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242192 · Beschlussvorlage

Vergabe Integrationspreis des Integrationsrates 2025: Benennung von Jurymitgliedern

Nummer
242192
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 28.01.2025 Anregung
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 13.03.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242192
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Vergabe Integrationspreis des Integrationsrates
2025: Benennung von Jurymitgliedern
Beratungsfolge
Integrationsrat 28.01.2025 Anregung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
20.02.2025 Empfehlung
Hauptausschuss 13.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I. Integrationspreis des Integrationsrates
Der Integrationsrat der Bundesstadt Bonn vergibt - vorbehaltlich der Be-
reitstellung der benötigten Haushaltsmittel auch im Jahr 2025 einen Inte-
grationspreis. Mit diesem Preis erkennt er das Engagement von Bürge-
rinnen und Bürgern, Gruppen und Organisationen an, die sich aktiv und
nachhaltig für Integration einsetzen.
Ab 2025 stehen 2.100,00 € (bisher 1.800,00 €) für die Preisträger*innen
zur Verfügung. Sie können auf 3 Preisträger*innen aufgeteilt werden. Der
zusätzliche Betrag in Höhe von 300,00 € wird aus Mitteln des Integrati-
onsrates erbracht.
II. Jury
Als Mitglieder der Jury werden vom Integrationsrat benannt:
a) Aus den Reihen des Integrationsrates
1. N. N.
2. N. N.
3. N. N.
b) Externe Mitglieder
1. N. N.
2. N. N.
3. N. N.
Der Integrationsrat strebt an, die Jury möglichst ausgewogen mit Personen
unterschiedlichen Geschlechts sowie mit und ohne Einwanderungsgeschichte
zu besetzen. Die Entscheidung der Jury soll einvernehmlich erfolgen.Seite 1 von 3
Seite 2
Der Integrationspreis des Integrationsrates 2025 wird am 15. Juni 2025 bei
„Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ im Rahmen des Bühnenpro-
gramms verliehen.
Begründung
Der Integrationsrat hat 2008 die Vergabe eines jährlichen Integrationspreises
beschlossen (s. DS 0811019EB2). Die Verwaltung hat die erforderlichen Haus-
haltsmittel zur Verfügung gestellt. Der Integrationspreis des Integrationsrates
zeichnet Initiativen und Projekte aus, die sich beispielsweise in den Bereichen
Bildung und Sprache, Ausbildung und Arbeit, Frauen, Familie, Senioren, Ge-
sundheit und Sport, Kultur und Wissenschaft, Medien und Öffentlichkeit, Parti-
zipation, ehrenamtliches Engagement, Integration im Stadtteil u.v.m. aktiv und
nachhaltig für Integration einsetzen. Ausgezeichnet werden insbesondere inno-
vative Projekte und Aktivitäten, Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern mit
Migrationshintergrund sowie bürgerschaftliches Engagement beispielsweise in
Stadtteilen, Kindertagesstätten, Familienzentren, Vereinen, Kirchengemeinden
und Religionsgemeinschaften, Bürgerinitiativen oder Sportvereinen, aber auch
im privaten Umfeld stattfindendes Engagement. Ausgezeichnet werden können
Privatpersonen ebenso wie Organisationen oder Gruppen. Voraussetzung ist,
dass die Aktivitäten in Bonn stattfinden. Jede und jeder kann vorgeschlagen
werden oder sich selbst bewerben. Vorschläge oder Bewerbungen müssen bis
zum veröffentlichten Stichtag mit einer ein- bis zweiseitigen Darstellung des
Projektes bzw. der Aktivitäten in der Geschäftsstelle des Integrationsrates ein-
gereicht werden. Sie werden dort vertraulich gesammelt und nach Ablauf der
Frist vollständig der Jury übergeben. Anschließend beruft die Vorsitzende des
Integrationsrates bzw. ihr/e Stellvertreter/in die Jury zu ihren Beratungen ein.
Der Jury gehören an:
1. die Vorsitzende des Integrationsrates sowie drei weitere Mitglieder des Inte-
grationsrates, die jährlich neu bestimmt werden;
2. drei externe Personen, die nicht Mitglieder des Integrationsrates sind und
jährlich neu vom Integrationsrat in die Jury berufen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
01.04.01
Produktgruppenbe-
zeichnung
Koordination Integration
Produkt
1.01.04.01
Produktbezeichnung
Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 2.100,00 190000104/
74.1000
2025
Einzahlungen 0,00
Investiver
Finanzsaldo
2.100,00Seite 2 von 3
Seite 3
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de