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242178-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

ZukunftsBundRegion (ZBR) als Projektidee im Rahmen eines Bundesförderaufrufs „Förderung Strategischer Raumentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ hier: Beschluss über die Mitwirkung und Mittelbereitstellung

Nummer
242178-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242178 ZukunftsBundRegion (ZBR) als Projektidee im Rahmen eines Bundesförderaufrufs „Förderung Strategischer Raumentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ hier: Beschluss über die Mitwirkung und Mittelbereitstellung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242178-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
ZukunftsBundRegion (ZBR)
als Projektidee im Rahmen eines
Bundesförderaufrufs „Förderung Strategischer
Raumentwicklungskonzepte (RegioStrat)“
hier: Beschluss über die Mitwirkung und
Mittelbereitstellung
Beratungsfolge
Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu den Punkten des Änderungsantrags der Fraktion BBB DS-Nr. 242178-01 AA
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Antragsgegenstand
Eine Deckung des Eigenanteils der Stadt Bonn in Höhe von 56.250
Euro durch „Nachmeldung“ erfolgt nicht. Die Oberbürgermeisterin legt
zur Beschlussfassung einen konkreten und bilanzneutralen
Deckungsvorschlag durch tatsächliche Einsparung vor.
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Nachmeldung dieser Fördermaßnahme zum Doppelhaushalt
2025/26 und zur mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027 und
2028 nach dem Bruttoprinzip in Einnahme und Ausgabe ist auf jeden
Fall erforderlich, sofern das Projekt durchgeführt werden soll. Die
Einstellung der benötigten Mittel einschließlich des Eigenanteils in den
Haushalt ist grundsätzliche Voraussetzung für die Erlangung von
Fördermitteln, so auch hier. Dies ist unabhängig von der Frage, ob für
die Deckung des Eigenanteils eine Erhöhung des verfügbaren Budgets
bei der zur Finanzierung benannten Finanzstelle gewährt wird. Ist eine
solche aus Konsolidierungsgründen nicht möglich, stehen entsprechend
weniger Mittel für andere Vorhaben der Stadtentwicklungsplanung zur
Verfügung.
2. Antragsgegenstand
Die Oberbürgermeisterin legt ebenfalls zur Beschlussfassung dar,
welche Stelle des Stellenplans genau zu 25 % von welchen bislang zuSeite 1 von 2
Seite 2
erledigenden Aufgaben für die Koordination freigestellt und mit welchem
Personal im Falle einer Bewilligung das Projekt bis 2028 durchgeführt
werden soll.
Stellungnahme der Verwaltung
Mit der Übernahme der Koordinationstätigkeiten ist beabsichtigt, eine
Mitarbeitende der Abteilung Stadtentwicklung & regionale
Zusammenarbeit zu beauftragen. Hier erfolgt bereits heute die
federführende inhaltliche Bearbeitung der Tätigkeiten im Kontext der
formellen und informellen Regionalplanung und regionalen
Zusammenarbeit, so dass ein Teil der Koordinationstätigkeiten im
Rahmen des beschriebenen Projektes Aufgaben sind, die bereits heute
Bearbeitung erfahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch
Aufgabenreorganisation die Erfüllung der bestehenden Aufgaben auch
weiterhin sicher zu stellen. Für die operative Durchführung werden mit
den Fördermitteln entsprechende Dienstleistungsaufträge vergeben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de