242202 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Einrichtung eines Fußgängerübergang oder alternativ einer Lichtsignalanlage im Bereich Am Propsthof/Robert-Havemann-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 242202
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 06.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
242202
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
05.12.2024
Bürgerantrag: Einrichtung eines
Fußgängerübergang oder alternativ einer
Lichtsignalanlage im Bereich Am Propsthof/Robert-
Havemann-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Ich beantrage die Einrichtung eines Fußgängerübergangs (alternativ: Lichtzei-
chenanlage) auf der Straße "Am Propsthof", Höhe "Robert-Havemann-Str."
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Fußgängerübergang Am Propsthof/Robert-Havemann-Str.
Ihr Antrag
Ich beantrage die Einrichtung eines Fußgängerübergangs (alternativ: Lichtzeichenanlage) auf der Straße "Am
Propsthof", Höhe "Robert-Havemann-Str."
Begründung des Antrags
Im Baugebiet zwischen "Am Propsthof" und "Siemensstraße" sind in den letzten Jahren hunderte neue
Wohnungen entstanden, weitere sind aktuell im Bau. Die Zufahrt zum Wohngebiet in Richtung Endenich-Mitte
erfolgt ausschließlich über die Robert-Havemann-Straße. Für Fußgänger und Radfahrer führt von dort die
kürzeste und angenehmste Strecke über den "Pfaffenweiherweg". Hierzu muss die viel befahrene Straße "Am
Propsthof" gequert werden. Gleiches gilt zum Erreichen der dortigen Bushaltestelle in Fahrtrichtung
Nordstadt/Tannenbusch. Diese Straße liegt in leichter Kurvenlage und ist daher nur bedingt einsehbar. Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Besonders für die im Wohngebiet zahlreich wohnenden
Kinder ist eine sichere Querung nicht möglich. Der nächste Fußgängerüberweg befindet sich in beide Richtungen
über 200 Meter entfernt, ist also mit erheblichem Umweg verbunden.
Nur durch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ("Zebrasteifen"), alternativ einer Lichtzeichenanlage, kann
die Querung für Fußgänger und Radfahrer sicher gestaltet werden. Nachteile für den Individualverkehr und den
Buslinienverkehr sind marginal.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2 Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de