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242182-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parksituation am Robert-Wetzlar-Berufskolleg für Auszubildende

Nummer
242182-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Ellerstraße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Schulausschusses 22.01.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242182 BBB-Antrag: Parksituation am Robert-Wetzlar-Berufskolleg für Auszubildende

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242182-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Parksituation am Robert-Wetzlar-Berufskolleg für
Auszubildende
Beratungsfolge
Schulausschuss 22.01.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Antrag des BBB lautet wie folgt:
1. Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, Schülerinnen und Schülern des
Robert-Wetzlar-Berufskollegs, denen eine Anreise mit dem ÖPNV nicht
zugemutet werden kann, kurzfristig die Möglichkeit zum kostenlosen Par-
ken auf den im Anhang markierten Flächen oder anderen städtischen
Grundstücksflächen zu ermöglichen.
2. Die Beurteilung der Zumutbarkeit zu Ziffer 1 sollte sich in Anlehnung an die
DV 35 nach der Dauer der Anreise mit dem ÖPNV bemessen und nach
Vorlage eines entsprechenden Nachweises (VRS-Verbindung) durch die
Schule ein entsprechendes Schreiben zur Auslage im Fahrzeug aus-
gehändigt werden.
Das SGB nimmt wie folgt Stellung:
Bei den beiden vorgeschlagenen Flächen handelt es sich um die beiden zentra-
len Schulhofflächen des Robert-Wetzlar-Berufskollegs (Zufahrt Kölnstraße und
Zufahrt Ellerstraße). Diese beinhalten auch verschiedene Grünflächen und
Baumbeete sowie den eingezäunten Vorbereich des Kindergartens Ellerstraße.
Diese dienen neben der Funktion als Pausenaufenthaltsflächen auch dem Ab-
stellen von Fahrrädern.
Weiterhin handelt es sich um die zentralen Feuerwehrbewegungsflächen.
Randlich befinden sich zum Teil Baustelleneinrichtungsflächen.
Ein anteiliges Parken der PKW der Schülerinnen und Schüler ist weder dort
noch auf dem Lehrerparkplatz möglich. Im Bereich der Ellerstraße würde es bei
einem Befahren der Schulhofflächen zusätzlich auch zu erheblichen Gefähr-
dungen der Kindergartenkinder im Hol- und Bringablauf kommen.
Durch das städtische Parkraumkonzept soll u.a. eine Verringerung des Indivi-Seite 1 von 2
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dualverkehrs erreicht werden. Die Schülerinnen und Schüler können jederzeit
die ausgewiesenen Park&Ride-Parkplätze nutzen um dann mit dem ÖPNV zum
Berufskolleg zu gelangen (https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-
mobilitaet/autoparken-in-bonn.php).
Das Städtische Gebäudemanagement regt daher an, den Antrag abzulehnen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de