242188-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Umwandlung des Sommerbergwegs ab Einmündung Heiderhofring bis einschließlich des Bereichs vor der Kita Sommerberg in eine verkehrsberuhigte Straße (Spielstraße)
Kerndaten
- Nummer
- 242188-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Heiderhofring Hauptort
- Sommerbergweg
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242188-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Umwandlung des Sommerbergwegs ab Einmündung Heiderhofring bis einschließlich des Bereichs vor der Kita Sommerberg in eine verkehrsberuhigte Straße (Spielstraße) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Verkehrsberuhigte Bereiche können nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung eingerichtet werden, wenn sie durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Vorrangiges Ziel der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist grundsätzlich die Beruhigung des allgemeinen Verkehrsablaufs, so dass sich auch Kommunikationsmöglichkeiten einschließlich des Kinderspielens und Spazierengehens ergeben, um so eine Aufenthaltsfunktion zu erreichen. Im Sommerbergweg gibt es jedoch keine angrenzende Wohnbebauung bzw. Anwohner, welche sich zu entsprechenden Zwecken auf der Straße aufhalten könnten. Der Sommerbergweg dient lediglich der verkehrlichen Erschließung der KiTa sowie des Wirtschaftsweges am Ende der Sackgasse und wird ausschließlich von Anliegern befahren. Insgesamt besteht hier daher keine Erforderlichkeit für die Schaffung einer Aufenthaltsfunktion, weshalb die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ausscheidet. Grundsätzlich ist bereits die vorhandene Sackgasse als geeignetes Mittel der Verkehrsberuhigung anzusehen. Hier könnte als ergänzende Maßnahme, im Anschluss der Fahrbahndeckensanierung in diesem Frühjahr, eine bessere Ordnung des Verkehrsraumes erreicht werden, indem dort Parkstandsflächen und Flächen, die dem Fußverkehr zugeordnet werden, markiert werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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