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242169 · Mitteilungsvorlage

Klimaplan Steckbrief 4.3.1.3 „Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung (Zielgruppe private Vermieter*innen)“

Nummer
242169
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
242169
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Klimaplan Steckbrief 4.3.1.3 „Förderprogramm für
die sozialverträgliche energetische
Altbaumodernisierung (Zielgruppe private
Vermieter*innen)“
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.02.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Kenntnisnahme
Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im März 2023 den Zielbeschluss Bonner
Klimaplan (DS 222006) gefasst und die Verwaltung gemäß Steckbriefs 4.3.1.3
beauftragt, ein Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische
Altbaumodernisierung zu entwickeln.
Das Förderprogramm soll gemäß Klimaplan auf die verstärkte Umsetzung von
energetischen Modernisierungen durch die Eigentümergruppe der privaten
Vermieter*innen unter Beachtung der Sozialverträglichkeit abzielen. Damit
bildet das kommunale Förderprogramm einen wichtigen Baustein für die
Umsetzung der Wärmeplanung und das Gelingen der Energiewende in Bonn.
Wegen dieser engen Verzahnung beabsichtigt die Verwaltung dem Rat der
Stadt Bonn und den vorberatenden Gremien mit der Wärmeleitplanung auch
eine entsprechende Förderrichtlinie zur Beratung vorzulegen.
Die für die Aufgabenerledigung erforderlichen Personalstellen in Höhe von 1,5
Vollzeitäquivalenten konnten im Oktober 2024 besetzt werden. Erste
Abstimmungen innerhalb der Verwaltung und mit externen Akteuren fanden
bereits im laufenden Jahr 2024 statt und wurden nach Besetzung der
Personalstellen intensiviert. Es wird angestrebt, die Förderrichtlinie im April im
Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda sowie im Ausschuss für
Wohnen, Planung und Bauen vorzuberaten. Der Rat hätte dann in der Sitzung
am 8. Mai 2024 die Möglichkeit, über die Förderrichtlinie zu beraten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de