242191-01 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag: CDU-Dringlichkeitsantrag: Sofortige Beendigung des Projekts Neues Quartier Bundesviertel (NQB) Antrag zur Vorlage 242191
Kerndaten
- Nummer
- 242191-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Stadthaus Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 242191-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 12.12.2024 Koalitionsänderungsantrag: CDU- Dringlichkeitsantrag: Sofortige Beendigung des Projekts Neues Quartier Bundesviertel (NQB) Antrag zur Vorlage 242191 Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Das Projekt NQB kann nicht wie bis dato geplant fortgesetzt werden, zuletzt haben auch die Entwicklungen hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Stadthaus-Areals die Grundlagen für das Projekt deutlich verändert. Das städtische Rücktrittsrecht zum Kaufvertrag wird daher nach Ablauf einer Frist ausgeübt. Sollten sich in zwischenzeitlichen Gesprächen der Stadtverwaltung mit der Landesregierung substanzielle Verbesserungen der Vertragsgestaltung ergeben, werden diese Ergebnisse dem Rat vor Ablauf der Frist vorgelegt. Die Verwaltung wird daher beauftragt, 1.) bei auf das Schreiben der Oberbürgermeisterin an den Finanzminister von Landesseite signalisierter Gesprächsbereitschaft in der Zwischenzeit auf substanziell verbesserte Vertragsbedingungen hinzuwirken: a) Die Nutzungsbedingungen müssen entspannt werden (Anteil Wohnen, Anteil kommunale Nutzung). b) Die Vertragsbedingungen müssen hinsichtlich der fragwürdigen Umsetzbarkeit eines Wohnhochhauses am Standort angepasst werden. c) Die zeitlichen Vorgaben zur Fertigstellung des Projektes müssen einen wesentlich größeren Spielraum bekommen als bislang vertraglich vereinbart.Seite 1 von 2 Seite 2 2.) zwischenzeitlich jede kostenverursachende oder personalbindende Aktivität für das Vorhaben auszusetzen. 3.) die vertraglich eingeräumte Rücktrittsoption vom Kaufvertrag zum 01.03.2025 auszuüben. 4. den Rat mit etwaigen für die Stadt wesentlich verbesserten Rahmenbedingungen für das Vorhaben, die bis zum 13.02.2025 vom Land angeboten werden, vor Ausübung des Rücktritts erneut zu befassen. 5.) Das Bebauungsplanverfahren wird mit der Prämisse weitergeführt, dass an diesem Standort ein hoher Anteil an Wohnungen gesichert werden soll. Die Verwaltung wird daher gebeten, die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren im Ausschuss für Wohnen Planen und Bauen zur Beratung vorzulegen. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de