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242142 · Dringlichkeitsantrag

CDU-Dringlichkeitsantrag: Räumung der Gartenhütten in Lannesdorf sowie in umliegenden Bereichen

Nummer
242142
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
25.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.11.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.11.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,4 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
242142
Antragsteller/in:
Elke Melzer
Inge Stauder
Simon Sebastian Schmidt
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
21.11.2024, gez. BBM Wenzel
CDU-Dringlichkeitsantrag: Räumung der
Gartenhütten in Lannesdorf sowie in umliegenden
Bereichen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Anregung
Begründung der Dringlichkeit: Die vom Ordnungsamt angeordnete Räumung
mehrerer Gartenhäuser und Lauben im Landschaftsschutzgebiet im Ortsteil
Lannesdorf - später auch in umliegenden Bereichen - soll nach der nächsten
Sitzung der Bezirksvertretung am 27.11.2024 erfolgen und schon vor der
übernächsten Sitzung am 29. Januar 2024 abgeschlossen sein, so dass die
Bezirksvertretung Bad Godesberg keinen diesbezüglichen Beschluss mehr
fassen kann.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die angeordnete Räumung der vorgesehenen Gartenhütten und Lauben soll in
den nächsten Wochen zunächst aus folgenden Gründen nicht erfolgen:
1. Zunächst soll das Bauordnungsamt mit allen Beteiligten ein Gespräch über
die Räumung und Möglichkeiten des Erhalts in modifizierter Form bzgl. der
Größe und der Grundfläche (s. DS 241167-01) führen.
2. Es muss eine ausreichende Vorlaufzeit für das Einreichen modifizierter
Bauanträge geben.
3. Erst wenn die neuen Anträge final abgelehnt werden, weil man sich nicht
einigen konnte, erfolgt die Räumung der Gartenlauben.
Sollte das Einverständnis der Besitzer zur sofortigen Räumung direkt vorliegen,
kann die Räumung der Gartenlauben erfolgen.
Begründung
Das Bauordnungsamt hat selber ausgeführt, dass es Lauben gibt, die
umgebaut werden können oder noch ein Bauantrag fehlt. Außerdem bietet die
Verwaltung den Eigentümern und Pächtern einen Kompromiss an.Seite 1 von 2
Seite 2
Genehmigungsfähig ist eine Hütte von 6 m2 pro 500 m2 Grundfläche. In
Relation zur Grundstücksgröße ist maximal ein Schuppen mit höchsten 24 m2
Grundfläche zulässig. Sie darf ausschließlich der Aufbewahrung von Geräten
und nicht zum dauernden Aufenthalt geeignet sein. Zäune sind lediglich
begrünte Weidezäune (DS 241167-01).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de