242192 · Beschlussvorlage
Vergabe Integrationspreis des Integrationsrates 2025: Benennung von Jurymitgliedern
Kerndaten
- Nummer
- 242192
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 242192 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Vergabe Integrationspreis des Integrationsrates 2025: Benennung von Jurymitgliedern Beratungsfolge Integrationsrat 28.01.2025 Anregung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Empfehlung Hauptausschuss 13.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag I. Integrationspreis des Integrationsrates Der Integrationsrat der Bundesstadt Bonn vergibt - vorbehaltlich der Be- reitstellung der benötigten Haushaltsmittel auch im Jahr 2025 einen Inte- grationspreis. Mit diesem Preis erkennt er das Engagement von Bürge- rinnen und Bürgern, Gruppen und Organisationen an, die sich aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Ab 2025 stehen 2.100,00 € (bisher 1.800,00 €) für die Preisträger*innen zur Verfügung. Sie können auf 3 Preisträger*innen aufgeteilt werden. Der zusätzliche Betrag in Höhe von 300,00 € wird aus Mitteln des Integrati- onsrates erbracht. II. Jury Als Mitglieder der Jury werden vom Integrationsrat benannt: a) Aus den Reihen des Integrationsrates 1. N. N. 2. N. N. 3. N. N. b) Externe Mitglieder 1. N. N. 2. N. N. 3. N. N. Der Integrationsrat strebt an, die Jury möglichst ausgewogen mit Personen unterschiedlichen Geschlechts sowie mit und ohne Einwanderungsgeschichte zu besetzen. Die Entscheidung der Jury soll einvernehmlich erfolgen.Seite 1 von 3 Seite 2 Der Integrationspreis des Integrationsrates 2025 wird am 15. Juni 2025 bei „Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ im Rahmen des Bühnenpro- gramms verliehen. Begründung Der Integrationsrat hat 2008 die Vergabe eines jährlichen Integrationspreises beschlossen (s. DS 0811019EB2). Die Verwaltung hat die erforderlichen Haus- haltsmittel zur Verfügung gestellt. Der Integrationspreis des Integrationsrates zeichnet Initiativen und Projekte aus, die sich beispielsweise in den Bereichen Bildung und Sprache, Ausbildung und Arbeit, Frauen, Familie, Senioren, Ge- sundheit und Sport, Kultur und Wissenschaft, Medien und Öffentlichkeit, Parti- zipation, ehrenamtliches Engagement, Integration im Stadtteil u.v.m. aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Ausgezeichnet werden insbesondere inno- vative Projekte und Aktivitäten, Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund sowie bürgerschaftliches Engagement beispielsweise in Stadtteilen, Kindertagesstätten, Familienzentren, Vereinen, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften, Bürgerinitiativen oder Sportvereinen, aber auch im privaten Umfeld stattfindendes Engagement. Ausgezeichnet werden können Privatpersonen ebenso wie Organisationen oder Gruppen. Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten in Bonn stattfinden. Jede und jeder kann vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Vorschläge oder Bewerbungen müssen bis zum veröffentlichten Stichtag mit einer ein- bis zweiseitigen Darstellung des Projektes bzw. der Aktivitäten in der Geschäftsstelle des Integrationsrates ein- gereicht werden. Sie werden dort vertraulich gesammelt und nach Ablauf der Frist vollständig der Jury übergeben. Anschließend beruft die Vorsitzende des Integrationsrates bzw. ihr/e Stellvertreter/in die Jury zu ihren Beratungen ein. Der Jury gehören an: 1. die Vorsitzende des Integrationsrates sowie drei weitere Mitglieder des Inte- grationsrates, die jährlich neu bestimmt werden; 2. drei externe Personen, die nicht Mitglieder des Integrationsrates sind und jährlich neu vom Integrationsrat in die Jury berufen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 01.04.01 Produktgruppenbe- zeichnung Koordination Integration Produkt 1.01.04.01 Produktbezeichnung Koordination Integration Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 2.100,00 190000104/ 74.1000 2025 Einzahlungen 0,00 Investiver Finanzsaldo 2.100,00Seite 2 von 3 Seite 3 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de