242185 · Beschlussvorlage
Verbreiterung des Gehwegs der Rüdigerstraße vor dem Seniorenhaus Steinbach
Kerndaten
- Nummer
- 242185
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Rüdigerstraße Hauptort
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242185 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verbreiterung des Gehwegs der Rüdigerstraße vor dem Seniorenhaus Steinbach Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, den Gehweg vor dem Seniorenhaus Steinbach in der Rüdigerstraße 92-94 um 1,5 Meter zu verbreitern, sodass der Gehweg mit „Radfahrer frei“ beschildert werden kann und die Begegnungssituation zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden gefahrenlos möglich ist. Begründung Vor dem Seniorenhaus Steinbach in der Rüdigerstraße 92 und 94 existiert ein Gehweg mit ca. 2 Meter Breite. Eine Sitzbank lädt zudem zum Verweilen ein. Gleichzeitig ist die Rüdigerstraße eine wichtige Verbindung für den Radverkehr – im Radverkehrsnetz ist sie als Basisroute vorgesehen und zudem Umleitungsroute bei Hochwasser. Dies führt zu Begegnungssituationen zwischen Fuß- und Radverkehr, denen der beengte Weg nicht gerecht werden kann. Aus diesem Grund möchte die Verwaltung den Gehweg um 1,5 Meter verbreitern und als Gehweg mit dem Vz. 1022-10 (Radfahrer frei) ausweisen. Die Verbreiterung verschmälert die vorhandene Grünfläche, hält allerdings 0,8 Meter Abstand zu der Baumneupflanzung in diesem Bereich. Diese ist zudem mit einem Wurzelschutz ausgestattet. Ein Fahrradständer auf dem letzten Parkplatz aus Süden kommend gewährleistet Radfahrenden die Zuwegung zu dem Streckenabschnitt (siehe Anlage). Dadurch wird ein Kfz-Parkplatz in einen Fahrradparkplatz umgewandelt. Zudem weist von Süden eine Markierung Radfahrenden den Weg von der Straße auf den Gehweg, sodass diese erst dort den Gehweg benutzen und nicht schon früher. Bei einer Kostenschätzung für die Verbreiterung des Gehweges um 1,50 m ergibt sich ein Wert von ca. 9.000 €. Diese können aus den Mitteln des Radentscheids finanziert werden. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln. Finanzielle Auswirkungen:Seite 1 von 3 Seite 2 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 9.000,00 EUR 5610012079000/ 78.5200 2025 Einzahlungen 0,00 EUR Investiver Finanzsaldo 9.000,00 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Lageplan Gehweg Rüdigerstraße (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de