242135 · Beschlussvorlage
Beitritt zum Berlin Urban Nature Pact
Kerndaten
- Nummer
- 242135
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 242135 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit Dezernat: Dez. OB Beitritt zum Berlin Urban Nature Pact Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 11.12.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Anhörung Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn tritt dem Berlin Urban Nature Pact bei. Begründung Der „Berlin Urban Nature Pact“ wurde als Initiative von Städten für Städte weltweit von der Bundeshauptstadt Berlin initiiert. Mit dem Beitritt zum Pakt unterstützt die Stadt Bonn die dringend notwendigen Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und als Grundlage für das Wohlergehen und die Gesundheit unserer Bürger*innen. Mit dem Abkommen, an dessen Erarbeitung deutsche Kommunen (auch Bonn) ebenso wie ihre Netzwerke (Kommbio Kommunen für Biologische Vielfalt, ICLEI Städte für Nachhaltigkeit) und staatliche Stellen (Bundesamt für Naturschutz) intensiv beteiligt waren, sollen internationale Verpflichtungen zum Natur-, Arten- und Klimaschutz durch konkrete lokale Maßnahmen umgesetzt werden. Das Abkommen basiert auf der Erkenntnis, dass funktionierende Ökosysteme für die Resilienz der Städte, die öffentliche Gesundheit, die Lebensqualität sowie die Anpassung an den Klimawandel und gleichzeitig dessen Bekämpfung von wesentlicher Bedeutung sind. Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Unterzeichnung des Berlin Urban Nature Pacts wichtig und sinnvoll. Mit der Unterzeichnung der Grundsätze zur Umsetzung des Pakts geht Bonn eine nach außen sichtbare weitere Verpflichtung zum Erhalt der Biodiversität ein, die in ihren Zielen den strategischen und operativen Zielen der Bonner Biodiversitätsstrategie entspricht und die Aktionsfelder der Strategie widerspiegelt. Nr. Zielbereiche des Pakts Aktionsfelder der BonnerSeite 1 von 11 Seite 2 Biodiversitätsstrategie 1 Bildung und Naturerfahrung Bewusstseinsförderung & Verantwortung, Biodiversitätsbildung & Teilhabe 2 Arten und Lebensräume Artenschutz, Biotope & Schutzgebiete 3 Kohabitation Biodiversität im bebauten Bereich 4 Grüne Infrastruktur und Ökosysteme Grün- & Freizeitflächen, Biotope & Schutzgebiete 5 Blaue Infrastruktur und Wasserwirtschaft Gewässerschutz 6 Bodengesundheit Bodenschutz 7 Ernährung und Landwirtschaft Landwirtschaft Der im dritten Grundsatz des Pakts aufgeführte Aktionsplan („Schrittweise Umsetzung des Pakt-Aktionsplans mit SMART-Zielen“) entspricht de facto dem Umsetzungsteil der Bonner Biodiversitätsstrategie als kommunales Aktionsprogramm mit den operativen Zielen, die bis 2030 umgesetzt werden sollten, Mit der Mitzeichnung verpflichtet sich die Stadt Bonn, jährlich über die Fortschritte der Zielerreichung auf der dafür vorgesehenen CitiesWithNature Action Platform schriftlich zu berichten. Bonn ist bereits seit 2018 Mitglied von CitiesWithNature über ICLEI Städte für Nachhaltigkeit. Die inhaltliche Federführung zur Umsetzung der Ziele des Berlin Urban Nature Pact und die damit zusammenhängenden Berichtspflichten auf der Plattform Cities with Nature werden durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün sichergestellt. Anlage/n 1 Berlin Pact (öffentlich) 2 Bonn_BUNP_official Letter (öffentlich)Seite 2 von 11 BERLIN URBAN NATURE PACT 1 Wir, die Städte, kommunalen und regionalen Behörden, verpflichten uns zu einem Pakt für die Zukunft der Menschheit sowie der Stadtnatur und biologischen Vielfalt – die Grundlage für das Wohlergehen und die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir erkennen den alarmierenden Verlust der biologischen Vielfalt als unmittelbare Bedrohung für unsere Stadtlandschaft, Infrastrukturen, Wertschöpfungsketten, Wirtschaft sowie für unsere Gesundheit und unser Wohlergehen an. Die nötigen transformativen Veränderungen erfordern unmittelbare, mutige und inspirierende Maßnahmen auf lokaler Ebene. Städte sowie kommunale und regionale Behörden tragen bereits entscheidend zu lokalen Aktivitäten bei und können Maßnahmen zur Umkehr des Biodiversitätsverlusts unterstützen und Stadtnatur fördern. Die Biodiversitäts- und Klimakrise und ihre Folgen für die menschliche Gesundheit sind eng miteinander verknüpft und müssen gemeinsam angegangen werden. Dabei unterstützt der Pakt naturbasierte Lösungen. Diese Lösungen sind ein zentrales Element bei der Bewältigung dieser Herausforderungen, sie beziehen sich zugleich auf Biodiversität und menschliches Wohlergehen. Wir erkennen an, dass Städte ein einzigartiges und grundlegendes Ökosystem für unsere Gesundheit und unser Wohlergehen darstellen. Wir wollen es schützen, gestalten und genießen. Funktionierende städtische Ökosysteme tragen zur Reinigung unserer Luft und unseres Wassers bei, kühlen städtische Hitzeinseln, bieten Raum für biologische Vielfalt und fördern unsere Gesundheit und unser Wohlergehen (UNEP 2024).1 Wir sind uns der großen Herausforderung und Dringlichkeit der Bewältigung der miteinander verschränkten Biodiversitäts- und Klimakrise bewusst. So wissen wir auch, dass eine ausgewogene Vorgehensweise beim Schutz von Menschen, Tieren und Grünflächen keine einfache, aber eine notwendige Aufgabe ist. Wir erkennen an, dass integrierte Ansätze für die Förderung von Biodiversität ein großes Potenzial für Mensch und Natur bieten, um gemeinsam zu wachsen und im Einklang miteinander zu leben. Wir begrüßen daher Maßnahmen für die Natur, ihre Erhaltung und Wiederherstellung, die auf die lokalen und biogeografischen Bedingungen abgestimmt sind. Unsere Verpflichtung zu globaler Zusammenarbeit und zum UN CBD Wir sind uns der kumulativen Wirkung von lokalen und subnationalen Maßnahmen bewusst. Wir übernehmen daher die Verantwortung für den Schutz der Biodiversität und für die Förderung der Stadtnatur. Wir nehmen eine Vorreiterrolle bei transformativen Maßnahmen zur Sicherung lebenswerter, gesunder, biologisch vielfältiger, klimaangepasster und gerechter Städte ein. Wir tragen mit unseren gemeinsamen Bemühungen zu den Zielen bei, die die Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt bei ihrer 1 https://www.unep.org/topics/cities/cities-nature/nature-citiesSeite 3 von 11 BERLIN URBAN NATURE PACT 2 15. Konferenz (UN CBD COP 15) entworfen haben, und beschleunigen ihre Umsetzung, um für uns und zukünftige Generationen eine nachhaltige Zukunft zu gestalten. Zu diesem Zweck werden wir über unsere Fortschritte beim UN-CBD-Prozess berichten. Der Berlin Urban Nature Pact (im Folgenden der „Pakt“ genannt) zielt darauf ab, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und umzukehren, um die Natur in Städten weltweit bis 2030 zum Vorteil der Menschen und des Planeten in einen guten Zustand zu bringen. Der Pakt baut auf der Edinburgh-Erklärung von 2020 und dem Montreal Pledge von 2022 auf und konzentriert sich auf die Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (GBF) und des erneuerten Aktionsplans für subnationale Regierungen, Städte und andere lokale Behörden für die biologische Vielfalt im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (2023-2030). Die Kernmaßnahmen des Pakts greifen die Edinburgh-Erklärung und den Montreal Pledge auf. Wir werden diese Maßnahmen in die für unsere Städte, kommunalen und regionalen Behörden geltenden nationalen und/oder regionalen Ziele vertikal und horizontal integrieren. Unter Berücksichtigung der zahlreichen lokalen, regionalen und globalen Netzwerke und Partnerschaften sowie der damit verbundenen Selbstverpflichtungen, die wir als entscheidenden Erfolgsfaktor ansehen, möchten wir ein Netzwerk aufbauen, über das wir Maßnahmen umsetzen, gute Praxis und Erfahrungen austauschen, Probleme und ihre Lösungen diskutieren und in einem multidirektionalen Dialog zwischen Städten voneinander lernen. Die Stadt Berlin verpflichtet sich, ein von Berlin geleitetes Paktsekretariat einzurichten. Jede unterzeichnende Stadt wird eine verantwortliche Person benennen, die als Anlaufstelle für die Paktumsetzung agiert.Seite 4 von 11 BERLIN URBAN NATURE PACT 3 Grundsätze für die Umsetzung Wir, die Unterzeichnenden des Pakts, begeben uns auf den Weg in ein naturpositives, urbanes Zeitalter und verpflichten uns auf die folgenden Grundsätze für die Umsetzung inspirierender, zentraler Maßnahmen bis 2030. (1) Bekenntnis zu Aktion und Ambition Wir verpflichten uns, die Biodiversität in unseren Städten über die Zielsetzungen des Pakts zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen. Dafür setzen wir bis 2030 zielgerichtete und sichtbare Maßnahmen, Projekte und Prozesse um, die dazu dienen, die festgelegten Ziele zu erreichen oder zumindest sicherzustellen, dass die für ihr Erreichen notwendigen Bedingungen und Maßnahmen etabliert sind. Diese Maßnahmen sind neu, innovativ und ehrgeizig, um die Biodiversität im Stadtgebiet zu verbessern. Zentraler Schwerpunkt ist der Einsatz von naturbasierten Lösungen2, mit denen wir die Herausforderungen des Biodiversitätsverlustes angehen, aber auch Synergien für die Anpassung an den Klimawandel, den Klimaschutz für die menschliche Gesundheit und das Wohlergehen berücksichtigen. Wir gehen als Vorreiter und Multiplikatoren voran und verpflichten uns zu der höchstmöglichen Ambition für jedes formulierte Ziel innerhalb unserer Zuständigkeitsbereiche. Um unser Engagement zu besiegeln und zu würdigen, stellen wir sicher, dass der Pakt von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister unterzeichnet wird und hohe Sichtbarkeit erreicht. Wir betrachten den Pakt als weltweites Umsetzungsbündnis der zeichnenden Städte. (2) Abstimmung mit und Optimierung von Politik-, Regulierungs-, Finanz- und Förderrahmen Wir werden die Ziele des Pakts mit den kommunalen, regionalen und nationalen politischen Rahmensetzungen abstimmen und unterstützende Politik-, Regulierungs-, Finanz- und Förderstrukturen schaffen, um die Paktziele umzusetzen und die Biodiversität in unseren Städten zu schützen, zu fördern und wiederherzustellen. Wir werden uns dazu verpflichten, mit den jeweils verantwortlichen Bereichen der Kommunalverwaltung in unserem Stadtgebiet, von der Großstadt bis zu den Regionalregierungen, zusammenzuarbeiten, um die Ziele des Pakts in dem am besten geeigneten Maßstab und unter Berücksichtigung unserer lokalen Bedingungen und Beschränkungen zu erreichen. Insbesondere werden wir relevante Leitlinien entwickeln oder überarbeiten, die die biologische Vielfalt und grüne Infrastruktur in Städten unterstützen. In diesen Leitlinien werden wir naturbasierte Lösungen als wichtigen Schwerpunkt für das Handeln der Kommunalverwaltung, der Stadtplanung, des privaten Sektors und der Unternehmen adressieren und effektiv verankern, um die wirtschaftliche Resilienz in unseren Städten und Regionen zu stärken. Wir werden den Austausch und die Abstimmung in den unterschiedlichen Abteilungen und Sektoren innerhalb der Stadtverwaltung intensivieren, um die Ziele zu verfestigen und umzusetzen. Wir verpflichten uns, effektive Anreize zu setzen, um positive Ergebnisse sicherzustellen, wie zum Beispiel öffentliche Förderprogramme für lokale Initiativen oder öffentlich-private Partnerschaften. Außerdem wird (wo sinnvoll) das öffentliche Auftragswesen genutzt, um die Ziele zu fördern und umzusetzen. 2 Wir verwenden die Definition für naturbasierte Lösungen, die von der Umweltversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde (März 2022): Naturbasierte Lösungen sind „Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Wiederherstellung, zur nachhaltigen Nutzung oder zur Verwaltung natürlicher oder veränderter Boden-, Frischwasser-, Küsten- und Meeresökosysteme, die gesellschaftliche, wirtschaftliche und umwelttechnische Herausforderungen effektiv und anpassungsfähig adressieren und gleichzeitig zu menschlichem Wohlbefinden, zur Leistung und Resilienz von Ökosystemen und zur biologischen Vielfalt beitragen.“ Weitere Informationen: UNEP IUCNSeite 5 von 11 BERLIN URBAN NATURE PACT 4 (3) Schrittweise Umsetzung des Pakt-Aktionsplans mit SMART-Zielen Wir werden mindestens 15 der 28 SMART definierten Ziele des Pakts entsprechend unserer jeweiligen Rahmenbedingungen, Priorisierungen und Kapazitäten auswählen und einen Weg skizzieren, wie wir diese bis 2030 erreichen wollen. Wir werden darlegen, wie wir die Paktverpflichtungen an die lokalen Bedingungen und Rahmenwerke anpassen. Dafür definieren wir spezifische, messbare, attraktive, realistische und terminierte (SMART) Umsetzungsschritte in einem praktischen Aktionsplan. Der Aktionsplan wird den gegenwärtigen Status (Ausgangssituation 2020) und ausgewählte Ziele klar skizzieren. Er wird relevante Aktionen, die technische Umsetzung, verantwortliche Akteure, zeitliche Meilensteine und dafür eingeplante Ressourcen benennen, um die festgelegten Ziele bis 2030 zu erreichen und die Zielerreichung zu überprüfen. Wir werden unseren vereinbarten Aktionsplan innerhalb eines Jahres nach der Unterzeichnung aufstellen. Ende 2030 werden wir prüfen, inwieweit wir die Ziele des Pakts erreicht haben, und ggf. die Anzahl der Ziele in jeder Stadt erhöhen. Wir werden gemeinsam diskutieren, wie wir nach 2030 mit dem Pakt verfahren, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität fortgeführt werden und weiterhin Priorität genießen. (4) Gleichberechtigte und gerechte gemeinsame Gestaltung mit lokalen Initiativen und Interessengruppen Die Umsetzung der Paktziele soll Gleichberechtigung und Umweltgerechtigkeit fördern, indem den Bedürfnissen benachteiligter, vulnerabler und marginalisierter Gruppen und Gemeinden, einschließlich indigener und lokaler Gruppen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Gleichberechtigung und Umweltgerechtigkeit umfassen den gleichberechtigten Zugang zu städtischen Grünflächen und zu Biodiversität sowie zu Bildung, Information und Teilhabechancen. Wir werden Zusammenarbeit, Mitgestaltung und proaktive Partnerschaften für die Umsetzung der Paktziele fördern. Wir werden mit den relevanten Interessengruppen zusammenarbeiten, wie zum Beispiel lokalen Gruppen, indigenen Gruppen, jungen Menschen, Zivilgesellschaft und NGOs sowie mit Partnern aus Wirtschaft, Bildung, Politik und Wissenschaft. Die Möglichkeit zu aktiver Mitgestaltung konzentriert sich auf die proaktive, zeitnahe und konkrete Umsetzung der Paktziele bis 2030. (5) Kapazitätsaufbau und Zusammenarbeit der Städte Städte sind wertvolle Wissenszentren, was ihre Möglichkeiten und Herausforderungen in Bezug auf den Schutz, die Förderung und die Wiederherstellung der städtischen Biodiversität betrifft. Um von diesem Wissen zu profitieren und uns gegenseitig zu inspirieren, werden wir Know-how, gute Praxis und Erkenntnisse teilen, prozessorientierte Maßnahmen und Pilotprojekte initiieren und umsetzen und dieses Wissen allen interessierten Städten zur Verfügung stellen. Das Paktsekretariat wird diesen Prozess unterstützen und moderieren. Einmal im Jahr findet (online oder persönlich) ein Treffen statt. Die Treffen werden von unterschiedlichen Paktunterzeichnenden organisiert und tragen dazu bei, unsere Ziele in Bezug auf Kapazitätsaufbau und Zusammenarbeit zu erreichen. Aufbauend auf unseren Ansprüchen und Interessen werden wir Webinare und Dialoge organisieren und Leitfäden erstellen, um den Austausch und Diskussionen zu Herausforderungen und Lösungen zwischen den Städten zu ermöglichen sowie Kapazitäten innerhalb jeder Stadt weiter zu entwickeln. (6) Monitoring und Fortschrittsbericht Wir werden über unsere Fortschritte in Bezug auf die jeweiligen Paktziele beim Pakt-Jahrestreffen – zum Beispiel auf der CitiesWithNature Action Platform – einmal im Jahr berichten und damit einen Beitrag zur UN CBD leisten.Seite 6 von 11 BERLIN URBAN NATURE PACT 5 Dieser Prozess wird über ein gemeinsames Berichtsprotokoll vereinfacht. Die Berichterstattung wird zum Beispiel Links zu anderen Fortschrittsberichten über die Pakt-Umsetzung, eine Übersicht über die Biodiversität in Städten und damit verbundene Maßnahmen sowie Informationen zu Aktionen enthalten. Paktziele Wir, die Unterzeichnenden des Pakts, verschreiben wir uns den folgenden Zielen, die wir bis 2030 erreichen möchten. Um Unterzeichner zu werden, muss, wie eingangs erwähnt, die Absicht bestehen, sich zur Erreichung von mindestens 15 der 28 Ziele zu verpflichten. Dabei sollte, wenn möglich, mindestens ein Ziel aus jedem Zielbereich ausgewählt werden. (1) Bildung und Naturerfahrung 1.1. Wir werden aktiv die Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und weiteren Bildungseinrichtungen (z. B. Museen, botanischen oder zoologischen Gärten, NGOs) fördern, um ein öffentliches Programm zur Förderung der Biodiversität zu entwickeln und Maßnahmen für Bildung und Kapazitätsaufbau umzusetzen. 1.2 Wir ermöglichen intensive Naturerfahrungen für alle Kinder. Dafür verpflichten wir uns, pädagogisch unterstützte, kostenlose und komplett barrierefreie Erfahrungen in der Natur an mindestens einem Tag im Jahr für jedes Kind bis zum Alter von 15 Jahren anzubieten. 1.3 Wir streben ein pädagogisches vor Ort-Angebot in Wäldern, Parks und anderen biologisch vielfältigen öffentlichen Flächen der grünen und blauen Infrastruktur an. Ranger oder Betreuer bieten dabei Bildung für nachhaltige Entwicklung an. (2) Arten und Lebensräume 2.1 Wir werden den Erhaltungszustand gefährdeter Arten verbessern. Wir werden Lebensräume in unserem Zuständigkeitsbereich schützen, wiederherstellen und nachhaltig bewirtschaften, damit mindestens 30% der Arten und Lebensräume, die in einem schlechten ökologischen Zustand sind, einen guten ökologischen Zustand erreichen oder zumindest einen positiven und sich verbessernden Entwicklungstrend aufzeigen. Wir werden sicherstellen, dass sich der Zustand dieser Lebensräume nicht verschlechtert. 2.2 Wir streben an den Anteil der Schutzgebiete und Gebiete, auf denen andere effektive, flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen (OECM)3 umgesetzt werden, in unseren Kommunen auf 30 % zu steigern. 2.3 Wir werden Maßnahmen zur Vernetzung von Lebensräumen als wichtiges Element in unsere Landnutzungsplanung einbeziehen, um den Reichtum an Arten und Lebensraumstrukturen und ihre Resilienz zu erhöhen. 2.4 Wir werden die ökologischen Bedingungen für Insekten verbessern. Dafür werden wir die Nutzung von Pestiziden und künstlichen Düngemitteln auf öffentlichen städtischen Agrarflächen um 50% und die Nutzung von Herbiziden und Insektiziden in allen öffentlichen städtischen Grünflächen um 100% reduzieren4. 3 Das CBD hat „andere effektive gebietsbezogene Schutzmaßnahmen“ wie folgt definiert: „Ein geografisch definierter Bereich, der kein Schutzgebiet ist und auf eine Art und Weise geregelt und verwaltet wird, die positive und nachhaltige langfristige Ergebnisse für die In-situ- Erhaltung der Biodiversität mit damit verbundenen Ökosystemfunktionen und -leistungen sowie, wo zutreffend, kulturellen, spirituellen, sozioökonomischen und anderen lokal relevanten Werten ermöglicht.“ (CBD-Beschluss 14/8) 4 Davon ausgenommen sind Notfallsituationen (z. B. invasive Arten, Plagen).Seite 7 von 11 BERLIN URBAN NATURE PACT 6 2.5 Wir werden invasive Arten identifizieren, gegen die Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Ansiedlung dieser Arten und negative Auswirkungen auf andere Arten und Lebensräume zu reduzieren. Wir werden Maßnahmen für mindestens 50% dieser invasiven Arten umsetzen, um ihre Populationen einzudämmen und einen unbedenklichen Zustand zu erreichen. (3) Kohabitation 3.1 Wir werden das gesunde Zusammenleben von Mensch und Natur in der Stadtentwicklung unterstützen. Wenn neue Gebäude und Infrastrukturen für Menschen gebaut werden, sollen auch biodiversitätsfreundliche Gestaltungselemente geschaffen werden, die von der einheimischen Fauna genutzt werden können. 3.2 Wir werden Standards für öffentliche Gebäude (Nachbildung ökologischer Nischen für Vögel, Insekten, Fledermäuse usw.) entwickeln und einführen, um an Gebäuden brütende Arten zu schützen und Vogelschlag an Glasscheiben zu verhindern. 3.3 Wir streben an Standards für biologisch vielfältige grüne Dächer und/oder Fassaden zu entwickeln und sie bei mindestens 50% aller privaten und öffentlichen Neubauten umsetzen. 3.4 Wir werden Gefahren für Insekten, Fledermäuse, Vögel, Amphibien und Pflanzen verringern, indem wir die nächtliche Beleuchtung und Lichtverschmutzung in der Stadt durch öffentliche Gebäude und Straßenbeleuchtung um 50% reduzieren.5 (4) Grüne Infrastruktur und Ökosysteme 4.1 Wir streben einen Baum pro sechs Einwohnerinnen oder Einwohner im öffentlichen Raum (einschließlich Straßen) an. 4.2 Wir werden einen Baumüberschirmungsgrad von mindestens 10 % erreichen, wobei wir einen kleinräumig angepassten Ansatz verfolgen, um die beste Lösung für jedes spezifische Gebiet zu finden. 4.3 Bei der Auswahl der Baumarten, Kleingehölze und anderer Pflanzen werden wir die Klimaresilienz und Artenvielfalt berücksichtigen und möglichst einheimische Arten bevorzugen. Das Gleiche gilt für weitere grüne Lebensräume (zum Beispiel Strauch- oder Graslandschaften) und die jeweilige bodendeckende Vegetation. 4.4 Unser Ziel ist es, dass jede Bürgerin und jeder Bürger innerhalb von 500 Metern zu Fuß von seiner Wohnung aus eine öffentlich zugängliche Grün- oder Waldfläche erreichen kann. 4.5 Wir verpflichten uns, auf mindestens 25% unserer öffentlichen städtischen Grünflächen einen biodiversitätsorientierten Pflegestandard zu etablieren. 4.6 Für unsere bewirtschafteten Wälder werden wir die Zertifizierung des Forest Stewardship Council (FSC) oder eine gleichwertige Zertifizierung anstreben. Wir werden die Waldbewirtschaftung bei 10% der Waldflächen in unserem Zuständigkeitsbereich stark reduzieren, um eine Verwilderung oder natürliche Waldregeneration zu ermöglichen (mit Ausnahme von Bodenmaßnahmen zum Schutz vor Waldbränden). Wir werden auch Wald- Kahlschläge verhindern. 5 Dafür streben wir eine insektenfreundliche Beleuchtung, bedarfsbasierte Steuerung und gezielte Beleuchtung an. Wir werden die Intensität und Ausrichtung der Lampen sowie die Ausschaltzeiten der Innen- und Außenbeleuchtung optimieren und auf langwelliges Licht bei der Außenbeleuchtung unserer Gebäude sowie in öffentlichen Grün- und Blauflächen umstellen.Seite 8 von 11 BERLIN URBAN NATURE PACT 7 (5) Blaue Infrastruktur und Wasserwirtschaft 5.1 Wir werden Maßnahmen zur Wiederherstellung und Rehabilitation für mindestens 25% aller degradierten Frischwasser-, Küsten-/Meeresökosysteme und Feuchtgebiete/Moore in unserem Zuständigkeitsbereich durchführen. 5.2 Ein Regenwassermanagement nach dem Prinzip der Schwammstadt6 in Kombination mit biodiversitätsfördernden Maßnahmen als naturbasierte Lösung soll Standard bei der Planung von Neubauprojekten und beim Bauen im Bestand werden. (6) Bodengesundheit 6.1 Wir werden ehrgeizige Ziele zur Sanierung kontaminierter Böden mit Grundwasseranbindung definieren und in unserem Zuständigkeitsbereich umsetzen. 6.2 Unser Ziel ist es, die Bodenversiegelung zu stoppen und einen Null-Netto-Verlust an städtischen biologisch vielfältigen Grünflächen zu erreichen. 6.3 Wir werden die Bodenverdichtung rund um Stadtbäume verringern, um das langsame Baumsterben durch Bauarbeiten zu verhindern. Wir werden auch Maßnahmen der guten technischen Praxis einführen, um die Verdichtung von landwirtschaftlichen Böden zu reduzieren. 6.4 Wir werden naturbasierte Lösungen auf offenen Böden einsetzen, um schädliche Erosionseffekte durch Wind oder Wasser zu verringern. (7) Ernährung und Landwirtschaft 7.1 Wir werden sicherstellen, dass mindestens 10% der landwirtschaftlichen Flächen Landschaftsmerkmale mit hoher biologischer Vielfalt aufweisen. 7.2 Wir werden agrarökologische Praktiken7 bei mindestens 25% der landwirtschaftlichen Fläche umsetzen. 7.3 Wir werden die Verwendung von künstlichen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen um mindestens 20% reduzieren. 7.4 Wir werden die Nettofläche an Klein- und Gemeinschaftsgärten erhalten und streben an, diese Fläche zu vergrößern. Wir etablieren Programme zur Förderung einer die Biodiversität fördernden Pflege auf diesen Flächen. 6 Eine Schwammstadt ist so konzipiert, dass Regen- und Regenwasser dort zurückgehalten und versickert wird, wo es anfällt. Regenwasser wird durch verstärkte Versickerung, Rückhaltung, Speicherung, Aufbereitung und Entwässerung mithilfe naturbasierter Lösung en bewirtschaftet. Dabei kann es sich beispielsweise um Parks, Entwässerungswege, Regengärten, Versickerungs- und Rückhaltebrunnen, Stadtgärten und Plantagen, grüne Wände und Dächer handeln. 7 Agrarökologische Praktiken umfassen zum Beispiel Deck-/Zwischenfrüchte, das Zurückbehalten von Fruchtrückständen auf dem Feld, die Verlängerung mehrjähriger Fruchtfolgen, die Verwendung von mehrjährigen Pflanzen, Permakultur, reduzierte oder gar keine Bodenbearbeitung sowie Agroforstwirtschaft, Waldlandschaften oder Waldgärten.Seite 9 von 11 Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Jüdenstraße 1, 10178 Berlin berlin.de/senatskanzlei @RegBerlin Sprechzeiten Bürgerberatung: Mo. und Di. von 9.00 - 15.00 Uhr Mi. (nur telef.) von 9.00 - 15.00 Uhr Do. von 9.00 - 18.00 Uhr Fr. von 9.00 - 14.00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung Verkehrsverbindungen: U-Bahn Rotes Rathaus, S-Bahn Alexanderplatz, Regionalbahn, Tram M 2, M 4, M 5, M 6, Bus 100, 200, 248, 300 Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf Anforderung oder unter berlin.de/rbmskzl/datenschutz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Jüdenstraße 1, 10178 Berlin (Postanschrift) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin 21. Oktober 2024 Oberbürgermeisterin Katja Dörner Bonn, Deutschland Berlin Urban Nature Pact Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner, der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt stellen aktuell große Herausforderungen dar, die eine entschlossene globale Reaktion erfordern. Städte sowie kommunale und regionale Behörden übernehmen hierbei wichtige Rollen. Gleichzeitig stehen sie vor wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund bedarf es eines weiteren Ausbaus der gemeinsamen Anstrengungen, um eine sichere und gesunde Zukunft für alle zu gewährleisten. Wir möchten Sie daher einladen, sich dem „Berlin Urban Nature Pact“ anzuschließen - einer Initiative von Städten für Städte weltweit. Mit dem Beitritt zum Pakt trägt Ihre Stadt zu einem weitreichenden Wandel bei und unterstützt die dringend notwendigen Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der städtischen Natur. Mit dem Pakt sollen internationale Umweltverpflichtungen durch konkrete lokale Maßnahmen umgesetzt werden. Er basiert auf der Erkenntnis, dass die städtische Natur für die Resilienz der Städte, die öffentliche Gesundheit, die Lebensqualität sowie die Anpassung an den Klimawandel und gleichzeitig dessen Bekämpfung von wesentlicher Bedeutung ist.Seite 10 von 11 Seite 2 von 2 Mit der Unterzeichnung des Pakts verpflichtet sich jede Stadt zu mindestens 15 von 28 ehrgeizigen Zielen. Diese Ziele, die durch Grundsätze und einen Leitfaden für ihre wirksame Umsetzung ergänzt werden, stehen im Einklang mit den aktuellen internationalen Politiken zur biologischen Vielfalt und sollen eine nachhaltige Wirkung entfalten. Der Pakt ist ein wichtiger nächster Schritt zum Schutz der Stadtnatur nach der Edinburgh-Erklärung und dem Montreal Pledge. Er legt den Fokus auf die Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming und Montreal, der auf der UN-Biodiversitätskonferenz COP 15 in Montreal im Dezember 2022 beschlossen wurde. Durch die Unterzeichnung des Pakts schließen Sie sich einer weltweiten Initiative von Städten an, die sich gemeinsam für den Schutz der biologischen Vielfalt einsetzen. Ihre Stadt wird Teil eines globalen Netzwerks, das den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Städten weltweit fördert. Als eine Allianz von führenden Städten, die sich gemeinsam für den Schutz der biologischen Vielfalt stark machen, senden wir eine klare Botschaft an nationale und internationale Entscheidungsträger: Städte sowie lokale und regionale Behörden spielen eine Schlüsselrolle dabei, langfristig ökologische, wirtschaftliche und soziale Verbesserungen zu erreichen. Lassen Sie uns gemeinsam diesen tiefgreifenden Wandel vorantreiben und eine führende Rolle beim Erhalt der Biodiversität einnehmen. Seien Sie am 26. Oktober 2024 beim 8. Städtegipfel im Rahmen der UN-Biodiversitätskonferenz COP 16 in Cali, Kolumbien dabei, wo der Pakt vorgestellt wird und Ihre Stadt die Möglichkeit hat, zu den ersten Unterzeichnenden zu gehören. Für Fragen zum Pakt und zu dessen Zeichnung wenden Sie sich bitte an: Mit freundlichen Grüßen, Kai Wegner Ute Bonde Regierender Bürgermeister Senatorin für Mobilität, Verkehr, von Berlin Klimaschutz und UmweltSeite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de