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242191-01 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: CDU-Dringlichkeitsantrag: Sofortige Beendigung des Projekts Neues Quartier Bundesviertel (NQB) Antrag zur Vorlage 242191

Nummer
242191-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 16.12.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 242191 CDU-Dringlichkeitsantrag: Sofortige Beendigung des Projekts Neues Quartier Bundesviertel (NQB)

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Änderungsantrag
öffentlich
242191-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
12.12.2024
Koalitionsänderungsantrag: CDU-
Dringlichkeitsantrag: Sofortige Beendigung des
Projekts Neues Quartier Bundesviertel (NQB)
Antrag zur Vorlage 242191
Beratungsfolge
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Das Projekt NQB kann nicht wie bis dato geplant fortgesetzt werden, zuletzt
haben auch die Entwicklungen hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des
Stadthaus-Areals die Grundlagen für das Projekt deutlich verändert. Das
städtische Rücktrittsrecht zum Kaufvertrag wird daher nach Ablauf einer Frist
ausgeübt. Sollten sich in zwischenzeitlichen Gesprächen der Stadtverwaltung
mit der Landesregierung substanzielle Verbesserungen der Vertragsgestaltung
ergeben, werden diese Ergebnisse dem Rat vor Ablauf der Frist vorgelegt.
Die Verwaltung wird daher beauftragt,
1.) bei auf das Schreiben der Oberbürgermeisterin an den Finanzminister von
Landesseite signalisierter Gesprächsbereitschaft in der Zwischenzeit auf
substanziell verbesserte Vertragsbedingungen hinzuwirken:
a) Die Nutzungsbedingungen müssen entspannt werden (Anteil Wohnen, Anteil
kommunale Nutzung).
b) Die Vertragsbedingungen müssen hinsichtlich der fragwürdigen
Umsetzbarkeit eines Wohnhochhauses am Standort angepasst werden.
c) Die zeitlichen Vorgaben zur Fertigstellung des Projektes müssen einen
wesentlich größeren Spielraum bekommen als bislang vertraglich vereinbart.Seite 1 von 2
Seite 2
2.) zwischenzeitlich jede kostenverursachende oder personalbindende Aktivität
für das Vorhaben auszusetzen.
3.) die vertraglich eingeräumte Rücktrittsoption vom Kaufvertrag zum
01.03.2025 auszuüben.
4. den Rat mit etwaigen für die Stadt wesentlich verbesserten
Rahmenbedingungen für das Vorhaben, die bis zum 13.02.2025 vom Land
angeboten werden, vor Ausübung des Rücktritts erneut zu befassen.
5.) Das Bebauungsplanverfahren wird mit der Prämisse weitergeführt, dass an
diesem Standort ein hoher Anteil an Wohnungen gesichert werden soll. Die
Verwaltung wird daher gebeten, die weiteren Schritte im
Bebauungsplanverfahren im Ausschuss für Wohnen Planen und Bauen zur
Beratung vorzulegen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de