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242207 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Feldahorn auf dem Baugrundstück Am Stadtwald 62, 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.

Nummer
242207
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
242207
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Feldahorn auf dem
Baugrundstück Am Stadtwald 62, 53177 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
Beratungsfolge
Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Feldahorn auf dem Baugrundstück Am
Stadtwald 62, 53177 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
erteilt.
Begründung
Für die Neugestaltung eines barrierefreien Einganges im betreffenden
Mehrfamilienhaus wird die Fällung eines satzungsgeschützten Baumes
beantragt, welcher einen Stammumfang von mehr als 200 cm aufweist.
Der dreistämmige Feldahorn (Acer campestre) weist insgesamt einen
Stammumfang von 271 cm auf, einen Kronendurchmesser von 10 m und eine
Höhe von 14 m. Der Zustand des Baumes wurde durch Pflegerückstand und
eine nicht artgerechte Kronenentwicklung mit ausreichend beurteilt.
Der Baum steht oberhalb einer Natursteinmauer, die den Höhenunterschied
zwischen der tieferliegenden öffentlichen Fläche abfängt. Da nun beabsichtigt
wird, den Eingangsbereich des Mehrfamilienhauses barrierefrei zu gestalten,
muss das Höhenniveau auf der privaten Fläche noch weiter abgesenkt werden.
Hierzu müsste man den Baum irreparabel schädigen, was einen Erhalt an
diesem Standort unmöglich machen würde.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des o.g. Baumes
ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für den Feldahorn wird ein standortgerechter Laubbaum
mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm auf dem betreffenden Grundstück
gefordert.Seite 1 von 5
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Anlage/n
1 Fotos Am Stadtwald 62 (öffentlich)
2 Lageplan (nichtöffentlich)Seite 2 von 5
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Datenstand: 02.11.2026, 20:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de