242110-02 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes in Bonn-Beuel Zentrum Antrag zur Vorlage 242110
Kerndaten
- Nummer
- 242110-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 22.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Beueler Bahnhofsplatz Hauptort
- Heckelsbergplatz
- Neustraße
- Goetheallee
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 242110-02 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bert Moll Marco Rudolph CDU Bezirksfraktion Beuel 22.01.2025 CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes in Bonn-Beuel Zentrum Antrag zur Vorlage 242110 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Empfehlung Rat 13.02.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, als Alternative zur Bebauung der Parkplatzfläche ein Planverfahren für die Erhöhung der Randbauten um den Heckelsbergplatz in den Straßen Neustraße, Goetheallee, Beueler Bahnhofsplatz um zwei Voll-Geschosse auf 5 bzw. 6 Vollgeschosse durchzuführen. Begründung Die Baufläche Parkplatz ist zwar bebaubar, jedoch aufgrund der kleinen Grundfläche und der bestehenden Erschließungsstraße zu den bauordnungsrechtlich fixierten Garagenplätzen um den Platz herum nur mit einigen wenigen Wohneinheiten bebaubar. Sämtliche Eigentümer der Garagen haben bereits gegenüber der Stadt bekundet, ihre Garagen nicht zugunsten einer neuzubauenden Quartiersgarage aufzugeben. Eine höhere Anzahl an Wohneinheiten könnte geschaffen werden, indem um den Heckelsbergplatz herum die bestehenden Wohnungen aufgestockt würden. Der Eigentümer von drei betroffenen Gebäuden in der Neustraße hat dazu bereits sein Interesse bekundet. Dazu müssen die baurechtlichen Voraussetzungen getroffen werden. Im Vergleich zu einer verwaltungsseitig vorgeschlagenen Innenverdichtung könnte der Baumbestand erhalten bleiben.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de