242207 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Feldahorn auf dem Baugrundstück Am Stadtwald 62, 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
Kerndaten
- Nummer
- 242207
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242207 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen Feldahorn auf dem Baugrundstück Am Stadtwald 62, 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. Beratungsfolge Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Feldahorn auf dem Baugrundstück Am Stadtwald 62, 53177 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt. Begründung Für die Neugestaltung eines barrierefreien Einganges im betreffenden Mehrfamilienhaus wird die Fällung eines satzungsgeschützten Baumes beantragt, welcher einen Stammumfang von mehr als 200 cm aufweist. Der dreistämmige Feldahorn (Acer campestre) weist insgesamt einen Stammumfang von 271 cm auf, einen Kronendurchmesser von 10 m und eine Höhe von 14 m. Der Zustand des Baumes wurde durch Pflegerückstand und eine nicht artgerechte Kronenentwicklung mit ausreichend beurteilt. Der Baum steht oberhalb einer Natursteinmauer, die den Höhenunterschied zwischen der tieferliegenden öffentlichen Fläche abfängt. Da nun beabsichtigt wird, den Eingangsbereich des Mehrfamilienhauses barrierefrei zu gestalten, muss das Höhenniveau auf der privaten Fläche noch weiter abgesenkt werden. Hierzu müsste man den Baum irreparabel schädigen, was einen Erhalt an diesem Standort unmöglich machen würde. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des o.g. Baumes ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für den Feldahorn wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm auf dem betreffenden Grundstück gefordert.Seite 1 von 5 Seite 2 Anlage/n 1 Fotos Am Stadtwald 62 (öffentlich) 2 Lageplan (nichtöffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de