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242198-01 AA · Änderungsantrag

SPD-Änderungsantrag: Schaffung eines Ersatzbaus für die zweigruppige städtische Einrichtung Annaberger Str. mit gleichzeitiger Erweiterung auf vier Gruppen in der Margaretenstraße auf der städtischen Fläche der bestehenden Lagerhalle sowie Vorhalten einer ausreichend dimensionierten Fläche für einen Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule im Bereich der bisherigen Kita-Außenspielfläche Antrag zur Vorlage 242198

Nummer
242198-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Margaretenstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Annaberger Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 242198 Schaffung eines Ersatzbaus für die zweigruppige städtische Einrichtung Annaberger Str. mit gleichzeitiger Erweiterung auf vier Gruppen in der Margaretenstraße auf der städtischen Fläche der bestehenden Lagerhalle sowie Vorhalten einer ausreichend dimensionierten Fläche für einen Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule im Bereich der bisherigen Kita-Außenspielfläche

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Änderungsantrag
öffentlich
242198-01 AA
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
Gabriel Kunze
12.03.2025
SPD-Änderungsantrag: Schaffung eines
Ersatzbaus für die zweigruppige städtische
Einrichtung Annaberger Str. mit gleichzeitiger
Erweiterung auf vier Gruppen in der
Margaretenstraße auf der städtischen Fläche der
bestehenden Lagerhalle sowie Vorhalten einer
ausreichend dimensionierten Fläche für einen
Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule im
Bereich der bisherigen Kita-Außenspielfläche
Antrag zur Vorlage 242198
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Zur Umsetzung wird Variante B (6b) festgelegt.
2. Das Friesdorfer Freibad soll als Kompensation für die wegfallende
Liegefläche eine Ausgleichsfläche erhalten.
a. Solange die geplante Mensa der KGS Servatius nicht errichtet
wird, wird die ehemalige Außenfläche der bisherigen Kita als
Ausgleichsfläche genutzt, abzüglich der Fläche, die für den
Erhalt des Bolzplatzes benötigt wird.
b. Sobald die Mensa errichtet werden soll, wird geprüft, ob die
Ausgleichsfläche in das nördliche Grabeland verlagert werden
kann. Hierbei ist den bisherigen Nutzern frühzeitig bekannt zu
geben, dass ihre Nutzungsvereinbarung für das Grabeland
ausläuft. Sofern auf Teilen der neuen Ausgleichsfläche eine
Nutzung für Zwecke der Kindertagespflege noch besteht, ist
diesen Nutzern eine andere Fläche im selben Grabelandbereich
als Ersatz zu den gleichen Konditionen anzubieten.
Begründung
Erfolgt mündlich.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de