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242211 · Beschlussvorlage

Novellierung der Energieleitlinien: „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau", Klimaplansteckbrief 4.2.2.3.

Nummer
242211
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 30.01.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
242211
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Novellierung der Energieleitlinien: „Bonner
Standards für klimafreundlichen Neubau",
Klimaplansteckbrief 4.2.2.3.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
30.01.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.02.2025 Empfehlung
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn stimmt den in Anlage I dargestellten
Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau für Wohn- und
Nichtwohngebäude zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bonner Standards für
klimafreundlichen Neubau nach Beschlussfassung in der Bauleitplanung
und den zugehörigen Qualifizierungsverfahren anzuwenden und bei
städtebaulichen Verträgen und bei vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
verpflichtend festzuschreiben. Dies gilt für alle Verfahren, für die nach
dieser Beschlussfassung Zielbeschlüsse erwirkt werden.
3. Für alle Bauleitplanverfahren, für die bereits ein Zielbeschluss gefasst
wurde, können auf Wunsch des Vorhabenträgers die neuen Bonner
Standards für klimafreundlichen Neubau angewandt werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bonner Standards für
klimafreundlichen Neubau bei Vergabe städtischer Baugrundstücke
sowie Vergabe von Grundstücken durch von der Stadt beauftragte
Entwicklungsträger zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
anzuwenden und verpflichtend in Kauf- bzw. Erbbaurechtsverträgen
festzuschreiben.
BegründungSeite 1 von 19
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ein hoher Anteil der Treibhausgasemissionen ist dem Handlungsfeld Gebäude
zuzuordnen, weshalb effektive Maßnahmen in diesem Bereich einen
bedeutenden Hebel im Sinne der Bonner Klimaneutralität 2035 darstellen. Mit
dem Klimaplan-Steckbrief 4.2.2.3. wurde die Verwaltung beauftragt, die seit
2015 geltenden Energieleitlinien mit dem Energieeffizienzstandard 55 (DS
1512547) weiterzuentwickeln. Vorgelegt werden hier nun die Bonner
Standards für klimafreundlichen Neubau. Anwendung finden diese Standards
im gleichen Rahmen wie die bisherigen Energieleitlinien: Bei Neubauvorhaben
von Dritten, bei denen die Stadt Bonn im Rahmen von vertraglichen
Vereinbarungen Einflussmöglichkeiten hat.
Der bisher in Bonn geltende Neubaustandard (Energieeffizienzstandard 55)
wurde zuletzt regelmäßig auf Basis von Einzelbeschlüssen hin zum
Energieeffizienzstandard 40 geändert. Der nun vorliegende Vorschlag für die
neuen Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau ist vor diesem
Hintergrund sowohl eine zielgerichtete Maßnahme im Sinne der
Klimaneutralität als auch ein Beitrag zur Planungssicherheit für
Vorhabenträger*innen in Bonn. Die neuen Standards sehen zudem zwei
mögliche Varianten vor und räumen den Vorhabenträger*innen damit eine
Wahlmöglichkeit ein, die höhere Flexibilität für individuelle Lösungen auch
unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung schafft.
Die neuen Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau beschränken sich
nicht allein auf die Erreichung einer hohen Energieeffizienz von Gebäuden. Im
Sinne der Reduktion von Treibhausgasemissionen sind neben der
Energieeffizienz die regenerative Energieversorgung, der gesamte
Lebenszyklus eines Gebäudes sowie der Flächenverbrauch relevant. Eine
reine Anpassung des bisherigen Energieeffizienzstandard 55 auf den höheren
Energieeffizienzstandard 40 wäre nicht zielführend.
Genese der Anforderungen zum klimafreundlichen Bauen in Bonn
Seit 1995 wird für energiepolitisch relevante Vorhaben (Bebauungspläne,
größere Einzelobjekte etc.) gefordert, ein Energiekonzept mit der Verwaltung
abzustimmen, das bis zum Satzungsbeschluss vertraglich vereinbart wird (DS
9500876NV2). Ergänzend zu diesen Beschlüssen wurde 2019 mit dem
Beschluss nachhaltiges Bauen (DS 190441) eine Konzepterarbeitung zur
Nachhaltigkeitsstrategie unter Berücksichtigung des sozial notwendigen
Wohnungsbaus gefordert, unter anderem mit Bezug auf das flächenschonende
Bauen. Im Leitbild Klimaschutz und Klimaanpassung wurden 2019 (DS 190114)
außerdem die Ziele formuliert, die Energieversorgung sukzessiv bis 2035
nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen, die Ziele der
nachhaltigen Stadtentwicklung der Vereinten Nationen ganzheitlich zu
verfolgen und als Stadt bis spätestens 2035 klimaneutral zu werden.
Aufbau und Intention der neuen Standards für klimafreundlichen Neubau
(Anlage II, Seite 2)
Derzeit befindet sich der Neubausektor in einem starken Spannungsfeld, da der
Wohnraumbedarf nicht gedeckt ist, Bautätigkeiten zugleich u. a. durch
Finanzierungs- und Bauverteuerungen unter Druck stehen und seit 2022
teilweise eingebrochen sind. Energiepreissteigerungen und
Ressourcenknappheit sind im Bewusstsein der Beteiligten angekommen.Seite 2 von 19
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gleichzeitig verfügen die Fachwelt und die Baubranche zunehmend über immer
mehr Erfahrungen und Erkenntnisse zum klimafreundlichen Bauen und
Wohnen. Diese Bedingungen spiegeln sich in der Weiterentwicklung von
Gesetzen und Förderprogrammen wider.
Die vorgelegten Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau stützen sich
auf Anforderungen, die sich aktuell im Rahmen der Steuerungsradien von
Förderprogrammen wie der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
bewegen. Die Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau benennen die
einzelnen Instrumente und ihre derzeitigen Vergleichsmaßstäbe, um zugleich
klar definiert und anpassbar zu bleiben, sowohl in Bezug auf Entfall als auch
auf die stetige Weiterentwicklung der Grenzwerte der Förderprogramme.
Die Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau werden vor dem
Zielbeschluss im Rahmen der Planungsvereinbarungen kommuniziert und im
städtebaulichen Vertrag bzw. im Erbbaurechtsvertrag verbindlich
festgeschrieben. Dadurch wirken sie vor allem in frühen Planungsphasen, in
denen der größte Einfluss für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen
von Gebäuden liegt. Es ist davon auszugehen, dass die in den
Förderprogrammen eingeführten Anforderungen aus der Ökobilanz in den
kommenden Jahren gesetzlich verankert und die Grenzwerte in den
Förderrichtlinien angehoben werden, um die Zielvorgaben der Europäischen
Union bis 2030 erreichen zu können. Die Einführung der Anforderungen an das
Global Warming Potential GWP100 aus der Ökobilanz nach QNG im neuen
Bonner Standard ist somit eine vorausschauende Maßnahme, insbesondere
aufgrund der großen Zeitspanne zwischen Zielbeschluss und Realisierung.
Zielsetzung (Anlage II, Seite 3)
Gemäß dem Auftrag aus dem Bonner Klimaplan wurden die Themen der
Klimaneutralität im Neubau, der fossilfreien Wärmeversorgung, des PV-
Ausbaus und des ressourceneffizienten Bauens unter den Strategien Effizienz,
Konsistenz und Suffizienz zur Einsparung von Treibhausgasemissionen als
Zielvorgaben überprüft. Dazu wurden die Hauptursachen und Einsparpotentiale
sowie Steuerungsinstrumente in Bezug zueinander und auf derzeitige
Rahmenbedingungen untersucht.
Rahmenbedingungen (Anlage II, Seite 4)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zuletzt 2024 novelliert, es formuliert
für den Neubaubereich strengere Regeln bezüglich des jährlichen
Primärenergiebedarfs und des Anteils an erneuerbaren Energien. Bezüglich der
Anforderung an den Primärenergiebedarf entspricht die Vorgabe nun dem
Bonner Standard von 2015. Eine stetige Weiterentwicklung des GEG ist
absehbar, da auf EU-Ebene im April 2024 die Energy Performance of Buildings
Directive (EBPD-Richtlinie) fortgeschrieben wurde. Darin wird das Ziel eines
emissionsfreien Gebäudebestandes bis 2050 gesetzt. Für alle Neubauten
fordert die EU-Richtlinie, diese ab 2030 als „Nullemissionsgebäude“ zu
errichten, konkret: keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen vor Ort
zuzulassen, die Ausweisung einer Ökobilanz und PV-Anlagen auf dem Dach
einzufordern. Die EBPD muss binnen 2 Jahren, also spätestens bis 2026, in
nationales Recht umgesetzt werden. Die beiden Neubau-Förderprogramme der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind darauf vorbereitendSeite 3 von 19
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ausgerichtet. Seit 2023 gilt seitens der BEG für Wohn- und Nichtwohngebäude
das „Förderprogramm klimafreundlicher Neubau (KFN)“, seit Oktober 2024
zusätzlich das „Förderprogramm klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment (KNN)“.
Ursachen und Einsparpotentiale für Treibhausgasemissionen im Neubau
(Anlage II, Seite 5)
Der Gebäudesektor ist insgesamt für circa 40 % der gesamten
Treibhausgasemissionen Deutschlands verantwortlich. Hierbei sind bereits
bestehende Gebäude und Neubauten zusammengefasst. Während für den
Gebäudebestand der Fokus auf der Energieeffizienzsteigerung liegt, unterliegt
der Neubaubereich anderen Randbedingungen, deren Einsparpotentiale in von
Anfang an optimierten Gebäudekonzepten liegen. Es wird angenommen, dass
die Neubauten, die ab 2025 errichtet werden, einen Anteil von circa 10 % an
den Treibhausgasemissionen des gesamten Gebäudebereichs im Jahr 2045
ausmachen werden.
Auch wenn dieser Anteil klein erscheinen mag, so bedeutet jeder Neubau erst
einmal einen enormen unmittelbaren Ausstoß an Treibhausgasemissionen,
unabhängig von der Betriebseffizienz. Die Herstellung von Gebäuden erfordert
viel Energie für die Gewinnung, den Transport und die Herstellungsprozesse
der Baumaterialien sowie den Bauprozess selbst. Hinzu kommen Abriss- und
Bauabfälle, die insgesamt circa 50 % der Abfälle in Deutschland ausmachen.
Oft wird von der „grauen Energie“ gesprochen, die dadurch in den Bauten
selbst steckt. Circa 90 % der inländischen mineralischen Ressourcen werden
für den Bausektor verbraucht, gleichzeitig werden sich durch Knappheit diese
Rohstoffe weiter verteuern. Der ressourcenschonende und recyclingfähige
Neubau begegnet vielen zukünftigen Erfordernissen. Die Reduzierung von
Baumassen sowie der Wechsel auf weniger CO2-intensive Baumaterialien
stehen hier im Vordergrund.
Bei energieeffizienten Neubauten verursachen die Herstellung des Bauwerks
und der Wärme- und Kältebedarf im Betrieb jeweils die Hälfte der
Treibhausgasemissionen, die über 50 Jahre ausgestoßen werden.
Energieeffizienzstandards (Anlage II, Seite 6)
Aktuelle Erkenntnisse zu verschiedenen Energieeffizienzstandards im Neubau
zeigen, dass eine starke Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch die
erhöhte Qualität der Hülle im Energieeffizienzstandard 55 gegenüber dem
derzeitigen GEG-Standard eintritt. Demgegenüber bedeutet die weitere
Anhebung auf den Energieeffizienzstandard 40 nicht unbedingt oder nur
geringe Treibhausgasemissionseinsparungen, vor allem unter Voraussetzung
der fossilfreien und regenerativen Wärmeversorgung. Der
Energieeffizienzstandard sollte im Gesamtbezug auf Flächennutzungen,
Wärmeerzeuger, Bauweisen, Lowtech-Ansätze und Nutzung von
Umweltenergien betrachtet werden und zu optimierten Konzepten führen. Eine
reine Fokussierung auf den Energieeffizienzstandard 40 mit den dafür
notwendigen aufwändigeren Baumaßnahmen sollte dabei kostengünstigem
Wohnungsneubau nicht im Wege stehen.
Neben der Energieeffizienz rücken die Themenbereiche regenerativeSeite 4 von 19
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Energieversorgung, klimafreundliche Bauweise und die Recyclingfähigkeit in
den Fokus. Alle drei Faktoren können über eine Ökobilanz dargestellt werden,
die die über 50 Jahre durchschnittlich verursachten Treibhausgasemissionen
darstellt.
Ökobilanzierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude QNG
(Anlage II, Seite 7)
Die Einführung einer allgemein geregelten Gebäude-Ökobilanzierung stellt
einen Meilenstein in der komplexen Bewertung von Treibhausgasemissionen
dar. Sie erfolgt in Deutschland über das System des Qualitätssiegel
Nachhaltige Gebäude (QNG), das als Grundlage für die Bundesförderungen
dient. In der Ökobilanz – auch Life Cycle Assessment (LCA) genannt – werden
das Bauwerk, seine technische Gebäudeausrüstung, absehbare
Erneuerungsintervalle und die Potentiale und Belastungen durch Entsorgung
am Ende des Lebenszyklus betrachtet. Der jährliche Verbrauch, der bisher nur
über den Energieausweis dargestellt wurde, wird ebenso einbezogen wie
eigengenutzter, selbst erzeugter Strom. Die Ökobilanzierung ermöglicht somit,
Gebäude und Effizienzkonzepte in ihrer Gesamtheit abzubilden und lässt dabei
eine Technologieoffenheit für Planungskonzepte zu.
Die Einforderung des Ökobilanz-Grenzwertes GWP100 gemäß QNG-Stufe
„PREMIUM“ erfordert die Erstellung nachhaltiger Gebäudekonzepte bereits in
frühen Planungsphasen. Flächeneffizienz, Lowtech-Ansätze,
Masseneinsparung und die Wahl der Baustoffe sind zu beachten und führen bei
ganzheitlicher Planung nicht zwangsläufig zu Mehrkosten im Bau. Der in den
Förderprogrammen KFN und KNN geforderte weniger anspruchsvolle
Ökobilanz-Grenzwert GWP100 gemäß QNG-Stufe „PLUS“ dient derzeit eher
der Einführung des Instrumentes an sich, die Steuerungswirkung hin zu
klimafreundlichen Bauweisen ist nicht zwangsläufig gegeben.
Flächenverbrauch und Suffizienz (Anlage II, Seite 8)
Eine weitere klare Erkenntnis ist, dass die Effizienzentwicklungen im
Gebäudebereich durch den zunehmenden Pro-Kopf-Verbrauch an Wohnfläche
zunichte gemacht werden und ein sogenannter Rebound-Effekt eintritt. Diesem
kann durch Wohnungsneubau mit optimierten Flächen oder suffizienteren
Wohnkonzepten begegnet werden. Dass trotz des großen Gebäudebestandes
gleichzeitig ein dringender Wohnraumbedarf besteht, ergibt sich aus der
Tatsache, dass für bestimmte Bedarfe bisher nicht genügend passende
Angebote bestehen – wie zum Beispiel für die wachsende Zahl an
Einzelhaushalten oder günstigen Wohnraum für Familien, Alleinerziehende
oder andere Gemeinschaften. Im besten Falle sollten Neubauten ermöglichen,
zu sanierende Gebäude und zu groß gewordene Einheiten freizuziehen, sie
können so einen doppelten Effekt erfüllen.
Für den Nichtwohnbereich stellen sich die Problematik und Lösungen des
Flächenverbrauchs anders dar. Kernthemen sind neben der Weiter- und
Umnutzbarkeit von sehr nutzungsspezifisch gebauten Gebäuden auch die
häufige Vorhaltung von zum Teil wenig intensiv genutzten Flächen.
Der Neubau, der zwangsläufig zu einem Mehr an Treibhausgasemissionen
führt, sollte deswegen gezielt auf noch nicht ausreichend gedeckte BedarfeSeite 5 von 19
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ausgerichtet und beschränkt und für die Zukunft anpassbar gebaut sein.
Optimierte Flächenkonzepte
Bisher bestand in den Forderungen nach suffizienten Wohnraumplanungen die
Problematik, dass keine verbindliche Grundlage für Flächenschlüssel existierte.
Das Qualitätssiegel für Nachhaltigen Wohnungsbau (NahWo) hat seit mehreren
Jahren einen Belegungsansatz eingeführt, der eine Normalbelegung anhand
von Grundrissplanungen prüft. In NRW gibt es seit vielen Jahren Vorgaben für
die maximal geförderten Flächen im geförderten Wohnungsbau, die gebunden
sind an eine definierte Personenanzahl in der Belegung. Der BEG-
Förderstandard „klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ führt
auf Bundesebene nun erstmalig einen verbindlichen Flächenschlüssel ein, der
bei Inanspruchnahme der Förderung eingehalten werden muss. Dieser bezieht
sich auf die Anzahl an Individualräumen, die pro Gesamtwohnfläche einer
Wohneinheit realisiert werden muss. Damit soll erreicht werden, dass
Wohnungsneubauten geschaffen werden, die durch ihre Aufteilung eine
Nutzung mit einer angemessenen Personenzahl ermöglichen. Es besteht
jedoch keine Belegungsquote. Das Förderprogramm ist im Oktober 2024
eingeführt worden, der Wohnraumschlüssel zur Optimierung der Wohnflächen
stellt einen sinnvollen Rahmen für suffiziente Flächenanforderungen dar. Der
Bonner Standard 55 PREMIUM orientiert sich deswegen daran, sieht aber
keine strikte Einhaltung des KNN-Flächenschlüssels vor, um Spielräume z.B.
für die optimale Ausnutzung der Grundstückszuschnitte zuzulassen. Seitens
der Vorhabenträgerschaft ist mit der Stadtverwaltung Bonn ein
Wohnflächenkonzept abzustimmen, das die Individualräume pro
Gesamtwohnfläche angelehnt an die KNN-Definition in Grundrissen darstellt
und tabellarisch die Kennwerte für die mögliche Normalbelegung pro
Gesamtwohnfläche und die Anzahl der Individualräume pro Gesamtfläche
ausweist. Dabei kann die Gesamtwohnfläche bei Wohnungen, die unter
Normalbelegung mehr als zwei Personen vorsehen, vom KNN-Schlüssel bis
zur maximalen von der Wohnraumförderung NRW geförderte Wohnfläche für
die angedachte Personenzahl und geringfügig um ortsbedingte
Flächenanpassungen abweichen. Im Konzept können abweichend zum
aktuellen KNN-Schlüssel auch gemeinschaftliche Wohnformen wie Cluster-
oder WG-Konzepte nachgewiesen werden, die in Summe für die mögliche
Normalbelegung eine maximale Gesamtwohnfläche von 40m² pro Person
einhält. Daneben sollen Ansätze zu Wohnraumanpassungen für
Veränderungen im Lebenszyklus geprüft werden.
Um auch für den Nichtwohnbereich Ansätze der Suffizienz in der Planung zu
verankern, wird für den Bonner Standard 55 PREMIUM von
Vorhabenträger*innen die Erstellung und Abstimmung eines optimierten
Flächenkonzeptes verlangt, das sich auf die Themen Mehrfachnutzung und
Umnutzungspotential fokussiert.
Die Erstellung und Abstimmung von optimierten Flächenkonzepten ist
vergleichbar zu den seit fast 30 Jahren erfolgreich praktizierten
Energiekonzepten, die mit der Verwaltung abzustimmen sind. Diese
ermöglichen eine Steuerung unter sich aktualisierenden Bedingungen.
Im Gegensatz zum BEG-Förderstandard „klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment (KNN)“ wird für den Wohnungsneubau die Einhaltung desSeite 6 von 19
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Kostenrahmens im Niedrigpreissegment nicht parallel eingefordert, da eine
Steuerung der Baukosten und späteren Mietpreise nicht über die Standards
zum klimaneutralen Neubau geregelt werden kann.
Neubauvorhaben, die kein optimiertes Flächenkonzept abstimmen, müssen
den Bonner Standard 40 PREMIUM erfüllen, der den höheren
Energieeffizienzstandard 40 vorsieht.
Handhabbarkeit
Mit den neuen Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau wird den
Hauptursachen der Treibhausgasemissionen im Neubau begegnet. Es wird
gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, durch verschiedene Konzeptansätze
passende Lösungen zu entwickeln. Die Anforderungen bewegen sich im
Rahmen der aktuellen Förderprogramme, so dass auf diese potenziell
zurückgegriffen werden kann. Langfristig ist davon auszugehen, dass die hier
eingeführten Instrumente Eingang in gesetzlichen Regelungen und notwendige
Nachweisführungen finden werden, wie bereits heute übliche statische,
bauphysikalische und andere Betrachtungen.
Anlage/n
1 241209 Anlage I Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau (öffentlich)
2 241209 Anlage II Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau (öffentlich)Seite 7 von 19
Anlage I zu Stand Dezember 2024
„Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau“
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau erfordern grundsätzlich:
1. Die Einhaltung des flächenbezogenen Maximalwertes für das Treibhausgaspotenzial (Global
Warming Potential - GWP100) im Lebenszyklus gemäß dem „Qualitätssiegels Nachhaltige
Gebäude (QNG) premium“ Stand Oktober 2024, bzw. gemäß dem zum Zeitpunkt des
Zielbeschlusses gültigen Grenzwertes nach „QNG premium“.
2. Die Erzeugung von Wärme muss frei von fossilen Energien und Biomasse gemäß Definition nach
den Standards „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment (KNN)“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude -BEG - vom Oktober
2024 erfolgen. Die dort beschriebenen Ausnahmen für Gebäude- und Wärmenetze können
geltend gemacht werden.
Zusätzlich muss mindestens einer der beiden Bonner Standards für klimafreundliche Neubauten wie
im Folgenden beschrieben eingehalten werden:
Bonner Standard 55 PREMIUM:
3. Die Einhaltung der Anforderungen an den Effizienzstandard 55 gemäß Definition nach dem BEG-
Förderstandard KNN - Stand Oktober 2024 - festgelegt durch
3a. Den maximalen spezifischen Transmissionswärmeverlust / die maximalen mittleren U-Werte
3b. Den maximalen Jahres-Primärenergiebedarf
4. Zur Errichtung von Gebäuden muss ein Konzept zum optimierten Flächenverbrauch abgestimmt
werden, das sich bei Wohngebäuden für jede Wohneinheit an den Anforderung zur Anzahl der
Räume in Abhängigkeit von der Wohnfläche gemäß der Tabelle 2 der technischen
Mindestanforderungen des BEG-Förderstandards „KNN“ - Stand Oktober 2024i - und den Flächen
der zum Zeitpunkt des Zielbeschlusses aktuellen Wohnbauförderung NRW – mindestens Stand
März 2024 - orientiert. Für Nichtwohngebäude muss ein Konzept abgestimmt werden, das die
Potentiale zu Mehrfachnutzung und Umnutzbarkeit berücksichtigt.
Bonner Standard 40 PREMIUM:
3. Die Einhaltung der Anforderungen an den Effizienzstandard 40 gemäß Definition nach dem BEG-
Förderstandard KFN - Stand Oktober 2024 - festgelegt durch
3a. Den maximalen spezifischen Transmissionswärmeverlust / die maximalen mittleren U-Werte
3b. Den maximalen Jahres-Primärenergiebedarf
Werden mehrere Gebäude innerhalb eines Vorhabens errichtet, kann für jedes Gebäude entweder
der Bonner Standard 55 PREMIUM oder der Bonner Standard 40 PREMIUM eingehalten werden.
Wohngebäude werden nach GEG §3 Absatz (1) Punkt 33 definiert, mischgenutzte Gebäude werden
gemäß den Regeln des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) als ein Gebäude mit
verschiedenen Nutzungszonen bilanziert.Seite 8 von 19
Anlage I zu Stand Dezember 2024
„Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau“
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Überblick der Anforderungen der „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau“
Grundlegende Technische Merkblätter und Regelungen
• „Anlage 3 zum Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“; Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen, Stand: 01.03.2023
• „Anlage zum Merkblatt Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude Technische
Mindestanforderungen“; KfW Bankengruppe; Stand: 10/2024; Bestellnummer: 600 000 5197
• „Anlage zum Merkblatt Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude
Technische Mindestanforderungen“; KfW Bankengruppe; Stand: 10/2024; Bestellnummer: 600 000 5198
• „Anlage zum Merkblatt Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude Technische Mindestanforderungen“;
KfW Bankengruppe, 60325 Frankfurt; Stand: 03/2023; Bestellnummer: 600 000 5054
• „Anlage zum Merkblatt Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude Technische
Mindestanforderungen“; KfW Bankengruppe, 60325 Frankfurt; Stand: 03/2023; Bestellnummer: 600 000
5055
• „Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024“; Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01. März 2024Seite 9 von 19
1
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge
Klimaplansteckbrief 4.2.2.3 / Weiterentwicklung der Energieleitlinien:
Bonner Standards für
klimafreundlichen Neubau
Beschlussvorlage - Anlage IISeite 10 von 19
2
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
22.10.2024 67-412 Team KlimavorsorgeTabelle 67-412
Anhang II – Seite 1 GEG, geltende Beschlüsse Bonn und aktuelle BEG Förderprogramme
28.11.24
Orientierung an aktuellen
FörderinstrumentenSeite 11 von 19
3
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
22.10.2024 67-412 Team KlimavorsorgeTabelle 67-412
Anhang II – Seite 2 Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau
28.11.24Seite 12 von 19
4
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge
Bedarfsreduktion Wärme/Kälte
Transmissionswärmeverlust
Art + Effizienz des Energieträgers
Energiekonzept
Energieausweis
Ursachen
Potentiale
C Betrieb:
Wärme/Kältebedarf
B Bauweise:
Konstruktion + Material
A Flächenverbrauch
Massereduktion
Materialwahl
Recyclingfähigkeit
Baukonzept
THG-Bilanz Material + Technik
Bedarfsgerecht bauen
Reduzierung Prokopf-Fläche
Umnutzung/Nachnutzung einplanen
Steuerungs-
Instrumente
Grafik 67-412
Ökobilanz oder Lebenszyklusbilanz über 50 Jahre
(Life Cycle Assessment „LCA“ )
Lebenszykluskosten über 50 Jahre
(Life Cycle Costing „LCC“)
Nutzungskonzepte
Flächenschlüssel
Strategien Suffizienz Konsistenz Effizienz
Anhang II – Seite 3 Zielsetzung
NEU…………….
BESTEHENDSeite 13 von 19
5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge
Vereinheitlichtes
Zertifikat
QNG
Qualitätssiegel
Nachhaltiges
Bauen
Privatrechtliche
Zertifikate
DGNB
NaWoh
BiRN
Passivhaus
Breem
Leads
EU: Gebäuderichtlinie Neubau ab 2030 „Nullemissionsgebäude“
Bund: Gebäudeenergiegesetz GEG 2024
Länder: Landesbauordnung NRW 2024
Kommunaler Beschluss
Bund: BEG Neubau Förderung
KFN Klimafreundlicher Neubau
• Gebäudehülle gem. EH40
• Primärenergiebedarf gem. EH40
• Ökobilanz nach QNG plus
KFN Q
+ Nachhaltigkeitszertifizierung QNG
KNN Klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment
• Gebäudehülle gem. EH55
• Primärenergiebedarf gem. EH55
• Ökobilanz nach QNG plus
• Flächenschlüssel
• Kostenreferenz
NRW: Wohnbauförderung
• Flächenschlüssel +flexible Grundrisse
• Modernisierung
• Zusatzdarlehen Hülle EH40
• Zusatzdarlehen Holzbauweise
Progress.NRW
• Klimagebäude NRW (LCA)
• Quartierslösungen Energieeffizienz
Hinführung Vorbereitung
Ergänzung
Ergänzung + Vorbereitung
Entwicklung
Bundesbauten
Zertifikat
BNB
Grafik 67-412
Gesetzliche Ebene Förderkulisse Zertifikate
Anhang II – Seite 4 RahmenbedingungenSeite 14 von 19
6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge
Anhang II – Seite 5 Treibhausgasemissionen im Neubau
Treibhausgas-Emissionen pro Jahr in Deutschland
Gesamt + Anteil des Bau- und Gebäudebereichs
30%
10%
60%
Bau- und
Gebäudebereich
50% 50%
Bau +
Material
Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus
von energieoptimierten Neubauten
Abbildung ee concept GmbH nach BBSR-Online Publikation, 2022
Ökobilanz über 50 Jahre
Global Warming Potential100 in THG-Äquivalenten Kg CO2 Äq / m²a
28.11.24Seite 15 von 19
7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge
Fossil dominierte Versorgung: Dämmstandard gemäß EH 40 + Integration einer Lüftung mit WRG = geringe Treibhausgas-Reduktion
Energieversorgung regenerativ: Dämmung gemäß EH 40 + Integration einer Lüftung mit WRG = Treibhausgas- und Kosten-Erhöhung
Gas + Solarthermie
Fernwärme, FP = 0,7
Fernwärme, FP = 0,35
Wärmepumpe
Pellets
BHKW Gas
Dämmung GEG
Dämmung GEG, PV Dach
Dämmung EH55
Dämmung EH55, PV Dach
Dämmung EH40, PV Dach
Dämmung EH40, PV Dach, RLT WRG
Dämmung EH40, PV Dach + Fassade,
RLT WRG
Fernwärme Bonn
Nach QNG FP = 0,53
+ 0,5 kg CO2 Ä/m²a
+3€ Jahresgesamtkosten
-2 kg CO2 Ä/m²a
+2,5€ Jahresgesamtkosten Variantenmix aus
Luft- und Erdsonden-
Wärmepumpen
JAZ 3,0
Abbildung aus: „Energieaufwand für Gebäudekonzepte im gesamten Lebenszyklus“,
Umweltbundesamt 2019; Ergänzungen 67-412 28.11.24
Anhang II – Seite 6 Kosten/Nutzen der EnergieeffizienzstandardsSeite 16 von 19
8
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge
Lebenswegmodule LCA (Life Cycle Assessment ) nach QNG (Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude)
Abbildung ee concept GmbH, 2024
Anhang II – Seite 7 Ökobilanzierung gemäß Qualitätssiegle Nachhaltige Gebäude (QNG)Seite 17 von 19
9
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
22.10.2024 67-412 Team Klimavorsorge
Abbildung: Suffzienzpolitik als Booster zum Erreichen der Klimaschutzziele (Zukunftsimpuls Nr. 27), Wuppertal Institut (2023).
„Die zunehmende Wohnfläche pro Person konterkariert die Einsparungen durch effizientere Gebäude, sodass der Energiebedarf pro Person
insgesamt kaum sinkt “ – Anja Bierwirt, Wuppertal Institut 2023
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Anhang II – Seite 8 Flächenverbrauch WohnenSeite 18 von 19
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
22.10.2024 67-412 Team KlimavorsorgeGrafik 67-412
Konzeptabstimmung orientiert an KNN + Wohnraumförderung NRW
1 Individualraum (Einpersonenhaushalt):
Wohnfläche 35 – 40 m² ( = KNN Vorgabe)
> 1 Individualraum (Mehrpersonenhaushalt):
Max. Wohnfläche = max. geförderte Fläche WRF NRW
Gemeinschaftliches bzw. Clusterwohnen orientiert an WRF.NRW
Gesamtfläche = Personenanzahl x max. 40m²
Individualbereiche > 18m²
Zuschläge Rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18040-2:
Wohnung mit 1 Individualraum + 15m²
Wohnungen mit mehr als 1 Individualraum + 10 m²
1. Zielvereinbarung beschließen
Abstimmung mit 67-412 – ähnlich zu Abstimmungen Wohnraumförderung + Energiekonzepte
2. Abstimmung Konzept anhand LP2 (Planungsunterlagen + Kennwerte)
3. Überprüfung Konzept anhand LP4 (Bauantragsunterlagen + Kennwerte)
4. Überprüfung Umsetzung mit Fertigstellungsanzeige (Abgleich vor Ort mit Bauantragsunterlagen)
Wichtig: Keine Belegungsbindung für die nicht durch Wohnraumförderung NRW geförderten Bereiche!!!
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Anhang II – Seite 9 Flächenvorgaben Wohnen für Bonner Standard 55 PREMIUM
Schlüsselvorgabe
KNN
Flächenvorgaben
aus
Maximale
Wohnungsgröße
Mögliche
GrundrissaufteilungSeite 19 von 19

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Datenstand: 02.11.2026, 23:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de