242208 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Hainbuche, eine Atlaszeder und eine Douglasie auf dem Baugrundstück Drachenfelsweg 65, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 242208
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 242208 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Hainbuche, eine Atlaszeder und eine Douglasie auf dem Baugrundstück Drachenfelsweg 65, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Hainbuche, eine Atlaszeder und eine Douglasie auf dem Baugrundstück Drachenfelsweg 65, 53227 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt. Begründung Auf dem Baugrundstück soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 12 Wohneinheiten, sowie einer Tiefgarage mit 12 Kfz-Stellplätzen errichtet werden. Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Fällung von fünf satzungsgeschützten Bäumen beantragt, wovon folgende drei Bäume einen Stammumfang von 200 cm und mehr aufweisen und mit gut bis ausreichend beurteilt wurden: Eine Hainbuche, eine Atlaszeder und eine Douglasie. Die doppelstämmige Hainbuche (Carpinus betulus), Baum Nr.1, weist insgesamt einen Stammumfang von 273 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 12 m auf und wurde mit gut beurteilt. Der Baum steht direkt neben einer Mauer, der Wurzelraum ist verdichtet und teilweise versiegelt (geringe Schäden). Die Atlaszeder (Cedrus atlantica), Baum Nr. 3, weist einen Stammumfang von 296 cm, einen Kronendurchmesser von ca. 14 m und eine Höhe von ca. 20 m auf und wurde mit ausreichend bewertet. Der Baum steht in der Mitte des Baufensters. Die Douglasie (Pseudotsuga menziesii), Baum Nr. 5, weist einen Stammumfang von 310 cm, einen Kronendurchmesser von ca. 10 m und eine Höhe von ca. 20 m auf und wurde mit befriedigend bewertet. Der Standort des Baumes befindet sich am Rand des Grundstücks im Baufenster.Seite 1 von 8 Seite 2 Alle betreffenden Bäume können aufgrund der geplanten Baumaßnahme nicht erhalten werden. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzungen für die Bäume Nr. 1, 3 und 5 werden drei standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm gefordert. Für die zwei weiteren satzungsgeschützten Bäume kann Ersatz nur empfohlen werden, da sich diese in einem mangelhaften und ungenügenden Zustand befinden und zustandsbedingt zur Verkehrssicherung freigegeben werden müssen. Anlage/n 1 Bauplan Drachenfelsweg 65 (öffentlich) 2 Lageplan Bäume (öffentlich) 3 Baum-Daten Nr. 1_3_5 (öffentlich)Seite 2 von 8 Seite 3 von 8 Seite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
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