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242188-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Umwandlung des Sommerbergwegs ab Einmündung Heiderhofring bis einschließlich des Bereichs vor der Kita Sommerberg in eine verkehrsberuhigte Straße (Spielstraße)

Nummer
242188-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Heiderhofring Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Sommerbergweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 242188 Bürgerantrag: Umwandlung des Sommerbergwegs ab Einmündung Heiderhofring bis einschließlich des Bereichs vor der Kita Sommerberg in eine verkehrsberuhigte Straße (Spielstraße)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242188-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Umwandlung des Sommerbergwegs
ab Einmündung Heiderhofring bis einschließlich
des Bereichs vor der Kita Sommerberg in eine
verkehrsberuhigte Straße (Spielstraße)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Verkehrsberuhigte Bereiche können nach den Vorgaben der
Straßenverkehrsordnung eingerichtet werden, wenn sie durch ihre
besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die
Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine
untergeordnete Bedeutung hat.
Vorrangiges Ziel der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist
grundsätzlich die Beruhigung des allgemeinen Verkehrsablaufs, so dass
sich auch Kommunikationsmöglichkeiten einschließlich des
Kinderspielens und Spazierengehens ergeben, um so eine
Aufenthaltsfunktion zu erreichen.
Im Sommerbergweg gibt es jedoch keine angrenzende Wohnbebauung
bzw. Anwohner, welche sich zu entsprechenden Zwecken auf der Straße
aufhalten könnten. Der Sommerbergweg dient lediglich der verkehrlichen
Erschließung der KiTa sowie des Wirtschaftsweges am Ende der
Sackgasse und wird ausschließlich von Anliegern befahren.
Insgesamt besteht hier daher keine Erforderlichkeit für die Schaffung
einer Aufenthaltsfunktion, weshalb die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereiches ausscheidet.
Grundsätzlich ist bereits die vorhandene Sackgasse als geeignetes
Mittel der Verkehrsberuhigung anzusehen. Hier könnte als ergänzende
Maßnahme, im Anschluss der Fahrbahndeckensanierung in diesem
Frühjahr, eine bessere Ordnung des Verkehrsraumes erreicht werden,
indem dort Parkstandsflächen und Flächen, die dem Fußverkehr
zugeordnet werden, markiert werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend
den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung
in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de