242187-02 · Beschlussvorlage
N-Vorlage zum Bürgerantrag: Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter
Kerndaten
- Nummer
- 242187-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242187-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III N-Vorlage zum Bürgerantrag: Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Empfehlung Rat 08.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem nachfolgenden Beschluss des Bürgerausschusses vom 12.02.2025 wird nicht gefolgt: "Die Verwaltung wird beauftragt, ein nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter umzusetzen." Begründung Der zur Ablehnung vorgeschlagene Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Bürgerantrag (DS 242187) der in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 12.02.2025 ungeändert angenommen wurde. In der Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag (DS 242187-01) hatte die Verwaltung auf die Stellungnahme DS 241875-01 zum Antrag der Koalition: „Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren“ verwiesen. Der Antrag der Koalition DS 241875 wurde im Rat am 13.02.2025 als „erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung“ betrachtet. Der ursprüngliche Bürgerantrag (DS-Nr.: 242187) lautete: Hiermit beantrage ich ein nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter. Die Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr. 242187-01) lautete: Zur Beantwortung des Bürgerantrages verweist die Verwaltung auf die DS 241875-01, die folgenden Wortlaut hatte: „Der hier vorkommende westeuropäische Igel (Erinaceus europaeus) befindetSeite 1 von 3 Seite 2 sich seit 2020 auf der Roten Liste Deutschland. Igel stehen unter Naturschutz. Sie sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 b bzw. c BNatSchG i. V. m. Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Als besonders geschützte Art gilt für sie die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 BNatSchG. In den letzten Jahrzehnten wurde eine stetige Bestandsabnahme der einst häufigen Art beobachtet. Eine Bedrohung für den Igel stellt vor allem der Mensch dar (u.a. Verkehrsopfer, Verlust von Lebensraum, weniger Nahrung, sowie Störung und Verletzung durch gärtnerische Tätigkeiten). Igel sind nacht- und dämmerungsaktiv und verstecken sich tagsüber in Laub- und Reisighaufen oder bspw. unter Hecken oder in Gebüschen. Bei Gefahr flüchten Igel nicht, sondern rollen sich instinktiv zu einer Kugel zusammen. Dies schützt sie effektiv gegen Fressfeinde. Aufgrund dieses Schutzmechanismus stellen unter anderem Rasentrimmer, Fadenmäher und Rasenroboter eine tödliche Gefahr für Igel dar. Die Stadtverwaltung ist sich der Problematik bewusst, dass auch in Bonn automatische Mähroboter regelmäßig zu schweren Verletzungen, Verstümmelungen und Tötungen von Igeln führen. Besitzer*innen sowie Betreiber*innen von automatischen Mährobotern haben dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inbetriebnahme keine Gefahr für Igel und andere Tiere entsteht. Verletzen oder töten Mähroboter Igel, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Ein Nachtfahrverbot von automatischen Mährobotern könnte einen Beitrag zum Artenschutz liefern, sowohl für Igel als auch für andere betroffene Wirbeltiere. Rechtsgrundlage für eine solche Anordnung ist § 3 Abs. 2 i. V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Gemäß § 3 Abs. 2 BNatSchG überwachen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden die Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen, um deren Einhaltung sicherzustellen. Gemäß § 2 Landesnaturschutzgesetz ist die Untere Naturschutzbehörde Bonn die hierfür zuständige Naturschutzbehörde. Ein Erlass einer Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln und Kleintieren ist aufgrund fehlender Kapazitäten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Es müsste zudem sichergestellt werden, dass die notwendigen Ressourcen zur weiteren Bearbeitung nach Inkrafttreten einer Allgemeinverfügung innerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung stehen. Im Sinne des Arten- und Naturschutzes appelliert die Stadtverwaltung daher zum aktuellen Zeitpunkt für einen verantwortungsbewussten Einsatz von Mährobotern auf nicht öffentlichen Bonner Grün-, Frei- und Rasenflächen. Mähroboter sollten nicht vollkommen unbeaufsichtigt und nicht zur Dämmerungs- und Nachtzeit eingesetzt werden. In jüngster Vergangenheit hat die Stadtverwaltung bereits durch Aufklärungs- und Pressearbeit verstärkt auf das Problem aufmerksam gemacht, um das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die Thematik zu sensibilisieren. Die Stadtverwaltung ist bestrebt weitere Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren zu unternehmen.“ Vergleiche Internetauftritt: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/juni-2024/maehroboter-eine-gefahr- fuer-igel-und-co.phpSeite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de