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242172 · Dringlichkeitsantrag

Dringlichkeitsantrag der Koalition: Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn für nachhaltige Bildungsfinanzierung

Nummer
242172
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
26.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 26.11.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.12.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Schulausschusses 26.11.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 16.12.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,4 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
242172
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Patrick Fick
Nina Fries
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gieslint Grenz
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Joachim von Maydell
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Sarah Mc Nelis
26.11.2024
Dringlichkeitsantrag der Koalition: Resolution des
Stadtrates der Bundesstadt Bonn für nachhaltige
Bildungsfinanzierung
Beratungsfolge
Schulausschuss 26.11.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Durch den Bruch der Regierungskoalition auf Bundesebene und die damit
einhergehende Verschiebung des Beschlusses über den Haushaltsentwurf für
2025 ist klar, dass der Digitalpakt 2.0 nicht zum 1.1.2025 kommen wird. Dies
bedeutet für uns als Kommune eine weitere finanzielle Unsicherheit und
Herausforderung im Bereich der Schulfinanzierung.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Rat der Stadt Bonn verabschiedet folgende Resolution:
„Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn Für nachhaltige
Bildungsfinanzierung – Das Land NRW muss seiner Verantwortung gerecht
werden und Investitionen in Bildungschancen priorisieren“
Die Bundesstadt Bonn steht – wie alle Kommunen und wie vom Städtetag
NRW im August 2023 bereits in einem Appell zur Schulfinanzierung formuliert –
vor enormen Herausforderungen im Bildungsbereich. Bund und Land haben in
den vergangenen Jahren richtigerweise neue und hohe Anforderungen an gute
Bildung definiert: Dazu zählen der Rechtsanspruch auf eine qualitativ
hochwertige Ganztagsbetreuung, die Erhöhung der Chancengerechtigkeit, die
Inklusion in Schule und damit die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention sowie die Digitalisierung von Schulen und
Unterricht.
Für bessere Bildungschancen ist zudem die Schulsozialarbeit essenziell, um
die persönliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu
fördern. Hinzu kommen veränderte Bedarfe und steigende
Schüler*innenzahlen, die den Bau neuer Schulen erforderlich machen. Für dieSeite 1 von 3
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Umstellung von G8 auf G9 hat das Land zwar finanzielle Ressourcen
bereitgestellt, aber gleichzeitig wurden kommunale Planungskapazitäten
gebunden.
Angesichts dieser Herausforderungen, die die Kommunen nur in der
Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land tragen können, fordert die
Bundesstadt Bonn die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen
auf, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen im Bildungsbereich
nachhaltig zu sichern und eine klare Priorisierung bei der Finanzierung guter
Bildung zu setzen:
1. Reform der Schulfinanzierung Es braucht eine grundlegende Reform der
Schulfinanzierung, die den aktuellen Anforderungen an gute Bildung gerecht
wird und die im Koalitionsvertrag auch angekündigt wurde. Dazu gehört
insbesondere ein Fahrplan, um die überholte Trennung von innerer und
äußerer Schulverwaltung aufzulösen. Die Erfahrungen u.a. mit der
Digitalisierung– etwa beim Kauf und Unterhalt digitaler Infrastruktur – haben
gezeigt, dass die Trennung von innerer und äußerer Schulverwaltung nicht
mehr zeitgemäß ist und die Kommunen vor ganz neue Herausforderungen
stellt. Das Land muss hier stärker in die Verantwortung gehen und
gleichwertige Lebensverhältnisse im Land sicherstellen.
2. Langfristige finanzielle Perspektiven Die Kommunen benötigen eine
verlässliche und langfristige finanzielle Perspektive für ihre Schulen. Das
bedeutet insbesondere eine deutliche Erhöhung der Schulpauschale, um
gestiegene Lohn- und Baukosten aufzufangen. Kurz- und mittelfristige
Projektmittel des Landes setzen punktuell zwar Prioritäten, binden jedoch
angesichts bürokratischer Vorgaben in erheblichem Maße kommunale
personelle Ressourcen, die für andere zentrale Herausforderungen fehlen. Ein
Digitalpakt 2.0 ist bislang nicht in Sicht. Das Land muss sich finanziell dafür
engagieren, den bislang erreichten Status quo der Digitalisierung zu sichern
und die vom Land gesetzten Standards und perspektivischen Vorgaben, etwa
bei digitalen Prüfungen, umzusetzen. Zusätzlich erfordert die dringend
notwendige Anpassung an den Klimawandel Investitionen in Schulgebäude und
Außengelände, um den Unterrichtsbetrieb auch bei Hitze aufrechtzuerhalten
und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte vor gesundheitlichen Risiken
zu schützen.
3. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Die Ganztagsbetreuung ist in Bonn
ein zentraler Baustein für die Förderung der Erwerbstätigkeit von Eltern sowie
für größere Chancengerechtigkeit. Das Land muss klare Vorgaben machen,
wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt und seitens des
Landes finanziell unterstützt wird, und sich dauerhaft und verbindlich an der
sich verändernden Finanzierung beteiligen. Die Leitlinien zur
Ganztagsgrundschule greifen hier nicht weit genug, setzen keine einheitlichen
Standards und sichern keine auskömmliche Finanzierung zu. Derzeit lässt das
Land die Kommunen mit den aktuell bestehenden Regelungen zur
Dynamisierung von Elternbeiträgen und Landeszuschüssen für die Offene
Ganztagsschule (OGS) angesichts von Tarifabschlüssen, die erhebliche
zusätzliche Mittel erfordern, allein. Die Bundesstadt Bonn hat ihren
Finanzierungsbeitrag für die OGS bereits erhöht, stößt aber an ihre
Belastungsgrenze. Ohne eine angemessene finanzielle Beteiligung des Landes
drohen Einschnitte beim OGS-Angebot. Dies würde zulasten von Eltern undSeite 2 von 3
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Kindern gehen – ein Szenario, das wir als Stadt Bonn insbesondere angesichts
des bevorstehenden OGS-Rechtsanspruchs und der vom Land avisierten
Qualität der OGS-Ganztagsbetreuung ab 2026 nicht akzeptieren wollen.
Abschließend appellieren wir an die Landesregierung, ihrer Verantwortung
gerecht zu werden und gemeinsam mit den Kommunen eine nachhaltige und
gerechte Bildungsfinanzierung sicherzustellen. Gute Bildung ist die Grundlage
für die Zukunft unserer Gesellschaft! Sie muss oberste Priorität haben.
Begründung
erfolgt mündlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de