242187-03 AA · Änderungsantrag
Grüne/Linke/Volt Änderungsantrag - N-Vorlage: Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter Antrag zur Vorlage 242187
Kerndaten
- Nummer
- 242187-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 242187-03 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Nadine Schulte Dr. Beate Bänsch-Baltruschat Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Janine Könen Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 23.03.2026 Grüne/Linke/Volt Änderungsantrag - N-Vorlage: Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter Antrag zur Vorlage 242187 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Empfehlung Rat 07.05.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Schutz von Igeln und weiteren nachtaktiven Kleintieren eine zeitliche Einschränkung für den Betrieb von Mährobotern im Bonner Stadtgebiet zu erlassen. 2. Hierzu soll eine Allgemeinverfügung auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes geprüft und vorbereitet werden, die den Betrieb von Mährobotern von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang untersagt. 3. Die Regelung soll – soweit rechtlich zulässig – sowohl für private Grundstücke als auch für öffentliche Grünflächen gelten. 4. Ziel ist eine praxistaugliche, verhältnismäßige und tierschutzwirksame Regelung nach dem Vorbild anderer Kommunen. Begründung Der europäische Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) ist in Deutschland stark gefährdet und steht inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Säugetiere. Er ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Ursachen für den Bestandsrückgang sind unter anderem der Verlust naturnaher Lebensräume, der Rückgang von Insekten sowie zunehmende Gefahren im Siedlungsraum. Eine wachsende und belegte Gefahrenquelle stellen automatisierte Mähroboter dar. Insbesondere nachts eingesetzte Geräte verursachen bei Igeln und anderen bodennah lebenden Wildtieren schwere Verletzungen bis hin zum Tod. Igel sind nachtaktiv und zeigen bei Gefahr ein Schutzverhalten (Zusammenrollen), das sie gegenüber Mährobotern schutzlos macht. Technische Schutzmechanismen an den Geräten sind nach übereinstimmender fachlicher Einschätzung bislang nicht ausreichend wirksam.Seite 1 von 2 Seite 2 Fachbehörden und Ministerien empfehlen daher ausdrücklich, Mähroboter nicht in der Dämmerung und Nacht zu betreiben. Sowohl das Land Hessen als auch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW weisen auf erhebliche tierschutzrechtliche Risiken hin. Kommunen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten tätig zu werden. Rechtlich besteht hierfür eine klare Grundlage: Nach §39 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten oder erheblich zu beeinträchtigen. Eine kommunale Allgemeinverfügung stellt ein geeignetes, verhältnismäßiges und rechtssicheres Instrument dar, um diesem Schutzauftrag nachzukommen. Mehrere Städte – darunter Köln und Krefeld – haben bereits ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter eingeführt. Die dortigen Erfahrungen zeigen, dass eine solche Regelung praktikabel ist und breite Akzeptanz findet. Der Einsatz von Mährobotern wird dabei nicht untersagt, sondern lediglich zeitlich eingeschränkt. Dies stellt einen zumutbaren Ausgleich zwischen privaten Interessen und dem Schutz von Wildtieren dar. Flankierend ist eine umfassende Information der Bürgerinnen notwendig. Viele Nutzerinnen sind sich der Gefahren für Wildtiere nicht bewusst. Aufklärung und Sensibilisierung erhöhen die freiwillige Akzeptanz der Regelung und tragen zusätzlich zu einem igelfreundlichen Umgang mit Gärten bei. Mit einer solchen Maßnahme leistet die Bundesstadt Bonn einen konkreten Beitrag zum Tier- und Artenschutz, setzt geltendes Recht um und positioniert sich als verantwortungsbewusste, nachhaltige Kommune. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de