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242143 · Beschlussvorlage

Bau eines Naturfreundehauses mit Komposttoiletten

Nummer
242143
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.12.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242143
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Bau eines Naturfreundehauses mit
Komposttoiletten
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Die Beschlussvorlage soll dieses Jahr noch in die Beschlussfassung und
Umsetzung kommen.
Es handelt sich hierbei nicht um einen wirtschaftlichen Schaden, der für die
Stadt eintritt.
Ohne die Förderung entsteht ein Schaden auf Seiten der NaturFreunde Bonn
e.V., da diese ihre geplanten Maßnahmen nicht umsetzen können, die für eine
bedarfsorientierte Jugendhilfelandschaft erforderlich sind.
Insofern entsteht ein – mittelbarer Schaden – für die Kinder und Jugendlichen,
aber auch ein Imageschaden für die Stadt, wenn Träger der Jugendhilfe ihre
Maßnahmen nicht umsetzen können.
Beschlussvorschlag
Die NaturFreunde Bonn e.V. erhalten einen Zuschuss in Höhe von 26.937,51 €
aus Mitteln der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn – Maßnah-
men und Anschaffungen
Begründung
Beschreibung des Vorhabens
Die NaturFreunde Bonn e.V. beantragen einen Zuschuss zu einer Investition für
den Bau eines Holzhauses auf dem Gelände des Naturfreundegarten in Beuel-
Schwarzrheindorf.
Die NaturFreunde Bonn e.V. sind Mitglied der NaturFreunde Nordrhein-
Westfalen e.V. und damit Mitglied der NaturFreunde Deutschlands e.V. sowie
der Naturfreunde Internationale. Der Verein versteht sich als ein sozial-
ökologischer und gesellschaftspolitisch aktiver Verband für Umweltschutz,
sanften Tourismus, Sport & Kultur. Als eine von 540 Ortsgruppen engagieren
sich die NaturFreunde Bonn e.V. ehrenamtlich für die nachhaltige Entwicklung
der Gesellschaft. Die NaturFreunde Bonn e.V. haben eine Vereinbarung zum
Kinderschutz mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie am 01.04.2018
abgeschlossen.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Jugendorganisation der Naturfreunde ist der eigenständige Jugendverband
Naturfreundejugend Deutschland. Die Naturfreundejugend Deutschland ist als
Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt, der Bonner
Ableger der Naturfreundejugend erhält seit 2019 zur Unterstützung der
jugendverbandlichen Aktivitäten eine jährliche Grundförderung nach den
Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit in Bonn.
Im Naturfreundegarten finden wöchentliche Angebote des Trägers mit Kindern
und Jugendlichen statt. Das im Antrag des Trägers beschriebene Projekt der
„Samstagskracher“ der NaturFreunde Bonn e.V. ist dem Amt für Kinder, Jugend
und Familie der Bundesstadt Bonn im Rahmen des Projektantrags (DS 231340)
als Peergroup – Treffs für Jugendliche und Kinder mit geistiger Behinderung
bekannt und wird seit 2023 mit einer Laufzeit von drei Jahren im Rahmen der
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn – Maßnahmen und
Anschaffungen nach Ziffer 7 als Modellförderung finanziert. Das Projekt bietet
für die Zielgruppe einen innovativen Weg in die Angebote der Offenen
Jugendarbeit.
In den Ferien finden Stadtranderholungen auf dem Gelände des
Naturfreundegartens in Schwarzrheindorf statt, für die der Träger ebenfalls
regelmäßig Anträge über die o. g. Richtlinien zur Förderung stellt. Die
pädagogischen Angebote sind in Bonn bekannt und beliebt, da sie einen
besonderen Stellenwert aufgrund ihrer erlebnispädagogischen, partizipativ und
inklusiv gestalteten Konzepte haben.
Einschätzung des Projekts
Mit dem Bau des barrierefrei begehbaren und im Winter durch einen Pelletofen
beheizbaren Holzhauses mit einem Raum in der Größe von 5 x 6 m mit
aufschiebbarer Glasfront und Zugang zu der 1,50 x 1,50 m großen Terrasse
und der Ausstattung durch eine barrierefreie Komposttoilette kann der Träger
seine Angebote der Jugendverbandsarbeit in hohem Maße inklusiver,
barrierearmer und nachhaltiger gestalten. Der ökologisch und mit nachhaltigen
Baustoffen umgesetzte Bau wird in Kooperation mit lokalen
Handwerksbetrieben um-gesetzt.
Das Gebäude ist ein wichtiger Grundstein für die nachhaltige Arbeit des
Trägers und steigert die Qualität von Freizeitangeboten und
jugendverbandlichen Aktivitäten für die Ziel-gruppe ab 6 Jahren.
Gemäß der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn – Maßnahmen
und Anschaffungen können Zuschüsse zu Investitionen für den Neu-, Umbau-,
Ausbau, die Renovierung und die Ausstattung von Jugendverbandsräumen und
Jugendräumen bis zur Höhe von 25% der anerkannten Gesamtkosten gewährt
werden. Über Zuschüssen von mehr als 15.000 € entscheidet der Ausschuss
für Kinder, Jugend und Familie.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 107.750,04 €. Der Träger
bemüht sich neben der städtischen Förderung um eine Förderung über die
NRW-Stiftung und wird mit ehrenamtlicher Leistung ca. 40% der erforderlichen
Arbeitszeit abdecken.
Aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wird das Holzhaus mitSeite 2 von 3
Seite 3
Komposttoilette als Aufwertung und entsprechend förderungswürdig
eingeschätzt. Mit dem Neubau gehen eine Steigerung des Komforts, der
Sicherheit, der Nachhaltigkeit sowie die Einhaltung von Hygienestandards
einher. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Neubau die
jugendverbandliche Tätigkeit im Naturfreundegarten weiter etabliert werden
wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder und Jugendarbeit
außerhalb von Einrichtungen freier
Träger sowie Zuschüsse an
sonstige Einrichtungen freier
Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
26.937,51 EUR 151000603/
731000
2024
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
26.937,51 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de