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242209 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Baugrundstück Siebengebirgsstraße 88, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
242209
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Siebengebirgsstraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Baumkommission 24.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242209
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem
Baugrundstück Siebengebirgsstraße 88, 53229
Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 24.02.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Stieleiche (Baum Nr. 3) auf dem Baugrundstück
Siebengebirgsstraße 88, 53229 Bonn wird erteilt.
Begründung
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens müssen zur Verwirklichung der
Baumaßnahme insgesamt 16 satzungsgeschützte Bäume, von denen ein
Baum einen Stammumfang von über 200 cm aufweist, auf dem Baugrundstück
zur Entfernung freigegeben werden.
Die Bäume stehen auf einem waldartigen Grundstück, welches bislang noch
unbebaut ist. Hierbei handelt es sich ausnahmslos um Stieleichen, die sehr
nahe beieinanderstehen, wodurch sich kaum eine Krone artgerecht entwickeln
konnte.
Die meisten Bäume weisen hier ein statisch ungünstiges HD-Verhältnis
(Baumhöhe (h) zu Brusthöhendurchmesser (d)) auf, also einen zu dünnen
Stammdurchmesser zu der Höhe des Baumes.
Der Baum für den die Fällgenehmigung erteilt werden muss (Baum Nr. 3), eine
Stieleiche (Quercus robur), weist einen Stammumfang von 219 cm, einen
Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 20 m auf und wurde mit
befriedigend bewertet.
Dieser Baum befindet sich im Baufenster und muss zur Verwirklichung des
Bauvorhabens zur Fällung freigegeben werden.
Zehn der übrigen Bäume befinden sich im Baufenster und müssen zwingend
entfernt werden. Durch die Entfernung dieser Bäume werden fünf weitere
Bäume, welche durch das statisch ungünstige HD-Verhältnis einenSeite 1 von 7
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mangelhaften Zustand aufweisen, so freigestellt, dass diese umsturzgefährdet
sind.
Für diese fünf mangelhaft bewerteten Bäume kann der Ersatz nur empfohlen
werden.
Entgegengesetzt der vorliegenden Lagepläne ist die Anzahl der
eingezeichneten Neupflanzungen aufgrund der Größe des geplanten
Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage nicht realisierbar. Bei der Ortsbesichtigung
wurde von dem städtischen Sachverständigen festgestellt, dass auf dem
Grundstück nicht ausreichend Platz für 11 Ersatzpflanzungen vorhanden ist,
um diese standortgerecht und langfristig unterzubringen.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens sind nach fachlicher Einschätzung nur
noch fünf Bäume auf dem Grundstück als Ersatz standortgerecht zu pflanzen,
da ansonsten Fehlentwicklungen und ein vorzeitiges Absterben absehbar wäre.
Für die restlichen sechs satzungsgeschützten Bäume wird aufgrund des
mangelnden Platzes alternativ eine Ausgleichszahlung gefordert.
Die Ersatzpflanzungen, fünf standortgerechte Laubbäume mit einem
Stammumfang von jeweils 20-25 cm, sind in einem Grünordnungsplan mit der
Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung zu dem Ergebnis
gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 b) der Baumsatzung
erteilt werden muss.
Anlage/n
1 Straßenraumfoto Baum Nr. 3 (öffentlich)
2 Lageplan Baumstandorte (öffentlich)
3 Lageplan (öffentlich)
4 Bauplan (öffentlich)
5 Lageplan Ober- und Untergeschoss (öffentlich)Seite 2 von 7
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Datenstand: 02.11.2026, 17:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de