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242187-03 AA · Änderungsantrag

Grüne/Linke/Volt Änderungsantrag - N-Vorlage: Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter Antrag zur Vorlage 242187

Nummer
242187-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 242187 Bürgerantrag: Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter

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Änderungsantrag
öffentlich
242187-03 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Nadine Schulte
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Janine Könen
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
23.03.2026
Grüne/Linke/Volt Änderungsantrag - N-Vorlage:
Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter
Antrag zur Vorlage 242187
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
25.03.2026 Empfehlung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Schutz von Igeln und weiteren
nachtaktiven Kleintieren eine zeitliche Einschränkung für den Betrieb von
Mährobotern im Bonner Stadtgebiet zu erlassen.
2. Hierzu soll eine Allgemeinverfügung auf Grundlage des
Bundesnaturschutzgesetzes geprüft und vorbereitet werden, die den Betrieb
von Mährobotern von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang untersagt.
3. Die Regelung soll – soweit rechtlich zulässig – sowohl für private
Grundstücke als auch für öffentliche Grünflächen gelten.
4. Ziel ist eine praxistaugliche, verhältnismäßige und tierschutzwirksame
Regelung nach dem Vorbild anderer Kommunen.
Begründung
Der europäische Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) ist in Deutschland stark
gefährdet und steht inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten Liste der
Säugetiere. Er ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.
Ursachen für den Bestandsrückgang sind unter anderem der Verlust
naturnaher Lebensräume, der Rückgang von Insekten sowie zunehmende
Gefahren im Siedlungsraum.
Eine wachsende und belegte Gefahrenquelle stellen automatisierte Mähroboter
dar. Insbesondere nachts eingesetzte Geräte verursachen bei Igeln und
anderen bodennah lebenden Wildtieren schwere Verletzungen bis hin zum Tod.
Igel sind nachtaktiv und zeigen bei Gefahr ein Schutzverhalten
(Zusammenrollen), das sie gegenüber Mährobotern schutzlos macht.
Technische Schutzmechanismen an den Geräten sind nach übereinstimmender
fachlicher Einschätzung bislang nicht ausreichend wirksam.Seite 1 von 2
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Fachbehörden und Ministerien empfehlen daher ausdrücklich, Mähroboter nicht
in der Dämmerung und Nacht zu betreiben. Sowohl das Land Hessen als auch
das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW weisen auf
erhebliche tierschutzrechtliche Risiken hin. Kommunen sind aufgefordert, im
Rahmen ihrer Zuständigkeiten tätig zu werden.
Rechtlich besteht hierfür eine klare Grundlage: Nach §￿39
Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere ohne vernünftigen
Grund zu töten oder erheblich zu beeinträchtigen. Eine kommunale
Allgemeinverfügung stellt ein geeignetes, verhältnismäßiges und rechtssicheres
Instrument dar, um diesem Schutzauftrag nachzukommen.
Mehrere Städte – darunter Köln und Krefeld – haben bereits ein nächtliches
Betriebsverbot für Mähroboter eingeführt. Die dortigen Erfahrungen zeigen,
dass eine solche Regelung praktikabel ist und breite Akzeptanz findet. Der
Einsatz von Mährobotern wird dabei nicht untersagt, sondern lediglich zeitlich
eingeschränkt. Dies stellt einen zumutbaren Ausgleich zwischen privaten
Interessen und dem Schutz von Wildtieren dar.
Flankierend ist eine umfassende Information der Bürgerinnen notwendig. Viele
Nutzerinnen sind sich der Gefahren für Wildtiere nicht bewusst. Aufklärung und
Sensibilisierung erhöhen die freiwillige Akzeptanz der Regelung und tragen
zusätzlich zu einem igelfreundlichen Umgang mit Gärten bei.
Mit einer solchen Maßnahme leistet die Bundesstadt Bonn einen konkreten
Beitrag zum Tier- und Artenschutz, setzt geltendes Recht um und positioniert
sich als verantwortungsbewusste, nachhaltige Kommune.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de