242171-03 · Beschlussvorlage
Beleuchtung-Laurelle
Kerndaten
- Nummer
- 242171-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 242171-03 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Beleuchtung-Laurelle Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.06.2025 (242171) wird aufgehoben. Begründung Der seinerzeit von der Bezirksvertretung Bad Godesberg gefasste Beschluss beinhaltete den Auftrag, eine möglichst insektenfreundliche Beleuchtung für die Skulptur Laurelle auf dem Bahnhofsvorplatz anzubringen. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob die Installation von Strahlern auf vorhandenen Laternenmasten möglich ist. Hierzu ist Folgendes festzuhalten: Die Skulptur mit einer Höhe von 7-8m überragt die umstehenden Straßenbeleuchtungsmaste, so dass eine insektenfreundliche Anstrahlung nach unten nicht realisierbar ist. Zudem ist die Installation weiterer Beleuchtungskörper an den jetzt vorhandenen Masten technisch nicht möglich. Es handelt sich um sogenannte Pylonen mit integriertem Leuchtkörper. Hinzu kommt, dass die Mastenstandorte ungeeignet für eine angemessene Anstrahlung der Skulptur selbst sind. Alternativ wären zusätzliche, höhere Masten an geeigneten Standorten, neu zu installieren. Erforderlich wären hier vier weitere Beleuchtungspunkte, deren Investitionskosten rund 16.000€ betragen und jährliche Kosten für die Anstrahlung in Höhe von 960€ (4x240€) verursachen würden. Die Untere Denkmalbehörde müsste mit Blick auf den denkmalgeschützten Bahnhof zustimmen. Die zusätzlichen Maste würden sich aber insgesamt schon negativ auf die Architektur des Platzes auswirken. Haushaltsmittel stehen zudem nicht zur Verfügung und müssten, vorbehaltlich der Zustimmung der UDB, zunächst angemeldet werden. Realisierbar wäre eine Anstrahlung daher ausschließlich über Bodenstrahler, deren Lichtstreuung etwas geringer ausfallen würde. Diese Maßnahme würde unter Berücksichtigung der Tiefbauarbeiten Kosten in Höhe von rund 10.000€Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) verursachen. Haushaltsmittel stehen aktuell auch hierfür nicht zur Verfügung. Zudem ist eine zusätzliche Lichtquelle in der Stadt unter den oben genannten Voraussetzungen, aus Sicht des Artenschutzes grundsätzlich als kritisch zu bewerten. Eine Ausnahmegenehmigung durch die UNB wäre daher zwingend erforderlich. Die Beleuchtung der Skulptur könnte außerdem lediglich von Einbruch der Dunkelheit bis 23h bzw. in der Vogelzugzeit nur bis 22h eingeschaltet werden. Grundsätzlich wäre im Falle einer Umsetzung die Zustimmung des Künstlers erforderlich. Die Verwaltung rät daher von der Weiterverfolgung dieses Beschlusses ab. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de