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242139 · Beschlussvorlage

Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2023

Nummer
242139
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242139
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das
Wirtschaftsjahr 2023
Beratungsfolge
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung er-
teilt.
Begründung
Gemäß § 4 c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) hat der Rat der Bundesstadt Bonn eine Entscheidung über die
Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu kei-
ner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem Bericht des Wirtschaftsprüfers nexia GmbH zu entnehmen, der dem
Rat in gleicher Sitzung vorgelegt wird (vgl. DS-Nr.: 242009).
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten
Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven Haus-
halt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind
für den Jahresabschluss 2023 folgende Angaben wesentlich:Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
• Im Wirtschaftsjahr 2023 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom
9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320,
DS-Nr.: 0811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des Jugend-
amtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.), Im-
mobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden, Sport-
hallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude (so-
weit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder Sondervermö-
gen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen.
• Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2023
einen Fehlbetrag in Höhe von 6.680 TEUR aus.
• Die Umsatzerlöse betragen 142.500 TEUR. Sie resultieren im Wesentli-
chen in Höhe von 109.242 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss der
Stadt Bonn und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 6.746 TEUR.
• Der Ansatz des Betriebskostenzuschusses (Planwert 114.760 TEUR –
Istwert 109.242 EUR) wurde um 5.518 EUR unterschritten. Dies ist vor al-
lem darauf zurückzuführen, dass deutlich mehr Mittel aus Landeszuwei-
sungen für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt wurden als ur-
sprünglich vorgesehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de