242172 · Dringlichkeitsantrag
Dringlichkeitsantrag der Koalition: Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn für nachhaltige Bildungsfinanzierung
Kerndaten
- Nummer
- 242172
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 26.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 242172 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Patrick Fick Nina Fries SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gieslint Grenz DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Joachim von Maydell Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Sarah Mc Nelis 26.11.2024 Dringlichkeitsantrag der Koalition: Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn für nachhaltige Bildungsfinanzierung Beratungsfolge Schulausschuss 26.11.2024 Empfehlung Rat 12.12.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Durch den Bruch der Regierungskoalition auf Bundesebene und die damit einhergehende Verschiebung des Beschlusses über den Haushaltsentwurf für 2025 ist klar, dass der Digitalpakt 2.0 nicht zum 1.1.2025 kommen wird. Dies bedeutet für uns als Kommune eine weitere finanzielle Unsicherheit und Herausforderung im Bereich der Schulfinanzierung. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Der Rat der Stadt Bonn verabschiedet folgende Resolution: „Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn Für nachhaltige Bildungsfinanzierung – Das Land NRW muss seiner Verantwortung gerecht werden und Investitionen in Bildungschancen priorisieren“ Die Bundesstadt Bonn steht – wie alle Kommunen und wie vom Städtetag NRW im August 2023 bereits in einem Appell zur Schulfinanzierung formuliert – vor enormen Herausforderungen im Bildungsbereich. Bund und Land haben in den vergangenen Jahren richtigerweise neue und hohe Anforderungen an gute Bildung definiert: Dazu zählen der Rechtsanspruch auf eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung, die Erhöhung der Chancengerechtigkeit, die Inklusion in Schule und damit die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention sowie die Digitalisierung von Schulen und Unterricht. Für bessere Bildungschancen ist zudem die Schulsozialarbeit essenziell, um die persönliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Hinzu kommen veränderte Bedarfe und steigende Schüler*innenzahlen, die den Bau neuer Schulen erforderlich machen. Für dieSeite 1 von 3 Seite 2 Umstellung von G8 auf G9 hat das Land zwar finanzielle Ressourcen bereitgestellt, aber gleichzeitig wurden kommunale Planungskapazitäten gebunden. Angesichts dieser Herausforderungen, die die Kommunen nur in der Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land tragen können, fordert die Bundesstadt Bonn die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen auf, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen im Bildungsbereich nachhaltig zu sichern und eine klare Priorisierung bei der Finanzierung guter Bildung zu setzen: 1. Reform der Schulfinanzierung Es braucht eine grundlegende Reform der Schulfinanzierung, die den aktuellen Anforderungen an gute Bildung gerecht wird und die im Koalitionsvertrag auch angekündigt wurde. Dazu gehört insbesondere ein Fahrplan, um die überholte Trennung von innerer und äußerer Schulverwaltung aufzulösen. Die Erfahrungen u.a. mit der Digitalisierung– etwa beim Kauf und Unterhalt digitaler Infrastruktur – haben gezeigt, dass die Trennung von innerer und äußerer Schulverwaltung nicht mehr zeitgemäß ist und die Kommunen vor ganz neue Herausforderungen stellt. Das Land muss hier stärker in die Verantwortung gehen und gleichwertige Lebensverhältnisse im Land sicherstellen. 2. Langfristige finanzielle Perspektiven Die Kommunen benötigen eine verlässliche und langfristige finanzielle Perspektive für ihre Schulen. Das bedeutet insbesondere eine deutliche Erhöhung der Schulpauschale, um gestiegene Lohn- und Baukosten aufzufangen. Kurz- und mittelfristige Projektmittel des Landes setzen punktuell zwar Prioritäten, binden jedoch angesichts bürokratischer Vorgaben in erheblichem Maße kommunale personelle Ressourcen, die für andere zentrale Herausforderungen fehlen. Ein Digitalpakt 2.0 ist bislang nicht in Sicht. Das Land muss sich finanziell dafür engagieren, den bislang erreichten Status quo der Digitalisierung zu sichern und die vom Land gesetzten Standards und perspektivischen Vorgaben, etwa bei digitalen Prüfungen, umzusetzen. Zusätzlich erfordert die dringend notwendige Anpassung an den Klimawandel Investitionen in Schulgebäude und Außengelände, um den Unterrichtsbetrieb auch bei Hitze aufrechtzuerhalten und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. 3. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Die Ganztagsbetreuung ist in Bonn ein zentraler Baustein für die Förderung der Erwerbstätigkeit von Eltern sowie für größere Chancengerechtigkeit. Das Land muss klare Vorgaben machen, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt und seitens des Landes finanziell unterstützt wird, und sich dauerhaft und verbindlich an der sich verändernden Finanzierung beteiligen. Die Leitlinien zur Ganztagsgrundschule greifen hier nicht weit genug, setzen keine einheitlichen Standards und sichern keine auskömmliche Finanzierung zu. Derzeit lässt das Land die Kommunen mit den aktuell bestehenden Regelungen zur Dynamisierung von Elternbeiträgen und Landeszuschüssen für die Offene Ganztagsschule (OGS) angesichts von Tarifabschlüssen, die erhebliche zusätzliche Mittel erfordern, allein. Die Bundesstadt Bonn hat ihren Finanzierungsbeitrag für die OGS bereits erhöht, stößt aber an ihre Belastungsgrenze. Ohne eine angemessene finanzielle Beteiligung des Landes drohen Einschnitte beim OGS-Angebot. Dies würde zulasten von Eltern undSeite 2 von 3 Seite 3 Kindern gehen – ein Szenario, das wir als Stadt Bonn insbesondere angesichts des bevorstehenden OGS-Rechtsanspruchs und der vom Land avisierten Qualität der OGS-Ganztagsbetreuung ab 2026 nicht akzeptieren wollen. Abschließend appellieren wir an die Landesregierung, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und gemeinsam mit den Kommunen eine nachhaltige und gerechte Bildungsfinanzierung sicherzustellen. Gute Bildung ist die Grundlage für die Zukunft unserer Gesellschaft! Sie muss oberste Priorität haben. Begründung erfolgt mündlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de