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242187-02 · Beschlussvorlage

N-Vorlage zum Bürgerantrag: Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter

Nummer
242187-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Empfehlung
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  1. 242187 Bürgerantrag: Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter

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Beschlussvorlage
öffentlich
242187-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
N-Vorlage zum Bürgerantrag: Nächtliches
Fahrverbot für Rasenmähroboter
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.04.2025 Empfehlung
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem nachfolgenden Beschluss des Bürgerausschusses vom 12.02.2025 wird
nicht gefolgt:
"Die Verwaltung wird beauftragt, ein nächtliches Fahrverbot für
Rasenmähroboter umzusetzen."
Begründung
Der zur Ablehnung vorgeschlagene Beschlussvorschlag geht zurück auf einen
Bürgerantrag (DS 242187) der in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger am 12.02.2025 ungeändert angenommen wurde.
In der Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag (DS 242187-01) hatte die
Verwaltung auf die Stellungnahme DS 241875-01 zum Antrag der Koalition:
„Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren“ verwiesen.
Der Antrag der Koalition DS 241875 wurde im Rat am 13.02.2025 als „erledigt
durch Stellungnahme der Verwaltung“ betrachtet.
Der ursprüngliche Bürgerantrag (DS-Nr.: 242187) lautete:
Hiermit beantrage ich ein nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter.
Die Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr. 242187-01) lautete:
Zur Beantwortung des Bürgerantrages verweist die Verwaltung auf die DS
241875-01, die folgenden Wortlaut hatte:
„Der hier vorkommende westeuropäische Igel (Erinaceus europaeus) befindetSeite 1 von 3
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sich seit 2020 auf der Roten Liste Deutschland. Igel stehen unter Naturschutz.
Sie sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 b bzw. c BNatSchG i. V. m. Anlage 1
Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Als besonders geschützte
Art gilt für sie die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1
Nrn. 1 – 3 BNatSchG. In den letzten Jahrzehnten wurde eine stetige
Bestandsabnahme der einst häufigen Art beobachtet. Eine Bedrohung für den
Igel stellt vor allem der Mensch dar (u.a. Verkehrsopfer, Verlust von
Lebensraum, weniger Nahrung, sowie Störung und Verletzung durch
gärtnerische Tätigkeiten). Igel sind nacht- und dämmerungsaktiv und
verstecken sich tagsüber in Laub- und Reisighaufen oder bspw. unter Hecken
oder in Gebüschen. Bei Gefahr flüchten Igel nicht, sondern rollen sich instinktiv
zu einer Kugel zusammen. Dies schützt sie effektiv gegen Fressfeinde.
Aufgrund dieses Schutzmechanismus stellen unter anderem Rasentrimmer,
Fadenmäher und Rasenroboter eine tödliche Gefahr für Igel dar. Die
Stadtverwaltung ist sich der Problematik bewusst, dass auch in Bonn
automatische Mähroboter regelmäßig zu schweren Verletzungen,
Verstümmelungen und Tötungen von Igeln führen.
Besitzer*innen sowie Betreiber*innen von automatischen Mährobotern haben
dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inbetriebnahme keine Gefahr für Igel und
andere Tiere entsteht. Verletzen oder töten Mähroboter Igel, handelt es sich um
einen Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr.
1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Ein Nachtfahrverbot von automatischen Mährobotern könnte einen Beitrag zum
Artenschutz liefern, sowohl für Igel als auch für andere betroffene Wirbeltiere.
Rechtsgrundlage für eine solche Anordnung ist § 3 Abs. 2 i. V. m. § 44 Abs. 1
Nr. 1 BNatSchG. Gemäß § 3 Abs. 2 BNatSchG überwachen die für Naturschutz
und Landschaftspflege zuständigen Behörden die Einhaltung der Vorschriften
des Bundesnaturschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen
Vorschriften und treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall
erforderlichen Maßnahmen, um deren Einhaltung sicherzustellen. Gemäß § 2
Landesnaturschutzgesetz ist die Untere Naturschutzbehörde Bonn die hierfür
zuständige Naturschutzbehörde. Ein Erlass einer Allgemeinverfügung zum
Schutz von Igeln und Kleintieren ist aufgrund fehlender Kapazitäten zum
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Es müsste zudem sichergestellt werden, dass
die notwendigen Ressourcen zur weiteren Bearbeitung nach Inkrafttreten einer
Allgemeinverfügung innerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung stehen.
Im Sinne des Arten- und Naturschutzes appelliert die Stadtverwaltung daher
zum aktuellen Zeitpunkt für einen verantwortungsbewussten Einsatz von
Mährobotern auf nicht öffentlichen Bonner Grün-, Frei- und Rasenflächen.
Mähroboter sollten nicht vollkommen unbeaufsichtigt und nicht zur
Dämmerungs- und Nachtzeit eingesetzt werden. In jüngster Vergangenheit hat
die Stadtverwaltung bereits durch Aufklärungs- und Pressearbeit verstärkt auf
das Problem aufmerksam gemacht, um das Bewusstsein der Bürgerinnen und
Bürger für die Thematik zu sensibilisieren. Die Stadtverwaltung ist bestrebt
weitere Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz von Igeln und anderen kleinen
Wirbeltieren zu unternehmen.“
Vergleiche Internetauftritt:
https://www.bonn.de/pressemitteilungen/juni-2024/maehroboter-eine-gefahr-
fuer-igel-und-co.phpSeite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de