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242135 · Beschlussvorlage

Beitritt zum Berlin Urban Nature Pact

Nummer
242135
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 09.04.2025 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 242135-01 ST Stellungnahme der Verwaltung zum Beitritt zum Berlin Urban Nature Pact
  2. 242135-002 AA Koalitions-Änderungsantrag: Beitritt zum Berlin Urban Nature Pact Antrag zur Vorlage 242135

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Beschlussvorlage
öffentlich
242135
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit
Dezernat:
Dez. OB
Beitritt zum Berlin Urban Nature Pact
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
11.12.2024 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.02.2025 Anhörung
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn tritt dem Berlin Urban Nature Pact bei.
Begründung
Der „Berlin Urban Nature Pact“ wurde als Initiative von Städten für Städte
weltweit von der Bundeshauptstadt Berlin initiiert. Mit dem Beitritt zum Pakt
unterstützt die Stadt Bonn die dringend notwendigen Maßnahmen zum Schutz
der biologischen Vielfalt und als Grundlage für das Wohlergehen und die
Gesundheit unserer Bürger*innen. Mit dem Abkommen, an dessen Erarbeitung
deutsche Kommunen (auch Bonn) ebenso wie ihre Netzwerke (Kommbio
Kommunen für Biologische Vielfalt, ICLEI Städte für Nachhaltigkeit) und
staatliche Stellen (Bundesamt für Naturschutz) intensiv beteiligt waren, sollen
internationale Verpflichtungen zum Natur-, Arten- und Klimaschutz durch
konkrete lokale Maßnahmen umgesetzt werden. Das Abkommen basiert auf
der Erkenntnis, dass funktionierende Ökosysteme für die Resilienz der Städte,
die öffentliche Gesundheit, die Lebensqualität sowie die Anpassung an den
Klimawandel und gleichzeitig dessen Bekämpfung von wesentlicher Bedeutung
sind.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Unterzeichnung des Berlin Urban
Nature Pacts wichtig und sinnvoll.
Mit der Unterzeichnung der Grundsätze zur Umsetzung des Pakts geht Bonn
eine nach außen sichtbare weitere Verpflichtung zum Erhalt der Biodiversität
ein, die in ihren Zielen den strategischen und operativen Zielen der Bonner
Biodiversitätsstrategie entspricht und die Aktionsfelder der Strategie
widerspiegelt.
Nr. Zielbereiche des Pakts Aktionsfelder der BonnerSeite 1 von 11
Seite 2
Biodiversitätsstrategie
1 Bildung und
Naturerfahrung
Bewusstseinsförderung &
Verantwortung, Biodiversitätsbildung &
Teilhabe
2 Arten und Lebensräume Artenschutz, Biotope & Schutzgebiete
3 Kohabitation Biodiversität im bebauten Bereich
4 Grüne Infrastruktur und
Ökosysteme
Grün- & Freizeitflächen, Biotope &
Schutzgebiete
5 Blaue Infrastruktur und
Wasserwirtschaft
Gewässerschutz
6 Bodengesundheit Bodenschutz
7 Ernährung und
Landwirtschaft
Landwirtschaft
Der im dritten Grundsatz des Pakts aufgeführte Aktionsplan („Schrittweise
Umsetzung des Pakt-Aktionsplans mit SMART-Zielen“) entspricht de facto dem
Umsetzungsteil der Bonner Biodiversitätsstrategie als kommunales
Aktionsprogramm mit den operativen Zielen, die bis 2030 umgesetzt werden
sollten,
Mit der Mitzeichnung verpflichtet sich die Stadt Bonn, jährlich über die
Fortschritte der Zielerreichung auf der dafür vorgesehenen CitiesWithNature
Action Platform schriftlich zu berichten. Bonn ist bereits seit 2018 Mitglied von
CitiesWithNature über ICLEI Städte für Nachhaltigkeit. Die inhaltliche
Federführung zur Umsetzung der Ziele des Berlin Urban Nature Pact und die
damit zusammenhängenden Berichtspflichten auf der Plattform Cities with
Nature werden durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün sichergestellt.
Anlage/n
1 Berlin Pact (öffentlich)
2 Bonn_BUNP_official Letter (öffentlich)Seite 2 von 11
BERLIN URBAN NATURE PACT
1
Wir, die Städte, kommunalen und regionalen Behörden, verpflichten uns zu einem
Pakt für die Zukunft der Menschheit sowie der Stadtnatur und biologischen
Vielfalt – die Grundlage für das Wohlergehen und die Gesundheit unserer
Bürgerinnen und Bürger.
Wir erkennen den alarmierenden Verlust der biologischen Vielfalt als unmittelbare
Bedrohung für unsere Stadtlandschaft, Infrastrukturen, Wertschöpfungsketten,
Wirtschaft sowie für unsere Gesundheit und unser Wohlergehen an. Die nötigen
transformativen Veränderungen erfordern unmittelbare, mutige und inspirierende
Maßnahmen auf lokaler Ebene. Städte sowie kommunale und regionale Behörden
tragen bereits entscheidend zu lokalen Aktivitäten bei und können Maßnahmen zur Umkehr des
Biodiversitätsverlusts unterstützen und Stadtnatur fördern.
Die Biodiversitäts- und Klimakrise und ihre Folgen für die menschliche Gesundheit sind eng miteinander verknüpft
und müssen gemeinsam angegangen werden. Dabei unterstützt der Pakt naturbasierte Lösungen. Diese
Lösungen sind ein zentrales Element bei der Bewältigung dieser Herausforderungen, sie beziehen sich zugleich
auf Biodiversität und menschliches Wohlergehen.
Wir erkennen an, dass Städte ein einzigartiges und grundlegendes Ökosystem für unsere Gesundheit und unser
Wohlergehen darstellen. Wir wollen es schützen, gestalten und genießen. Funktionierende städtische
Ökosysteme tragen zur Reinigung unserer Luft und unseres Wassers bei, kühlen städtische Hitzeinseln, bieten
Raum für biologische Vielfalt und fördern unsere Gesundheit und unser Wohlergehen (UNEP 2024).1
Wir sind uns der großen Herausforderung und Dringlichkeit der Bewältigung der miteinander verschränkten
Biodiversitäts- und Klimakrise bewusst. So wissen wir auch, dass eine ausgewogene Vorgehensweise beim Schutz
von Menschen, Tieren und Grünflächen keine einfache, aber eine notwendige Aufgabe ist.
Wir erkennen an, dass integrierte Ansätze für die Förderung von Biodiversität ein großes Potenzial für Mensch
und Natur bieten, um gemeinsam zu wachsen und im Einklang miteinander zu leben. Wir begrüßen daher
Maßnahmen für die Natur, ihre Erhaltung und Wiederherstellung, die auf die lokalen und biogeografischen
Bedingungen abgestimmt sind.
Unsere Verpflichtung zu globaler Zusammenarbeit und zum UN CBD
Wir sind uns der kumulativen Wirkung von lokalen und
subnationalen Maßnahmen bewusst. Wir übernehmen daher
die Verantwortung für den Schutz der Biodiversität und für die
Förderung der Stadtnatur. Wir nehmen eine Vorreiterrolle bei
transformativen Maßnahmen zur Sicherung lebenswerter,
gesunder, biologisch vielfältiger, klimaangepasster und
gerechter Städte ein.
Wir tragen mit unseren gemeinsamen Bemühungen zu den
Zielen bei, die die Vertragsparteien des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt bei ihrer
1 https://www.unep.org/topics/cities/cities-nature/nature-citiesSeite 3 von 11
BERLIN URBAN NATURE PACT
2
15. Konferenz (UN CBD COP 15) entworfen haben, und beschleunigen ihre Umsetzung, um für uns und zukünftige
Generationen eine nachhaltige Zukunft zu gestalten. Zu diesem Zweck werden wir über unsere Fortschritte beim
UN-CBD-Prozess berichten.
Der Berlin Urban Nature Pact (im Folgenden der „Pakt“ genannt) zielt darauf ab, den Verlust der biologischen
Vielfalt zu stoppen und umzukehren, um die Natur in Städten weltweit bis 2030 zum Vorteil der Menschen und
des Planeten in einen guten Zustand zu bringen. Der Pakt baut auf der Edinburgh-Erklärung von 2020 und dem
Montreal Pledge von 2022 auf und konzentriert sich auf die Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von
Kunming-Montreal (GBF) und des erneuerten Aktionsplans für subnationale Regierungen, Städte und andere
lokale Behörden für die biologische Vielfalt im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
(2023-2030).
Die Kernmaßnahmen des Pakts greifen die Edinburgh-Erklärung und den Montreal Pledge auf. Wir werden diese
Maßnahmen in die für unsere Städte, kommunalen und regionalen Behörden geltenden nationalen und/oder
regionalen Ziele vertikal und horizontal integrieren.
Unter Berücksichtigung der zahlreichen lokalen, regionalen und globalen Netzwerke und Partnerschaften sowie
der damit verbundenen Selbstverpflichtungen, die wir als entscheidenden Erfolgsfaktor ansehen, möchten wir ein
Netzwerk aufbauen, über das wir Maßnahmen umsetzen, gute Praxis und Erfahrungen austauschen, Probleme
und ihre Lösungen diskutieren und in einem multidirektionalen Dialog zwischen Städten voneinander lernen.
Die Stadt Berlin verpflichtet sich, ein von Berlin geleitetes Paktsekretariat einzurichten. Jede unterzeichnende
Stadt wird eine verantwortliche Person benennen, die als Anlaufstelle für die Paktumsetzung agiert.Seite 4 von 11
BERLIN URBAN NATURE PACT
3
Grundsätze für die Umsetzung
Wir, die Unterzeichnenden des Pakts, begeben uns auf den Weg in ein naturpositives, urbanes Zeitalter und
verpflichten uns auf die folgenden Grundsätze für die Umsetzung inspirierender, zentraler Maßnahmen bis 2030.
(1) Bekenntnis zu Aktion und Ambition
Wir verpflichten uns, die Biodiversität in unseren Städten über die Zielsetzungen des Pakts zu schützen, zu
erhalten und wiederherzustellen. Dafür setzen wir bis 2030 zielgerichtete und sichtbare Maßnahmen, Projekte
und Prozesse um, die dazu dienen, die festgelegten Ziele zu erreichen oder zumindest sicherzustellen, dass die
für ihr Erreichen notwendigen Bedingungen und Maßnahmen etabliert sind. Diese Maßnahmen sind neu,
innovativ und ehrgeizig, um die Biodiversität im Stadtgebiet zu verbessern. Zentraler Schwerpunkt ist der Einsatz
von naturbasierten Lösungen2, mit denen wir die Herausforderungen des Biodiversitätsverlustes angehen, aber
auch Synergien für die Anpassung an den Klimawandel, den Klimaschutz für die menschliche Gesundheit und
das Wohlergehen berücksichtigen.
Wir gehen als Vorreiter und Multiplikatoren voran und verpflichten uns zu der höchstmöglichen Ambition für
jedes formulierte Ziel innerhalb unserer Zuständigkeitsbereiche. Um unser Engagement zu besiegeln und zu
würdigen, stellen wir sicher, dass der Pakt von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister unterzeichnet wird und
hohe Sichtbarkeit erreicht.
Wir betrachten den Pakt als weltweites Umsetzungsbündnis der zeichnenden Städte.
(2) Abstimmung mit und Optimierung von Politik-, Regulierungs-, Finanz- und
Förderrahmen
Wir werden die Ziele des Pakts mit den kommunalen, regionalen und nationalen politischen Rahmensetzungen
abstimmen und unterstützende Politik-, Regulierungs-, Finanz- und Förderstrukturen schaffen, um die Paktziele
umzusetzen und die Biodiversität in unseren Städten zu schützen, zu fördern und wiederherzustellen. Wir werden
uns dazu verpflichten, mit den jeweils verantwortlichen Bereichen der Kommunalverwaltung in unserem
Stadtgebiet, von der Großstadt bis zu den Regionalregierungen, zusammenzuarbeiten, um die Ziele des Pakts
in dem am besten geeigneten Maßstab und unter Berücksichtigung unserer lokalen Bedingungen und
Beschränkungen zu erreichen.
Insbesondere werden wir relevante Leitlinien entwickeln oder überarbeiten, die die biologische Vielfalt und
grüne Infrastruktur in Städten unterstützen. In diesen Leitlinien werden wir naturbasierte Lösungen als wichtigen
Schwerpunkt für das Handeln der Kommunalverwaltung, der Stadtplanung, des privaten Sektors und der
Unternehmen adressieren und effektiv verankern, um die wirtschaftliche Resilienz in unseren Städten und
Regionen zu stärken.
Wir werden den Austausch und die Abstimmung in den unterschiedlichen Abteilungen und Sektoren innerhalb
der Stadtverwaltung intensivieren, um die Ziele zu verfestigen und umzusetzen. Wir verpflichten uns, effektive
Anreize zu setzen, um positive Ergebnisse sicherzustellen, wie zum Beispiel öffentliche Förderprogramme für
lokale Initiativen oder öffentlich-private Partnerschaften. Außerdem wird (wo sinnvoll) das öffentliche
Auftragswesen genutzt, um die Ziele zu fördern und umzusetzen.
2 Wir verwenden die Definition für naturbasierte Lösungen, die von der Umweltversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde
(März 2022): Naturbasierte Lösungen sind „Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Wiederherstellung, zur nachhaltigen Nutzung oder
zur Verwaltung natürlicher oder veränderter Boden-, Frischwasser-, Küsten- und Meeresökosysteme, die gesellschaftliche, wirtschaftliche und
umwelttechnische Herausforderungen effektiv und anpassungsfähig adressieren und gleichzeitig zu menschlichem Wohlbefinden, zur
Leistung und Resilienz von Ökosystemen und zur biologischen Vielfalt beitragen.“ Weitere Informationen: UNEP IUCNSeite 5 von 11
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(3) Schrittweise Umsetzung des Pakt-Aktionsplans mit SMART-Zielen
Wir werden mindestens 15 der 28 SMART definierten Ziele des Pakts entsprechend unserer jeweiligen
Rahmenbedingungen, Priorisierungen und Kapazitäten auswählen und einen Weg skizzieren, wie wir diese bis
2030 erreichen wollen. Wir werden darlegen, wie wir die Paktverpflichtungen an die lokalen Bedingungen und
Rahmenwerke anpassen. Dafür definieren wir spezifische, messbare, attraktive, realistische und terminierte
(SMART) Umsetzungsschritte in einem praktischen Aktionsplan. Der Aktionsplan wird den gegenwärtigen Status
(Ausgangssituation 2020) und ausgewählte Ziele klar skizzieren. Er wird relevante Aktionen, die technische
Umsetzung, verantwortliche Akteure, zeitliche Meilensteine und dafür eingeplante Ressourcen benennen, um
die festgelegten Ziele bis 2030 zu erreichen und die Zielerreichung zu überprüfen. Wir werden unseren
vereinbarten Aktionsplan innerhalb eines Jahres nach der Unterzeichnung aufstellen.
Ende 2030 werden wir prüfen, inwieweit wir die Ziele des Pakts erreicht haben, und ggf. die Anzahl der Ziele in
jeder Stadt erhöhen. Wir werden gemeinsam diskutieren, wie wir nach 2030 mit dem Pakt verfahren, um
sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität fortgeführt werden und weiterhin Priorität
genießen.
(4) Gleichberechtigte und gerechte gemeinsame Gestaltung mit lokalen
Initiativen und Interessengruppen
Die Umsetzung der Paktziele soll Gleichberechtigung und Umweltgerechtigkeit fördern, indem den
Bedürfnissen benachteiligter, vulnerabler und marginalisierter Gruppen und Gemeinden, einschließlich
indigener und lokaler Gruppen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Gleichberechtigung und
Umweltgerechtigkeit umfassen den gleichberechtigten Zugang zu städtischen Grünflächen und zu Biodiversität
sowie zu Bildung, Information und Teilhabechancen.
Wir werden Zusammenarbeit, Mitgestaltung und proaktive Partnerschaften für die Umsetzung der Paktziele
fördern. Wir werden mit den relevanten Interessengruppen zusammenarbeiten, wie zum Beispiel lokalen
Gruppen, indigenen Gruppen, jungen Menschen, Zivilgesellschaft und NGOs sowie mit Partnern aus Wirtschaft,
Bildung, Politik und Wissenschaft. Die Möglichkeit zu aktiver Mitgestaltung konzentriert sich auf die proaktive,
zeitnahe und konkrete Umsetzung der Paktziele bis 2030.
(5) Kapazitätsaufbau und Zusammenarbeit der Städte
Städte sind wertvolle Wissenszentren, was ihre Möglichkeiten und Herausforderungen in Bezug auf den Schutz,
die Förderung und die Wiederherstellung der städtischen Biodiversität betrifft. Um von diesem Wissen zu
profitieren und uns gegenseitig zu inspirieren, werden wir Know-how, gute Praxis und Erkenntnisse teilen,
prozessorientierte Maßnahmen und Pilotprojekte initiieren und umsetzen und dieses Wissen allen interessierten
Städten zur Verfügung stellen. Das Paktsekretariat wird diesen Prozess unterstützen und moderieren.
Einmal im Jahr findet (online oder persönlich) ein Treffen statt. Die Treffen werden von unterschiedlichen
Paktunterzeichnenden organisiert und tragen dazu bei, unsere Ziele in Bezug auf Kapazitätsaufbau und
Zusammenarbeit zu erreichen. Aufbauend auf unseren Ansprüchen und Interessen werden wir Webinare und
Dialoge organisieren und Leitfäden erstellen, um den Austausch und Diskussionen zu Herausforderungen und
Lösungen zwischen den Städten zu ermöglichen sowie Kapazitäten innerhalb jeder Stadt weiter zu entwickeln.
(6) Monitoring und Fortschrittsbericht
Wir werden über unsere Fortschritte in Bezug auf die jeweiligen Paktziele beim Pakt-Jahrestreffen – zum Beispiel
auf der CitiesWithNature Action Platform – einmal im Jahr berichten und damit einen Beitrag zur UN CBD leisten.Seite 6 von 11
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Dieser Prozess wird über ein gemeinsames Berichtsprotokoll vereinfacht. Die Berichterstattung wird zum Beispiel
Links zu anderen Fortschrittsberichten über die Pakt-Umsetzung, eine Übersicht über die Biodiversität in Städten
und damit verbundene Maßnahmen sowie Informationen zu Aktionen enthalten.
Paktziele
Wir, die Unterzeichnenden des Pakts, verschreiben wir uns den folgenden Zielen, die wir bis 2030 erreichen
möchten. Um Unterzeichner zu werden, muss, wie eingangs erwähnt, die Absicht bestehen, sich zur Erreichung
von mindestens 15 der 28 Ziele zu verpflichten. Dabei sollte, wenn möglich, mindestens ein Ziel aus jedem
Zielbereich ausgewählt werden.
(1) Bildung und Naturerfahrung
1.1. Wir werden aktiv die Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und weiteren Bildungseinrichtungen (z. B.
Museen, botanischen oder zoologischen Gärten, NGOs) fördern, um ein öffentliches Programm zur Förderung
der Biodiversität zu entwickeln und Maßnahmen für Bildung und Kapazitätsaufbau umzusetzen.
1.2 Wir ermöglichen intensive Naturerfahrungen für alle Kinder. Dafür verpflichten wir uns, pädagogisch
unterstützte, kostenlose und komplett barrierefreie Erfahrungen in der Natur an mindestens einem Tag im Jahr
für jedes Kind bis zum Alter von 15 Jahren anzubieten.
1.3 Wir streben ein pädagogisches vor Ort-Angebot in Wäldern, Parks und anderen biologisch vielfältigen
öffentlichen Flächen der grünen und blauen Infrastruktur an. Ranger oder Betreuer bieten dabei Bildung für
nachhaltige Entwicklung an.
(2) Arten und Lebensräume
2.1 Wir werden den Erhaltungszustand gefährdeter Arten verbessern. Wir werden Lebensräume in unserem
Zuständigkeitsbereich schützen, wiederherstellen und nachhaltig bewirtschaften, damit mindestens 30% der
Arten und Lebensräume, die in einem schlechten ökologischen Zustand sind, einen guten ökologischen Zustand
erreichen oder zumindest einen positiven und sich verbessernden Entwicklungstrend aufzeigen. Wir werden
sicherstellen, dass sich der Zustand dieser Lebensräume nicht verschlechtert.
2.2 Wir streben an den Anteil der Schutzgebiete und Gebiete, auf denen andere effektive, flächenbezogene
Naturschutzmaßnahmen (OECM)3 umgesetzt werden, in unseren Kommunen auf 30 % zu steigern.
2.3 Wir werden Maßnahmen zur Vernetzung von Lebensräumen als wichtiges Element in unsere
Landnutzungsplanung einbeziehen, um den Reichtum an Arten und Lebensraumstrukturen und ihre Resilienz zu
erhöhen.
2.4 Wir werden die ökologischen Bedingungen für Insekten verbessern. Dafür werden wir die Nutzung von
Pestiziden und künstlichen Düngemitteln auf öffentlichen städtischen Agrarflächen um 50% und die Nutzung von
Herbiziden und Insektiziden in allen öffentlichen städtischen Grünflächen um 100% reduzieren4.
3 Das CBD hat „andere effektive gebietsbezogene Schutzmaßnahmen“ wie folgt definiert: „Ein geografisch definierter Bereich, der kein
Schutzgebiet ist und auf eine Art und Weise geregelt und verwaltet wird, die positive und nachhaltige langfristige Ergebnisse für die In-situ-
Erhaltung der Biodiversität mit damit verbundenen Ökosystemfunktionen und -leistungen sowie, wo zutreffend, kulturellen, spirituellen,
sozioökonomischen und anderen lokal relevanten Werten ermöglicht.“ (CBD-Beschluss 14/8)
4 Davon ausgenommen sind Notfallsituationen (z. B. invasive Arten, Plagen).Seite 7 von 11
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2.5 Wir werden invasive Arten identifizieren, gegen die Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Ansiedlung
dieser Arten und negative Auswirkungen auf andere Arten und Lebensräume zu reduzieren. Wir werden
Maßnahmen für mindestens 50% dieser invasiven Arten umsetzen, um ihre Populationen einzudämmen und einen
unbedenklichen Zustand zu erreichen.
(3) Kohabitation
3.1 Wir werden das gesunde Zusammenleben von Mensch und Natur in der Stadtentwicklung unterstützen. Wenn
neue Gebäude und Infrastrukturen für Menschen gebaut werden, sollen auch biodiversitätsfreundliche
Gestaltungselemente geschaffen werden, die von der einheimischen Fauna genutzt werden können.
3.2 Wir werden Standards für öffentliche Gebäude (Nachbildung ökologischer Nischen für Vögel, Insekten,
Fledermäuse usw.) entwickeln und einführen, um an Gebäuden brütende Arten zu schützen und Vogelschlag an
Glasscheiben zu verhindern.
3.3 Wir streben an Standards für biologisch vielfältige grüne Dächer und/oder Fassaden zu entwickeln und sie
bei mindestens 50% aller privaten und öffentlichen Neubauten umsetzen.
3.4 Wir werden Gefahren für Insekten, Fledermäuse, Vögel, Amphibien und Pflanzen verringern, indem wir die
nächtliche Beleuchtung und Lichtverschmutzung in der Stadt durch öffentliche Gebäude und
Straßenbeleuchtung um 50% reduzieren.5
(4) Grüne Infrastruktur und Ökosysteme
4.1 Wir streben einen Baum pro sechs Einwohnerinnen oder Einwohner im öffentlichen Raum (einschließlich
Straßen) an.
4.2 Wir werden einen Baumüberschirmungsgrad von mindestens 10 % erreichen, wobei wir einen kleinräumig
angepassten Ansatz verfolgen, um die beste Lösung für jedes spezifische Gebiet zu finden.
4.3 Bei der Auswahl der Baumarten, Kleingehölze und anderer Pflanzen werden wir die Klimaresilienz und
Artenvielfalt berücksichtigen und möglichst einheimische Arten bevorzugen. Das Gleiche gilt für weitere grüne
Lebensräume (zum Beispiel Strauch- oder Graslandschaften) und die jeweilige bodendeckende Vegetation.
4.4 Unser Ziel ist es, dass jede Bürgerin und jeder Bürger innerhalb von 500 Metern zu Fuß von seiner Wohnung
aus eine öffentlich zugängliche Grün- oder Waldfläche erreichen kann.
4.5 Wir verpflichten uns, auf mindestens 25% unserer öffentlichen städtischen Grünflächen einen
biodiversitätsorientierten Pflegestandard zu etablieren.
4.6 Für unsere bewirtschafteten Wälder werden wir die Zertifizierung des Forest Stewardship Council (FSC) oder
eine gleichwertige Zertifizierung anstreben. Wir werden die Waldbewirtschaftung bei 10% der Waldflächen in
unserem Zuständigkeitsbereich stark reduzieren, um eine Verwilderung oder natürliche Waldregeneration zu
ermöglichen (mit Ausnahme von Bodenmaßnahmen zum Schutz vor Waldbränden). Wir werden auch Wald-
Kahlschläge verhindern.
5 Dafür streben wir eine insektenfreundliche Beleuchtung, bedarfsbasierte Steuerung und gezielte Beleuchtung an. Wir werden die Intensität
und Ausrichtung der Lampen sowie die Ausschaltzeiten der Innen- und Außenbeleuchtung optimieren und auf langwelliges Licht bei der
Außenbeleuchtung unserer Gebäude sowie in öffentlichen Grün- und Blauflächen umstellen.Seite 8 von 11
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7
(5) Blaue Infrastruktur und Wasserwirtschaft
5.1 Wir werden Maßnahmen zur Wiederherstellung und Rehabilitation für mindestens 25% aller degradierten
Frischwasser-, Küsten-/Meeresökosysteme und Feuchtgebiete/Moore in unserem Zuständigkeitsbereich
durchführen.
5.2 Ein Regenwassermanagement nach dem Prinzip der Schwammstadt6 in Kombination mit
biodiversitätsfördernden Maßnahmen als naturbasierte Lösung soll Standard bei der Planung von
Neubauprojekten und beim Bauen im Bestand werden.
(6) Bodengesundheit
6.1 Wir werden ehrgeizige Ziele zur Sanierung kontaminierter Böden mit Grundwasseranbindung definieren und
in unserem Zuständigkeitsbereich umsetzen.
6.2 Unser Ziel ist es, die Bodenversiegelung zu stoppen und einen Null-Netto-Verlust an städtischen biologisch
vielfältigen Grünflächen zu erreichen.
6.3 Wir werden die Bodenverdichtung rund um Stadtbäume verringern, um das langsame Baumsterben durch
Bauarbeiten zu verhindern. Wir werden auch Maßnahmen der guten technischen Praxis einführen, um die
Verdichtung von landwirtschaftlichen Böden zu reduzieren.
6.4 Wir werden naturbasierte Lösungen auf offenen Böden einsetzen, um schädliche Erosionseffekte durch Wind
oder Wasser zu verringern.
(7) Ernährung und Landwirtschaft
7.1 Wir werden sicherstellen, dass mindestens 10% der landwirtschaftlichen Flächen Landschaftsmerkmale mit
hoher biologischer Vielfalt aufweisen.
7.2 Wir werden agrarökologische Praktiken7 bei mindestens 25% der landwirtschaftlichen Fläche umsetzen.
7.3 Wir werden die Verwendung von künstlichen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen um mindestens
20% reduzieren.
7.4 Wir werden die Nettofläche an Klein- und Gemeinschaftsgärten erhalten und streben an, diese Fläche zu
vergrößern. Wir etablieren Programme zur Förderung einer die Biodiversität fördernden Pflege auf diesen
Flächen.
6 Eine Schwammstadt ist so konzipiert, dass Regen- und Regenwasser dort zurückgehalten und versickert wird, wo es anfällt. Regenwasser
wird durch verstärkte Versickerung, Rückhaltung, Speicherung, Aufbereitung und Entwässerung mithilfe naturbasierter Lösung en
bewirtschaftet. Dabei kann es sich beispielsweise um Parks, Entwässerungswege, Regengärten, Versickerungs- und Rückhaltebrunnen,
Stadtgärten und Plantagen, grüne Wände und Dächer handeln.
7 Agrarökologische Praktiken umfassen zum Beispiel Deck-/Zwischenfrüchte, das Zurückbehalten von Fruchtrückständen auf dem Feld, die
Verlängerung mehrjähriger Fruchtfolgen, die Verwendung von mehrjährigen Pflanzen, Permakultur, reduzierte oder gar keine
Bodenbearbeitung sowie Agroforstwirtschaft, Waldlandschaften oder Waldgärten.Seite 9 von 11
Der Regierende Bürgermeister
von Berlin - Senatskanzlei -
Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
berlin.de/senatskanzlei
@RegBerlin
Sprechzeiten Bürgerberatung:
Mo. und Di. von 9.00 - 15.00 Uhr
Mi. (nur telef.) von 9.00 - 15.00 Uhr
Do. von 9.00 - 18.00 Uhr
Fr. von 9.00 - 14.00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Sprechzeiten nach
Terminvereinbarung
Verkehrsverbindungen:
U-Bahn Rotes Rathaus, S-Bahn
Alexanderplatz, Regionalbahn, Tram M 2,
M 4, M 5, M 6, Bus 100, 200, 248, 300
Informationen zum Datenschutz
erhalten Sie auf Anforderung oder
unter berlin.de/rbmskzl/datenschutz
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und
Umwelt
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei - Jüdenstraße 1, 10178 Berlin (Postanschrift)
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin
21. Oktober 2024
Oberbürgermeisterin Katja Dörner
Bonn, Deutschland
Berlin Urban Nature Pact
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner,
der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt stellen aktuell große
Herausforderungen dar, die eine entschlossene globale Reaktion erfordern. Städte sowie
kommunale und regionale Behörden übernehmen hierbei wichtige Rollen. Gleichzeitig stehen
sie vor wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund bedarf es
eines weiteren Ausbaus der gemeinsamen Anstrengungen, um eine sichere und gesunde
Zukunft für alle zu gewährleisten.
Wir möchten Sie daher einladen, sich dem „Berlin Urban Nature Pact“ anzuschließen - einer
Initiative von Städten für Städte weltweit. Mit dem Beitritt zum Pakt trägt Ihre Stadt zu einem
weitreichenden Wandel bei und unterstützt die dringend notwendigen Maßnahmen zum
Schutz der biologischen Vielfalt und der städtischen Natur. Mit dem Pakt sollen internationale
Umweltverpflichtungen durch konkrete lokale Maßnahmen umgesetzt werden. Er basiert auf
der Erkenntnis, dass die städtische Natur für die Resilienz der Städte, die öffentliche
Gesundheit, die Lebensqualität sowie die Anpassung an den Klimawandel und gleichzeitig
dessen Bekämpfung von wesentlicher Bedeutung ist.Seite 10 von 11
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Mit der Unterzeichnung des Pakts verpflichtet sich jede Stadt zu mindestens 15 von 28
ehrgeizigen Zielen. Diese Ziele, die durch Grundsätze und einen Leitfaden für ihre wirksame
Umsetzung ergänzt werden, stehen im Einklang mit den aktuellen internationalen Politiken zur
biologischen Vielfalt und sollen eine nachhaltige Wirkung entfalten. Der Pakt ist ein wichtiger
nächster Schritt zum Schutz der Stadtnatur nach der Edinburgh-Erklärung und dem Montreal
Pledge. Er legt den Fokus auf die Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von
Kunming und Montreal, der auf der UN-Biodiversitätskonferenz COP 15 in Montreal im
Dezember 2022 beschlossen wurde.
Durch die Unterzeichnung des Pakts schließen Sie sich einer weltweiten Initiative von Städten
an, die sich gemeinsam für den Schutz der biologischen Vielfalt einsetzen. Ihre Stadt wird Teil
eines globalen Netzwerks, das den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit zwischen
Städten weltweit fördert.
Als eine Allianz von führenden Städten, die sich gemeinsam für den Schutz der biologischen
Vielfalt stark machen, senden wir eine klare Botschaft an nationale und internationale
Entscheidungsträger: Städte sowie lokale und regionale Behörden spielen eine Schlüsselrolle
dabei, langfristig ökologische, wirtschaftliche und soziale Verbesserungen zu erreichen.
Lassen Sie uns gemeinsam diesen tiefgreifenden Wandel vorantreiben und eine führende
Rolle beim Erhalt der Biodiversität einnehmen. Seien Sie am 26. Oktober 2024 beim
8. Städtegipfel im Rahmen der UN-Biodiversitätskonferenz COP 16 in Cali, Kolumbien dabei,
wo der Pakt vorgestellt wird und Ihre Stadt die Möglichkeit hat, zu den ersten
Unterzeichnenden zu gehören.
Für Fragen zum Pakt und zu dessen Zeichnung wenden Sie sich bitte an:
Mit freundlichen Grüßen,
Kai Wegner Ute Bonde
Regierender Bürgermeister Senatorin für Mobilität, Verkehr,
von Berlin Klimaschutz und UmweltSeite 11 von 11

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Datenstand: 02.11.2026, 21:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de