242209 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Baugrundstück Siebengebirgsstraße 88, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 242209
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Siebengebirgsstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 242209 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Baugrundstück Siebengebirgsstraße 88, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 24.02.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Stieleiche (Baum Nr. 3) auf dem Baugrundstück Siebengebirgsstraße 88, 53229 Bonn wird erteilt. Begründung Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens müssen zur Verwirklichung der Baumaßnahme insgesamt 16 satzungsgeschützte Bäume, von denen ein Baum einen Stammumfang von über 200 cm aufweist, auf dem Baugrundstück zur Entfernung freigegeben werden. Die Bäume stehen auf einem waldartigen Grundstück, welches bislang noch unbebaut ist. Hierbei handelt es sich ausnahmslos um Stieleichen, die sehr nahe beieinanderstehen, wodurch sich kaum eine Krone artgerecht entwickeln konnte. Die meisten Bäume weisen hier ein statisch ungünstiges HD-Verhältnis (Baumhöhe (h) zu Brusthöhendurchmesser (d)) auf, also einen zu dünnen Stammdurchmesser zu der Höhe des Baumes. Der Baum für den die Fällgenehmigung erteilt werden muss (Baum Nr. 3), eine Stieleiche (Quercus robur), weist einen Stammumfang von 219 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 20 m auf und wurde mit befriedigend bewertet. Dieser Baum befindet sich im Baufenster und muss zur Verwirklichung des Bauvorhabens zur Fällung freigegeben werden. Zehn der übrigen Bäume befinden sich im Baufenster und müssen zwingend entfernt werden. Durch die Entfernung dieser Bäume werden fünf weitere Bäume, welche durch das statisch ungünstige HD-Verhältnis einenSeite 1 von 7 Seite 2 mangelhaften Zustand aufweisen, so freigestellt, dass diese umsturzgefährdet sind. Für diese fünf mangelhaft bewerteten Bäume kann der Ersatz nur empfohlen werden. Entgegengesetzt der vorliegenden Lagepläne ist die Anzahl der eingezeichneten Neupflanzungen aufgrund der Größe des geplanten Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage nicht realisierbar. Bei der Ortsbesichtigung wurde von dem städtischen Sachverständigen festgestellt, dass auf dem Grundstück nicht ausreichend Platz für 11 Ersatzpflanzungen vorhanden ist, um diese standortgerecht und langfristig unterzubringen. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens sind nach fachlicher Einschätzung nur noch fünf Bäume auf dem Grundstück als Ersatz standortgerecht zu pflanzen, da ansonsten Fehlentwicklungen und ein vorzeitiges Absterben absehbar wäre. Für die restlichen sechs satzungsgeschützten Bäume wird aufgrund des mangelnden Platzes alternativ eine Ausgleichszahlung gefordert. Die Ersatzpflanzungen, fünf standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von jeweils 20-25 cm, sind in einem Grünordnungsplan mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 b) der Baumsatzung erteilt werden muss. Anlage/n 1 Straßenraumfoto Baum Nr. 3 (öffentlich) 2 Lageplan Baumstandorte (öffentlich) 3 Lageplan (öffentlich) 4 Bauplan (öffentlich) 5 Lageplan Ober- und Untergeschoss (öffentlich)Seite 2 von 7 Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de