← Vorlagen

242148-06 · Mitteilungsvorlage

Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60

Nummer
242148-06
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
04.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Poppelsdorfer Allee Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 20.03.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242148 BBB-Antrag: Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.545 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
242148-06
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
20.02.2025 Kenntnisnahme
Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Begründung des Antrags der BBB-Fraktion DS 242148 wurde durch die
Antragstellenden in Frage gestellt, ob es im Stadtgebiet Bonn angesichts des
vorhandenen Substitutionsangebotes zur Sicherstellung der Versorgung
Bonner Opioidabhängiger einer Erweiterung der Praxis auf der Poppelsdorfer
Allee 60 bedarf. Patientenkontingenterhöhungen würden darüber hinaus laut
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) ohnehin nur für einen
befristeten Zeitraum ausgesprochen.
Vor dem Hintergrund des o. g. Antrages wurde mit Schreiben vom 09.12.2024
durch das Gesundheitsamt eine Stellungnahme bei der KVNO angefordert.
Die Stellungnahme der KVNO liegt zwischenzeitlich vor. Die KVNO äußert sich
mit Schreiben vom 06.01.2025 zu den Fragen des Gesundheitsamtes wie folgt:
Für wie viele Patienten und seit wann besteht die Genehmigung für die
Substitutionspraxis in der Poppelsdorfer Allee 60?
Wurde die Genehmigung zwischenzeitlich verändert (erweitert oder reduziert)?
Wenn ja: Für welchen Zeitraum?
„[… Der Arzt] substituiert bereits seit vielen Jahren in Bonn und trägt auf
diesem Wege zur Sicherstellung der Versorgung maßgeblich bei. Er hat bereits
seit 2002 eine Genehmigung zur Substitution. Aktuell verfügt [… der Arzt] über
eine erweiterte Genehmigung zur Substitutionsbehandlung, d.h. er ist
berechtigt mehr als 50 Opioidabhängige zu behandeln. Diese erweiterte
Genehmigung wird immer befristet ausgesprochen.“
Wie viele Ärzte substituieren lt. der Genehmigung wie viele Patient*innen?
„Nach einer Reform der zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen vor einigen
Jahren werden zudem die Substitutionspatienten aus
Datensparsamkeitsgründen nur noch der Bundesopiumstelle übermittelt. Dies
geschieht insbesondere aus dem Grund, eine mögliche Doppelsubstitution zu
vermeiden.“
Gibt es einzuhaltende Auflagen?
„Die erteilten Genehmigungen erhalten keine Auflagen, die zugrundeliegende
Richtlinie sieht keine Auflagenerteilung vor.“Seite 1 von 2
Seite 2
Wie und durch wen erfolgt die Überwachung der Einhaltung dieser
Festlegungen, insbesondere der tatsächlich substituierten Patientenzahl?
„Die Kassenärztliche Vereinigung hat insbesondere zwei Aufgaben. Wir erteilen
die Genehmigung zur Substitution und wir führen die Qualitätssicherung durch.“
Gibt es aus Sicht der KVNO derzeit ein für das Bonner Stadtgebiet
ausreichendes Substitutionsangebot? Wenn nein, wie ist der Bedarf?
„Grundsätzlich möchten wir Ihnen mitteilen, dass bundesweit ein
Sicherstellungsproblem zur Versorgung der Opioidabhängigen vorliegt. Auf der
Internetseite des Drogenbeauftragten des Bundes wird dies ausführlich
thematisiert. Die Versorgungslage insbesondere in ländlichen Gebieten ist nicht
zufriedenstellend. Hinzu kommt, dass immer mehr Substitutionsärzte und -
ärztinnen in den Ruhestand gehen, sich aber gleichzeitig viel zu wenige neue
Ärztinnen und Ärzte finden, die eine Substitutionsbehandlung anbieten wollen.
Um mehr Ärzte und Ärztinnen zu gewinnen, haben wir als Kassenärztliche
Vereinigung Nordrhein ein Förderprogramm ins Leben gerufen. Ärzte und
Ärztinnen, die sich einem förderungswürdigen Gebiet niederlassen, bekommen
eine finanzielle Unterstützung unsererseits. Anbei der entsprechenden Link zu
allen relevanten Informationen:
https://arzt-sein-in-nordrhein.de/foerderung/substitutionsbehandlung/ “
Wie viele weitere Substitutionspraxen gibt es in Bonn?
„In Bonn gibt es derzeit 13 Ärzte und Arztinnen mit einer Genehmigung zur
Substitutionsbehandlung. Jedoch schöpfen nicht alle Genehmigungsinhaber
ihren Genehmigungsumfang aus. Dies ist den Genehmigungsinhabern selbst
überlassen, inwiefern sie von ihrer Genehmigung Gebrauch machen.“
Wie groß ist der Einzugsbereich der niedergelassenen Ärzte in Bonn? Gibt es
im Rhein-Sieg-Kreis auch zugelassene Ärzte? Wenn ja, wo und wie viele
Patient*innen werden dort behandelt?
„Im gesamten Rhein-Sieg-Kreis gibt es nur acht Praxen, die Substitution
anbieten. Diese befinden sich in Troisdorf, Siegburg, Rheinbach und Bad
Honnef.“
Zu folgenden Fragen hat die KVNO keine Angaben gemacht:
Liegen der KVNO Beschwerden zur Praxis Poppelsdorfer Allee 60 vor?
Gibt es weitere/ andere Ärzte, die Interesse angemeldet haben eine
Substitution vorzunehmen, so dass hier die Lage entspannt werden könnte?
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de