Die Einforderung des Ökobilanz-Grenzwertes GWP100 gemäß QNG-Stufe „PREMIUM“ erfordert die Erstellung nachhaltiger Gebäudekonzepte bereits in frühen Planungsphasen. Flächeneffizienz, Lowtech-Ansätze, Masseneinsparung und die Wahl der Baustoffe sind zu beachten und führen bei ganzheitlicher Planung nicht zwangsläufig zu Mehrkosten im Bau. Der in den Förderprogrammen KFN und KNN geforderte weniger anspruchsvolle Ökobilanz-Grenzwert GWP100 gemäß QNG-Stufe „PLUS“ dient derzeit eher der Einführung des Instrumentes an sich, die Steuerungswirkung hin zu klimafreundlichen Bauweisen ist nicht zwangsläufig gegeben. Flächenverbrauch und Suffizienz (Anlage II, Seite 8) Eine weitere klare Erkenntnis ist, dass die Effizienzentwicklungen im Gebäudebereich durch den zunehmenden Pro-Kopf-Verbrauch an Wohnfläche zunichte gemacht werden und ein sogenannter Rebound-Effekt eintritt. Diesem kann durch Wohnungsneubau mit optimierten Flächen oder suffizienteren Wohnkonzepten begegnet werden. Dass trotz des großen Gebäudebestandes gleichzeitig ein dringender Wohnraumbedarf besteht, ergibt sich aus der Tatsache, dass für bestimmte Bedarfe bisher nicht genügend passende Angebote bestehen – wie zum Beispiel für die wachsende Zahl an Einzelhaushalten oder günstigen Wohnraum für Familien, Alleinerziehende oder andere Gemeinschaften. Im besten Falle sollten Neubauten ermöglichen, zu sanierende Gebäude und zu groß gewordene Einheiten freizuziehen, sie können so einen doppelten Effekt erfüllen. Für den Nichtwohnbereich stellen sich die Problematik und Lösungen des Flächenverbrauchs anders dar. Kernthemen sind neben der Weiter- und Umnutzbarkeit von sehr nutzungsspezifisch gebauten Gebäuden auch die häufige Vorhaltung von zum Teil wenig intensiv genutzten Flächen. Der Neubau, der zwangsläufig zu einem Mehr an Treibhausgasemissionen führt, sollte deswegen gezielt auf noch nicht ausreichend gedeckte BedarfeSeite 5 von 19 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ausgerichtet und beschränkt und für die Zukunft anpassbar gebaut sein. Optimierte Flächenkonzepte Bisher bestand in den Forderungen nach suffizienten Wohnraumplanungen die Problematik, dass keine verbindliche Grundlage für Flächenschlüssel existierte. Das Qualitätssiegel für Nachhaltigen Wohnungsbau (NahWo) hat seit mehreren Jahren einen Belegungsansatz eingeführt, der eine Normalbelegung anhand von Grundrissplanungen prüft. In NRW gibt es seit vielen Jahren Vorgaben für die maximal geförderten Flächen im geförderten Wohnungsbau, die gebunden sind an eine definierte Personenanzahl in der Belegung. Der BEG- Förderstandard „klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ führt auf Bundesebene nun erstmalig einen verbindlichen Flächenschlüssel ein, der bei Inanspruchnahme der Förderung eingehalten werden muss. Dieser bezieht sich auf die Anzahl an Individualräumen, die pro Gesamtwohnfläche einer Wohneinheit realisiert werden muss. Damit soll erreicht werden, dass Wohnungsneubauten geschaffen werden, die durch ihre Aufteilung eine Nutzung mit einer angemessenen Personenzahl ermöglichen. Es besteht jedoch keine Belegungsquote. Das Förderprogramm ist im Oktober 2024 eingeführt worden, der Wohnraumschlüssel zur Optimierung der Wohnflächen stellt einen sinnvollen Rahmen für suffiziente Flächenanforderungen dar. Der Bonner Standard 55 PREMIUM orientiert sich deswegen daran, sieht aber keine strikte Einhaltung des KNN-Flächenschlüssels vor, um Spielräume z.B. für die optimale Ausnutzung der Grundstückszuschnitte zuzulassen. Seitens der Vorhabenträgerschaft ist mit der Stadtverwaltung Bonn ein Wohnflächenkonzept abzustimmen, das die Individualräume pro Gesamtwohnfläche angelehnt an die KNN-Definition in Grundrissen darstellt und tabellarisch die Kennwerte für die mögliche Normalbelegung pro Gesamtwohnfläche und die Anzahl der Individualräume pro Gesamtfläche ausweist. Dabei kann die Gesamtwohnfläche bei Wohnungen, die unter Normalbelegung mehr als zwei Personen vorsehen, vom KNN-Schlüssel bis zur maximalen von der Wohnraumförderung NRW geförderte Wohnfläche für die angedachte Personenzahl und geringfügig um ortsbedingte Flächenanpassungen abweichen. Im Konzept können abweichend zum aktuellen KNN-Schlüssel auch gemeinschaftliche Wohnformen wie Cluster- oder WG-Konzepte nachgewiesen werden, die in Summe für die mögliche Normalbelegung eine maximale Gesamtwohnfläche von 40m² pro Person einhält. Daneben sollen Ansätze zu Wohnraumanpassungen für Veränderungen im Lebenszyklus geprüft werden. Um auch für den Nichtwohnbereich Ansätze der Suffizienz in der Planung zu verankern, wird für den Bonner Standard 55 PREMIUM von Vorhabenträger*innen die Erstellung und Abstimmung eines optimierten Flächenkonzeptes verlangt, das sich auf die Themen Mehrfachnutzung und Umnutzungspotential fokussiert. Die Erstellung und Abstimmung von optimierten Flächenkonzepten ist vergleichbar zu den seit fast 30 Jahren erfolgreich praktizierten Energiekonzepten, die mit der Verwaltung abzustimmen sind. Diese ermöglichen eine Steuerung unter sich aktualisierenden Bedingungen. Im Gegensatz zum BEG-Förderstandard „klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ wird für den Wohnungsneubau die Einhaltung desSeite 6 von 19 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Kostenrahmens im Niedrigpreissegment nicht parallel eingefordert, da eine Steuerung der Baukosten und späteren Mietpreise nicht über die Standards zum klimaneutralen Neubau geregelt werden kann. Neubauvorhaben, die kein optimiertes Flächenkonzept abstimmen, müssen den Bonner Standard 40 PREMIUM erfüllen, der den höheren Energieeffizienzstandard 40 vorsieht. Handhabbarkeit Mit den neuen Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau wird den Hauptursachen der Treibhausgasemissionen im Neubau begegnet. Es wird gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, durch verschiedene Konzeptansätze passende Lösungen zu entwickeln. Die Anforderungen bewegen sich im Rahmen der aktuellen Förderprogramme, so dass auf diese potenziell zurückgegriffen werden kann. Langfristig ist davon auszugehen, dass die hier eingeführten Instrumente Eingang in gesetzlichen Regelungen und notwendige Nachweisführungen finden werden, wie bereits heute übliche statische, bauphysikalische und andere Betrachtungen. Anlage/n 1 241209 Anlage I Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau (öffentlich) 2 241209 Anlage II Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau (öffentlich)Seite 7 von 19 Anlage I zu Stand Dezember 2024 „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau“ Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau erfordern grundsätzlich: 1. Die Einhaltung des flächenbezogenen Maximalwertes für das Treibhausgaspotenzial (Global Warming Potential - GWP100) im Lebenszyklus gemäß dem „Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) premium“ Stand Oktober 2024, bzw. gemäß dem zum Zeitpunkt des Zielbeschlusses gültigen Grenzwertes nach „QNG premium“. 2. Die Erzeugung von Wärme muss frei von fossilen Energien und Biomasse gemäß Definition nach den Standards „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude -BEG - vom Oktober 2024 erfolgen. Die dort beschriebenen Ausnahmen für Gebäude- und Wärmenetze können geltend gemacht werden. Zusätzlich muss mindestens einer der beiden Bonner Standards für klimafreundliche Neubauten wie im Folgenden beschrieben eingehalten werden: Bonner Standard 55 PREMIUM: 3. Die Einhaltung der Anforderungen an den Effizienzstandard 55 gemäß Definition nach dem BEG- Förderstandard KNN - Stand Oktober 2024 - festgelegt durch 3a. Den maximalen spezifischen Transmissionswärmeverlust / die maximalen mittleren U-Werte 3b. Den maximalen Jahres-Primärenergiebedarf 4. Zur Errichtung von Gebäuden muss ein Konzept zum optimierten Flächenverbrauch abgestimmt werden, das sich bei Wohngebäuden für jede Wohneinheit an den Anforderung zur Anzahl der Räume in Abhängigkeit von der Wohnfläche gemäß der Tabelle 2 der technischen Mindestanforderungen des BEG-Förderstandards „KNN“ - Stand Oktober 2024i - und den Flächen der zum Zeitpunkt des Zielbeschlusses aktuellen Wohnbauförderung NRW – mindestens Stand März 2024 - orientiert. Für Nichtwohngebäude muss ein Konzept abgestimmt werden, das die Potentiale zu Mehrfachnutzung und Umnutzbarkeit berücksichtigt. Bonner Standard 40 PREMIUM: 3. Die Einhaltung der Anforderungen an den Effizienzstandard 40 gemäß Definition nach dem BEG- Förderstandard KFN - Stand Oktober 2024 - festgelegt durch 3a. Den maximalen spezifischen Transmissionswärmeverlust / die maximalen mittleren U-Werte 3b. Den maximalen Jahres-Primärenergiebedarf Werden mehrere Gebäude innerhalb eines Vorhabens errichtet, kann für jedes Gebäude entweder der Bonner Standard 55 PREMIUM oder der Bonner Standard 40 PREMIUM eingehalten werden. Wohngebäude werden nach GEG §3 Absatz (1) Punkt 33 definiert, mischgenutzte Gebäude werden gemäß den Regeln des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) als ein Gebäude mit verschiedenen Nutzungszonen bilanziert.Seite 8 von 19 Anlage I zu Stand Dezember 2024 „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau“ Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Überblick der Anforderungen der „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau“ Grundlegende Technische Merkblätter und Regelungen • „Anlage 3 zum Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“; Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Stand: 01.03.2023 • „Anlage zum Merkblatt Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude Technische Mindestanforderungen“; KfW Bankengruppe; Stand: 10/2024; Bestellnummer: 600 000 5197 • „Anlage zum Merkblatt Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude Technische Mindestanforderungen“; KfW Bankengruppe; Stand: 10/2024; Bestellnummer: 600 000 5198 • „Anlage zum Merkblatt Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude Technische Mindestanforderungen“; KfW Bankengruppe, 60325 Frankfurt; Stand: 03/2023; Bestellnummer: 600 000 5054 • „Anlage zum Merkblatt Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude Technische Mindestanforderungen“; KfW Bankengruppe, 60325 Frankfurt; Stand: 03/2023; Bestellnummer: 600 000 5055 • „Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024“; Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01. März 2024Seite 9 von 19 1 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge Klimaplansteckbrief 4.2.2.3 / Weiterentwicklung der Energieleitlinien: Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau Beschlussvorlage - Anlage IISeite 10 von 19 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 22.10.2024 67-412 Team KlimavorsorgeTabelle 67-412 Anhang II – Seite 1 GEG, geltende Beschlüsse Bonn und aktuelle BEG Förderprogramme 28.11.24 Orientierung an aktuellen FörderinstrumentenSeite 11 von 19 3 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 22.10.2024 67-412 Team KlimavorsorgeTabelle 67-412 Anhang II – Seite 2 Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau 28.11.24Seite 12 von 19 4 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge Bedarfsreduktion Wärme/Kälte Transmissionswärmeverlust Art + Effizienz des Energieträgers Energiekonzept Energieausweis Ursachen Potentiale C Betrieb: Wärme/Kältebedarf B Bauweise: Konstruktion + Material A Flächenverbrauch Massereduktion Materialwahl Recyclingfähigkeit Baukonzept THG-Bilanz Material + Technik Bedarfsgerecht bauen Reduzierung Prokopf-Fläche Umnutzung/Nachnutzung einplanen Steuerungs- Instrumente Grafik 67-412 Ökobilanz oder Lebenszyklusbilanz über 50 Jahre (Life Cycle Assessment „LCA“ ) Lebenszykluskosten über 50 Jahre (Life Cycle Costing „LCC“) Nutzungskonzepte Flächenschlüssel Strategien Suffizienz Konsistenz Effizienz Anhang II – Seite 3 Zielsetzung NEU……………. BESTEHENDSeite 13 von 19 5 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge Vereinheitlichtes Zertifikat QNG Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen Privatrechtliche Zertifikate DGNB NaWoh BiRN Passivhaus Breem Leads EU: Gebäuderichtlinie Neubau ab 2030 „Nullemissionsgebäude“ Bund: Gebäudeenergiegesetz GEG 2024 Länder: Landesbauordnung NRW 2024 Kommunaler Beschluss Bund: BEG Neubau Förderung KFN Klimafreundlicher Neubau • Gebäudehülle gem. EH40 • Primärenergiebedarf gem. EH40 • Ökobilanz nach QNG plus KFN Q + Nachhaltigkeitszertifizierung QNG KNN Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment • Gebäudehülle gem. EH55 • Primärenergiebedarf gem. EH55 • Ökobilanz nach QNG plus • Flächenschlüssel • Kostenreferenz NRW: Wohnbauförderung • Flächenschlüssel +flexible Grundrisse • Modernisierung • Zusatzdarlehen Hülle EH40 • Zusatzdarlehen Holzbauweise Progress.NRW • Klimagebäude NRW (LCA) • Quartierslösungen Energieeffizienz Hinführung Vorbereitung Ergänzung Ergänzung + Vorbereitung Entwicklung Bundesbauten Zertifikat BNB Grafik 67-412 Gesetzliche Ebene Förderkulisse Zertifikate Anhang II – Seite 4 RahmenbedingungenSeite 14 von 19 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge Anhang II – Seite 5 Treibhausgasemissionen im Neubau Treibhausgas-Emissionen pro Jahr in Deutschland Gesamt + Anteil des Bau- und Gebäudebereichs 30% 10% 60% Bau- und Gebäudebereich 50% 50% Bau + Material Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus von energieoptimierten Neubauten Abbildung ee concept GmbH nach BBSR-Online Publikation, 2022 Ökobilanz über 50 Jahre Global Warming Potential100 in THG-Äquivalenten Kg CO2 Äq / m²a 28.11.24Seite 15 von 19 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge Fossil dominierte Versorgung: Dämmstandard gemäß EH 40 + Integration einer Lüftung mit WRG = geringe Treibhausgas-Reduktion Energieversorgung regenerativ: Dämmung gemäß EH 40 + Integration einer Lüftung mit WRG = Treibhausgas- und Kosten-Erhöhung Gas + Solarthermie Fernwärme, FP = 0,7 Fernwärme, FP = 0,35 Wärmepumpe Pellets BHKW Gas Dämmung GEG Dämmung GEG, PV Dach Dämmung EH55 Dämmung EH55, PV Dach Dämmung EH40, PV Dach Dämmung EH40, PV Dach, RLT WRG Dämmung EH40, PV Dach + Fassade, RLT WRG Fernwärme Bonn Nach QNG FP = 0,53 + 0,5 kg CO2 Ä/m²a +3€ Jahresgesamtkosten -2 kg CO2 Ä/m²a +2,5€ Jahresgesamtkosten Variantenmix aus Luft- und Erdsonden- Wärmepumpen JAZ 3,0 Abbildung aus: „Energieaufwand für Gebäudekonzepte im gesamten Lebenszyklus“, Umweltbundesamt 2019; Ergänzungen 67-412 28.11.24 Anhang II – Seite 6 Kosten/Nutzen der EnergieeffizienzstandardsSeite 16 von 19 8 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge Lebenswegmodule LCA (Life Cycle Assessment ) nach QNG (Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Abbildung ee concept GmbH, 2024 Anhang II – Seite 7 Ökobilanzierung gemäß Qualitätssiegle Nachhaltige Gebäude (QNG)Seite 17 von 19 9 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge Abbildung: Suffzienzpolitik als Booster zum Erreichen der Klimaschutzziele (Zukunftsimpuls Nr. 27), Wuppertal Institut (2023). „Die zunehmende Wohnfläche pro Person konterkariert die Einsparungen durch effizientere Gebäude, sodass der Energiebedarf pro Person insgesamt kaum sinkt “ – Anja Bierwirt, Wuppertal Institut 2023 28.11.24 Anhang II – Seite 8 Flächenverbrauch WohnenSeite 18 von 19 10 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 22.10.2024 67-412 Team KlimavorsorgeGrafik 67-412 Konzeptabstimmung orientiert an KNN + Wohnraumförderung NRW 1 Individualraum (Einpersonenhaushalt): Wohnfläche 35 – 40 m² ( = KNN Vorgabe) > 1 Individualraum (Mehrpersonenhaushalt): Max. Wohnfläche = max. geförderte Fläche WRF NRW Gemeinschaftliches bzw. Clusterwohnen orientiert an WRF.NRW Gesamtfläche = Personenanzahl x max. 40m² Individualbereiche > 18m² Zuschläge Rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18040-2: Wohnung mit 1 Individualraum + 15m² Wohnungen mit mehr als 1 Individualraum + 10 m² 1. Zielvereinbarung beschließen Abstimmung mit 67-412 – ähnlich zu Abstimmungen Wohnraumförderung + Energiekonzepte 2. Abstimmung Konzept anhand LP2 (Planungsunterlagen + Kennwerte) 3. Überprüfung Konzept anhand LP4 (Bauantragsunterlagen + Kennwerte) 4. Überprüfung Umsetzung mit Fertigstellungsanzeige (Abgleich vor Ort mit Bauantragsunterlagen) Wichtig: Keine Belegungsbindung für die nicht durch Wohnraumförderung NRW geförderten Bereiche!!! 28.11.24 Anhang II – Seite 9 Flächenvorgaben Wohnen für Bonner Standard 55 PREMIUM Schlüsselvorgabe KNN Flächenvorgaben aus Maximale Wohnungsgröße Mögliche GrundrissaufteilungSeite 19 von 19
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