242148-05 · Mitteilungsvorlage
Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60 Antrag zur Vorlage 242148
Kerndaten
- Nummer
- 242148-05
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Poppelsdorfer Allee Hauptort
- Budapester Straße
- Röttgener Straße
- LVR-Klinik
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 242148-05 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60 Antrag zur Vorlage 242148 Beratungsfolge Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme In der Ratssitzung am 16.12.2024 wurde der BBB-Antrag „Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60“ (Ds.-Nr. 242148) geändert beschlossen, zu dem die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt: Zum ersten Beschlusspunkt, „Die Wirtschaftsförderung setzt sich mit dem betreffenden Arzt in Verbindung und bietet ihm für dessen Praxis städti- sche Gewerbeflächen zur Miete an.“ wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob geeignete Objekte im städtischen Besitz zur Verfügung stehen. Leider konn- ten nur Räumlichkeiten identifiziert werden, welche mittelfristig unter Investition eines 6-stelligen Betrages hergerichtet werden könnten, wie z.B. die Budapes- terstr. 21 oder die Röttgener Str. 71. Somit kann durch die Verwaltung durch zur Verfügung Stellung von anderen Räumlichkeiten keine kurzfristige Lösung angeboten werden. Somit kann der Praxis hier keine Alternative angeboten werden. Zum zweiten Beschlusspunkt, „Das Gesundheitsamt (GA) prüft, ob und wie es Substitutionsbehandlungen in eigener Regie durchführen kann“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung. Die Methadonvergabe ist im niedergelassenen, ambulanten Bereich der Gesundheitsversorgung als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt. Es handelt sich demnach nicht um eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. In Bonn leisten niedergelassene Praxen, ambulante Angebote der Krankenhäuser (Universitätsklinik Bonn und LVR Klinik Bonn) und freie soziale Träger die Substitution. Diese besitzen alle eine langjährige Erfahrung im Substitutionsbereich. Viele Methadonsubstituierte leiden zusätzlich unter multiplen, chronischen Erkrankungen, die in der Regel psychisch und somatisch mitbehandelt werden müssen. Eine individualmedizinische Versorgung, ähnlich wie im niedergelassenen kassenärztlichen und stationären Bereich, ist aufgrund der gesetzlichen Aufgabenstrukturen im Gesundheitsamt nicht möglich. Außerdem besteht im Gesundheitsamt keine Personalkapazität. Die Gewinnung von Fachpersonal stellt aktuell bundesweit für alle Arbeitgeber eine Herausforderung dar, weil der Arbeitsmarkt sehr ausgedünnt ist. Hiervon ist auch der Bereich der Methadonsubstitution betroffen. Des Weiteren stehen dem Gesundheitsamt keine Raumkapazitäten zur Einrichtung einer Substitutionsstelle zur Verfügung.Seite 1 von 2 Seite 2 Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Bonn gestaltet sich die Finanzierung einer Substitutionsambulanz zudem kritisch. In Bonn gibt es einige Ärzte und Ärztinnen mit einer Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) zur Substitution, allerdings schöpfen, nach Rückmeldung der KVNO, nicht alle Genehmigungsinhaber*innen ihren Genehmigungsumfang aus. Den Genehmigungsinhaber*innen ist es selbst überlassen, inwiefern sie von ihrer Genehmigung Gebrauch machen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de