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242194-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserte Verkehrssicherung bei Querung der Oskar-Walzel-Straße unterhalb der Reuterbrücke

Nummer
242194-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Oskar-Walzel-Straße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242194 Bürgerantrag: Verbesserte Verkehrssicherung bei Querung der Oskar-Walzel-Straße unterhalb der Reuterbrücke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242194-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verbesserte Verkehrssicherung bei
Querung der Oskar-Walzel-Straße unterhalb der
Reuterbrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) erfolgt in Anlehnung an die
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ
2001). Diese setzen für die Anlage eines FGÜ dessen frühzeitige Erkennbarkeit
für den Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen
Fußgänger und Fahrzeugführer voraus.
Die Mindestentfernung für die Erkennbarkeit von FGÜ beträgt bei einer Kfz-
Geschwindigkeit von 50 km/h 100 m, bei 30 km/h sind es 50 m.
Die Mindestentfernung für die Sichtweite von und auf Warteflächen beträgt
nach den Richtlinien für FGÜ bei 50 km/h 50 m und bei 30 km/h 30 m.
Beide Mindestentfernungen sind durch die Lage im Kurvenbereich nicht
gegeben, sodass ein FGÜ aus Sicherheitsgründen nicht befürwortet werden
kann.
Weiterhin ist die Errichtung von Parkplätzen unterhalb der Reuterbrücke auf
den vorhandenen Brachflächen geplant und damit verbunden würde durch das
Freiräumen des bahnseitigen Gehweges die Querung verbessert.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de