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242171-03 · Beschlussvorlage

Beleuchtung-Laurelle

Nummer
242171-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.12.2025
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 242171 SPD-Bezirksfraktion Bad Godesberg: Beleuchtung-Laurelle

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Beschlussvorlage
öffentlich
242171-03
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Beleuchtung-Laurelle
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.06.2025 (242171)
wird aufgehoben.
Begründung
Der seinerzeit von der Bezirksvertretung Bad Godesberg gefasste Beschluss
beinhaltete den Auftrag, eine möglichst insektenfreundliche Beleuchtung für die
Skulptur Laurelle auf dem Bahnhofsvorplatz anzubringen. In diesem
Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob die Installation von Strahlern
auf vorhandenen Laternenmasten möglich ist. Hierzu ist Folgendes
festzuhalten:
Die Skulptur mit einer Höhe von 7-8m überragt die umstehenden
Straßenbeleuchtungsmaste, so dass eine insektenfreundliche Anstrahlung
nach unten nicht realisierbar ist. Zudem ist die Installation weiterer
Beleuchtungskörper an den jetzt vorhandenen Masten technisch nicht möglich.
Es handelt sich um sogenannte Pylonen mit integriertem Leuchtkörper. Hinzu
kommt, dass die Mastenstandorte ungeeignet für eine angemessene
Anstrahlung der Skulptur selbst sind.
Alternativ wären zusätzliche, höhere Masten an geeigneten Standorten, neu zu
installieren. Erforderlich wären hier vier weitere Beleuchtungspunkte, deren
Investitionskosten rund 16.000€ betragen und jährliche Kosten für die
Anstrahlung in Höhe von 960€ (4x240€) verursachen würden. Die Untere
Denkmalbehörde müsste mit Blick auf den denkmalgeschützten Bahnhof
zustimmen. Die zusätzlichen Maste würden sich aber insgesamt schon negativ
auf die Architektur des Platzes auswirken. Haushaltsmittel stehen zudem nicht
zur Verfügung und müssten, vorbehaltlich der Zustimmung der UDB, zunächst
angemeldet werden.
Realisierbar wäre eine Anstrahlung daher ausschließlich über Bodenstrahler,
deren Lichtstreuung etwas geringer ausfallen würde. Diese Maßnahme würde
unter Berücksichtigung der Tiefbauarbeiten Kosten in Höhe von rund 10.000€Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
verursachen. Haushaltsmittel stehen aktuell auch hierfür nicht zur Verfügung.
Zudem ist eine zusätzliche Lichtquelle in der Stadt unter den oben genannten
Voraussetzungen, aus Sicht des Artenschutzes grundsätzlich als kritisch zu
bewerten. Eine Ausnahmegenehmigung durch die UNB wäre daher zwingend
erforderlich. Die Beleuchtung der Skulptur könnte außerdem lediglich von
Einbruch der Dunkelheit bis 23h bzw. in der Vogelzugzeit nur bis 22h
eingeschaltet werden. Grundsätzlich wäre im Falle einer Umsetzung die
Zustimmung des Künstlers erforderlich. Die Verwaltung rät daher von der
Weiterverfolgung dieses Beschlusses ab.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de