242138-08 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Satzung der Bundesstadt Bonn über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025
Kerndaten
- Nummer
- 242138-08 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 242138-08 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 12.12.2024 BBB-Änderungsantrag: Satzung der Bundesstadt Bonn über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025 Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025 wird in folgender Fassung beschlossen. „§ 1 Die Steuerhebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 543 v.H. Grundsteuer B für die Wohngrundstücke 591 v.H. für die Nichtwohngrundstücke 995 v.H. 2. Gewerbesteuer 537 v.H. § 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.“ Begründung Zur Begründung wird auf das Schreiben des Finanzministeriums NRW unterSeite 1 von 2 Seite 2 05ST der gleichen Drucksachengruppe verwiesen. Die Höhe der Hebesatzdifferenzierung orientiert sich an der aktuellen Empfehlung der Finanzverwaltung NRW. Hebesatz Grundsteuer B Wohngrundstücke (aufkommensneutral): 591 v.H. Hebesatz Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke (aufkommensneutral): 995 v.H. Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de