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242148-05 · Mitteilungsvorlage

Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60 Antrag zur Vorlage 242148

Nummer
242148-05
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Poppelsdorfer Allee Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Budapester Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Röttgener Straße Straße· Ippendorf, Bonn
  • LVR-Klinik Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242148 BBB-Antrag: Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
242148-05
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60
Antrag zur Vorlage 242148
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme
In der Ratssitzung am 16.12.2024 wurde der BBB-Antrag „Methadon-Praxis in
der Poppelsdorfer Allee 60“ (Ds.-Nr. 242148) geändert beschlossen, zu dem
die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt:
Zum ersten Beschlusspunkt, „Die Wirtschaftsförderung setzt sich mit dem
betreffenden Arzt in Verbindung und bietet ihm für dessen Praxis städti-
sche Gewerbeflächen zur Miete an.“ wurde seitens der Verwaltung geprüft,
ob geeignete Objekte im städtischen Besitz zur Verfügung stehen. Leider konn-
ten nur Räumlichkeiten identifiziert werden, welche mittelfristig unter Investition
eines 6-stelligen Betrages hergerichtet werden könnten, wie z.B. die Budapes-
terstr. 21 oder die Röttgener Str. 71. Somit kann durch die Verwaltung durch
zur Verfügung Stellung von anderen Räumlichkeiten keine kurzfristige Lösung
angeboten werden. Somit kann der Praxis hier keine Alternative angeboten
werden.
Zum zweiten Beschlusspunkt, „Das Gesundheitsamt (GA) prüft, ob und wie es
Substitutionsbehandlungen in eigener Regie durchführen kann“ nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung.
Die Methadonvergabe ist im niedergelassenen, ambulanten Bereich der
Gesundheitsversorgung als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
angesiedelt. Es handelt sich demnach nicht um eine Pflichtaufgabe des
öffentlichen Gesundheitsdienstes.
In Bonn leisten niedergelassene Praxen, ambulante Angebote der
Krankenhäuser (Universitätsklinik Bonn und LVR Klinik Bonn) und freie soziale
Träger die Substitution. Diese besitzen alle eine langjährige Erfahrung im
Substitutionsbereich. Viele Methadonsubstituierte leiden zusätzlich unter
multiplen, chronischen Erkrankungen, die in der Regel psychisch und
somatisch mitbehandelt werden müssen.
Eine individualmedizinische Versorgung, ähnlich wie im niedergelassenen
kassenärztlichen und stationären Bereich, ist aufgrund der gesetzlichen
Aufgabenstrukturen im Gesundheitsamt nicht möglich.
Außerdem besteht im Gesundheitsamt keine Personalkapazität. Die
Gewinnung von Fachpersonal stellt aktuell bundesweit für alle Arbeitgeber eine
Herausforderung dar, weil der Arbeitsmarkt sehr ausgedünnt ist. Hiervon ist
auch der Bereich der Methadonsubstitution betroffen.
Des Weiteren stehen dem Gesundheitsamt keine Raumkapazitäten zur
Einrichtung einer Substitutionsstelle zur Verfügung.Seite 1 von 2
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Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Bonn gestaltet sich die
Finanzierung einer Substitutionsambulanz zudem kritisch.
In Bonn gibt es einige Ärzte und Ärztinnen mit einer Genehmigung der
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) zur Substitution, allerdings
schöpfen, nach Rückmeldung der KVNO, nicht alle
Genehmigungsinhaber*innen ihren Genehmigungsumfang aus. Den
Genehmigungsinhaber*innen ist es selbst überlassen, inwiefern sie von ihrer
Genehmigung Gebrauch machen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de