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242208 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Hainbuche, eine Atlaszeder und eine Douglasie auf dem Baugrundstück Drachenfelsweg 65, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
242208
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
242208
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Hainbuche, eine
Atlaszeder und eine Douglasie auf dem
Baugrundstück Drachenfelsweg 65, 53227 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Hainbuche, eine Atlaszeder und eine Douglasie
auf dem Baugrundstück Drachenfelsweg 65, 53227 Bonn wird im Rahmen
eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Begründung
Auf dem Baugrundstück soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 12 Wohneinheiten,
sowie einer Tiefgarage mit 12 Kfz-Stellplätzen errichtet werden.
Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Fällung von fünf
satzungsgeschützten Bäumen beantragt, wovon folgende drei Bäume einen
Stammumfang von 200 cm und mehr aufweisen und mit gut bis ausreichend
beurteilt wurden: Eine Hainbuche, eine Atlaszeder und eine Douglasie.
Die doppelstämmige Hainbuche (Carpinus betulus), Baum Nr.1, weist
insgesamt einen Stammumfang von 273 cm, einen Kronendurchmesser von 14
m und eine Höhe von 12 m auf und wurde mit gut beurteilt. Der Baum steht
direkt neben einer Mauer, der Wurzelraum ist verdichtet und teilweise versiegelt
(geringe Schäden).
Die Atlaszeder (Cedrus atlantica), Baum Nr. 3, weist einen Stammumfang von
296 cm, einen Kronendurchmesser von ca. 14 m und eine Höhe von ca. 20 m
auf und wurde mit ausreichend bewertet. Der Baum steht in der Mitte des
Baufensters.
Die Douglasie (Pseudotsuga menziesii), Baum Nr. 5, weist einen
Stammumfang von 310 cm, einen Kronendurchmesser von ca. 10 m und eine
Höhe von ca. 20 m auf und wurde mit befriedigend bewertet. Der Standort des
Baumes befindet sich am Rand des Grundstücks im Baufenster.Seite 1 von 8
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Alle betreffenden Bäume können aufgrund der geplanten Baumaßnahme nicht
erhalten werden.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzungen für die Bäume Nr. 1, 3 und 5 werden drei
standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm
gefordert.
Für die zwei weiteren satzungsgeschützten Bäume kann Ersatz nur empfohlen
werden, da sich diese in einem mangelhaften und ungenügenden Zustand
befinden und zustandsbedingt zur Verkehrssicherung freigegeben werden
müssen.
Anlage/n
1 Bauplan Drachenfelsweg 65 (öffentlich)
2 Lageplan Bäume (öffentlich)
3 Baum-Daten Nr. 1_3_5 (öffentlich)Seite 2 von 8
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Datenstand: 02.11.2026, 22:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de