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242185 · Beschlussvorlage

Verbreiterung des Gehwegs der Rüdigerstraße vor dem Seniorenhaus Steinbach

Nummer
242185
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Rüdigerstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 214 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 242185-02 ST Verbreiterung des Gehwegs der Rüdigerstraße vor dem Seniorenhaus Steinbach
  2. 242185-01 ST Verbreiterung des Gehwegs der Rüdigerstraße vor dem Seniorenhaus Steinbach

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Beschlussvorlage
öffentlich
242185
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verbreiterung des Gehwegs der Rüdigerstraße vor
dem Seniorenhaus Steinbach
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, den Gehweg vor dem Seniorenhaus Steinbach
in der Rüdigerstraße 92-94 um 1,5 Meter zu verbreitern, sodass der Gehweg
mit „Radfahrer frei“ beschildert werden kann und die Begegnungssituation
zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden gefahrenlos möglich ist.
Begründung
Vor dem Seniorenhaus Steinbach in der Rüdigerstraße 92 und 94 existiert ein
Gehweg mit ca. 2 Meter Breite. Eine Sitzbank lädt zudem zum Verweilen ein.
Gleichzeitig ist die Rüdigerstraße eine wichtige Verbindung für den Radverkehr
– im Radverkehrsnetz ist sie als Basisroute vorgesehen und zudem
Umleitungsroute bei Hochwasser. Dies führt zu Begegnungssituationen
zwischen Fuß- und Radverkehr, denen der beengte Weg nicht gerecht werden
kann.
Aus diesem Grund möchte die Verwaltung den Gehweg um 1,5 Meter
verbreitern und als Gehweg mit dem Vz. 1022-10 (Radfahrer frei) ausweisen.
Die Verbreiterung verschmälert die vorhandene Grünfläche, hält allerdings 0,8
Meter Abstand zu der Baumneupflanzung in diesem Bereich. Diese ist zudem
mit einem Wurzelschutz ausgestattet. Ein Fahrradständer auf dem letzten
Parkplatz aus Süden kommend gewährleistet Radfahrenden die Zuwegung zu
dem Streckenabschnitt (siehe Anlage). Dadurch wird ein Kfz-Parkplatz in einen
Fahrradparkplatz umgewandelt. Zudem weist von Süden eine Markierung
Radfahrenden den Weg von der Straße auf den Gehweg, sodass diese erst
dort den Gehweg benutzen und nicht schon früher.
Bei einer Kostenschätzung für die Verbreiterung des Gehweges um 1,50 m
ergibt sich ein Wert von ca. 9.000 €. Diese können aus den Mitteln des
Radentscheids finanziert werden. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt
der Genehmigung des Haushaltes 2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln.
Finanzielle Auswirkungen:Seite 1 von 3
Seite 2
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 9.000,00 EUR 5610012079000/
78.5200
2025
Einzahlungen 0,00 EUR
Investiver
Finanzsaldo
9.000,00 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Lageplan Gehweg Rüdigerstraße (öffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de