242110 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes in Bonn-Beuel Zentrum
Kerndaten
- Nummer
- 242110
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.01.2025
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Beueler Bahnhofsplatz Hauptort
- Heckelsbergplatz
- Obere Wilhelmstraße
- Goetheallee
- Neustraße
- Beuel-Mitte
- Bonn
- Beuel
- Beuel-Zentrum
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242110 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes in Bonn-Beuel Zentrum Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Ziel der Planung ist es, den Heckelsbergplatz einer städtebaulichen Entwicklung zuzuführen und baulich nachzuverdichten. 2. Der vorhandene Spielplatz ist zu erhalten und aufzuwerten. 3. Der Aufstellung eines Angebotsbebauungsplanes Nr. 6722-6 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für eine wohnbauliche Entwicklung wird zugestimmt. 4. Für die bauliche Entwicklung ist ein städtebaulicher Wettbewerb gemäß RPW durchzuführen, dessen Ergebnis die Grundlage für das notwendige Bebauungsplanverfahren bildet. 5. Das Verfahren wird mit hoher Priorität eingestuft. Begründung Das städtische Grundstück ist eine der wenigen unbebauten bzw. untergenutzten Flächen im Beueler Stadtzentrum, welche sich aufgrund ihrer Lage und Anbindung für eine Nutzungsintensivierung und städtebauliche Entwicklung im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung anbietet. Da sich das gesamte Grundstück in städtischem Eigentum befindet, soll mit dem Bebauungsplan die planungsrechtliche Grundlage für eine zeitnahe Entwicklung geschaffen werden. Durch das vorgeschaltete Qualifizierungsverfahren soll sichergestellt werden, dass die vielfältigen Zielsetzungen der Stadt Bonn in Bezug auf Klima, Ökologie, soziale Infrastruktur und Städtebau bestmöglich umgesetzt werden können. Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 8.200 m² und befindet sich im Zentrum des Stadtbezirks Beuel. Das Plangebiet wird durch die privatenSeite 1 von 11 Seite 2 Grundstücke entlang der Straßen Obere Wilhelmstraße (Norden), Beueler Bahnhofsplatz (Westen), Goetheallee (Süden) und Neustraße (Osten) begrenzt und umfasst die Flurstücke 2868, 2869, 2870, 2871, 2872 und 2873 in der Flur 20, Gemarkung Beuel. Die umgebende Bebauung ist im Süden und Westen durch eine 3-geschossige Wohnbebauung geprägt. Im Osten stellt die 6- bis 8-geschossige Bebauung einen Schallschutzriegel zur Bahnstrecke dar. Hier ist eine Nutzungsmischung aus Gewerbe und Wohnen vorzufinden. Im Norden schließt die 3-geschossige Bebauung der Obere Wilhelmstraße mit einer Einzelhandels- und Dienstleistungszone im Erdgeschoss und darüber liegenden Wohneinheiten an. Das Plangebiet ist aufgrund der Nähe zu den zahlreichen Versorgungsmöglichkeiten im Beueler Zentrum sowie zum ÖPNV-Knotenpunkt Beueler Bahnhof optimal angebunden. Aktuell befinden sich im Blockinnenbereich ein Spielplatz mit Grünfläche im Norden und ein öffentlicher Parkplatz im südlichen Bereich. Hier sind neben öffentlichen Stellplätzen auch 22 bauordnungsrechtlich gebundene Stellplätze vorhanden. Eingefasst werden diese Nutzungen durch eine umlaufende Straße, die zur rückwärtigen Erschließung der privaten oberirdischen Stellplätze und Tiefgaragen dient. Zusätzlich erfolgt über diese Straße auch die Abfallentsorgung. Vorhaben Die zentral gelegene städtische Fläche eignet sich für eine wohnbauliche Entwicklung für vorwiegend preisgebundenen und öffentlich geförderten Wohnraum. Das Vorhaben soll durch die mehrfache Innenentwicklung auch zu einer ökologischen und klimatischen Aufwertung des Areals beitragen. So kann durch Fassaden- und/ oder Dachbegrünung, den Erhalt möglichst vieler Bäume, und eines möglichst hohen Grünanteils sowie der Minimierung von versiegelten Flächen ein Beitrag dazu geleistet werden. Die bauliche Neuentwicklung soll sich an der Umgebungsbebauung orientieren, kann aber auch in verträglichem Maße darüber hinausgehen. Der Erhalt und die Aufwertung des vorhandenen Spielplatzes mit seiner Freifläche sind in der Planung zu berücksichtigen. Durch eine neue Gestaltung der Freiflächen können durchgrünte Räume mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Altersgruppen entstehen. Sie sind im Rahmen der Klimaanpassung und Biodiversität zu gestalten. Der ruhende Verkehr soll in einer Quartiersgarage (ober- oder unterirdisch) untergebracht werden. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit einen Teil der entfallenen öffentlichen Parkplätze anzubieten sowie die bauordnungsrechtlich gebundenen Stellplätze zu ersetzen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt weiterhin über die Neustraße. Die Fuß- und Radwegbeziehungen von der Obere Wilhelmstraße und Neustraße in Richtung Bahnhof sollen gestärktSeite 2 von 11 Seite 3 werden. Die Vebowag hat Interesse signalisiert als Vorhabenträgerin aufzutreten. Eine entsprechende Planungsvereinbarung soll nach positiver Zielbeschlussfassung geschlossen werden. Die Vebowag behält sich eine abschließende Entscheidung jedoch bis zum Abschluss eines Kaufvertrages für das Grundstück vor. Sollte die Vebowag vom Kauf der Fläche zurücktreten, wird die Stadt die Fläche selbst planerisch weiterentwickeln. Planungsrecht Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7923-10 „Beueler Bahnhofsplatz“ vom 11.05.1973 (letzte Änderung 2014). Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt für den Innenbereich zum einen eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz und zum anderen eine öffentliche Verkehrsfläche fest. Weiterhin umfasst der Bebauungsplan die umgebende Bebauung. Hier wird ein allgemeines Wohngebiet mit 3 bis 4 Geschossen und ein Kerngebiet mit 3 bis 8 Geschossen festgesetzt. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7923-10 stehen einer Bebauung des Innenbereichs entgegen. Für eine bauliche Entwicklung bedarf es daher der Änderung des bestehenden Planungsrechts. Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn weist den Bereich derzeit als gemischte Baufläche aus. Durch eine zukünftige Ausweisung eines untergeordneten Teilbereiches als Allgemeines Wohngebiet im Bebauungsplan wird der Charakter des Gebietes nicht grundlegend verändert. Eine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ist daher gegeben und eine Änderung des Flächennutzungsplanes somit nicht erforderlich. Verfahrensvorschlag Das neue Planungsrecht soll als Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden. Für den Fall, dass die Vebowag als Vorhabenträgerin auftritt, wird eine Planungsvereinbarung, die unter anderem die Kostenübernahme für das Verfahren und die notwendigen Gutachten sowie die Durchführung des Qualifizierungsverfahrens regelt, mit der Vebowag abgeschlossen. Darüber hinaus wird zusätzlich ein städtebaulicher Vertrag mit der Vebowag geschlossen, welcher die detaillierte Umsetzung und Gestaltung des Bauvorhabens regeln wird, ähnlich eines Durchführungsvertrages wie er bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit der Vorhabenträgerin geschlossen wird. Da das Vorhaben im erschlossenen und im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit gültigem Bebauungsplan liegt, das Plangebiet lediglich ca. 8.200 m² groß und zu großen Teilen bereits versiegelt ist, soll der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf GrundSeite 3 von 11 Seite 4 der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Nach positiver Fassung des Zielbeschlusses soll dann zunächst ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren einschließlich der Qualifizierung der Freiflächen (Spielplatz, Grünanlagen, neue Freiflächen) durchgeführt werden auf dessen Grundlage anschließend die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorbereitet wird. Einschätzung des Vorhabens Quantität: Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung von Wohnbebauung. Die Anzahl der Wohneinheiten wird sich aus dem Wettbewerbsverfahren ergeben. Modellcharakter Derzeit nicht absehbar. Fördermittel und Befristungen Derzeit nicht absehbar. Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt Das Vorhaben hat eine Bedeutung für den Stadtbezirk Beuel und für das Wohnungsangebot der Gesamtstadt. Infrastruktur Ob sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Auswirkungen auf die Unterbringung des öffentlichen Parkverkehrs sind durch den Wegfall der Kurzzeitparkplätze während der Bauphase zu erwarten. Diese können später ggf. in einer zu errichtenden (Tief-)Garage wieder zur Verfügung gestellt werden. Städtisches InteresseSeite 4 von 11 Seite 5 Aufgrund des hohen Bedarfes insbesondere an preisgünstigem und öffentlich gefördertem Wohnraum in der Stadt Bonn und der Tatsache, dass es sich hierbei um eine mindergenutzte und im städtischen Eigentum befindliche Fläche handelt, besteht ein städtisches Interesse an dem Vorhaben. Umwelt, Natur- und Artenschutz Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landespflege (gem. §1 (6) Nr. 7 BauGB) zu berücksichtigen. Hierzu werden im weiteren Verfahren die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung beschrieben und bewertet. Im Plangebiet befindet sich Baumbestand, welcher satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Der Baumbestand im Bereich des vorhandenen Spielplatzes soll erhalten bleiben. Im Bereich des vorhandenen Parkplatzes werden Baumfällungen unvermeidbar sein, sollen aber auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der Ersatz für entfallende, satzungsgeschützte Bäume erfolgt nach den Vorschriften der Bonner Baumschutzsatzung. Ersatzpflanzungen sollen sofern möglich im Plangebiet, außerhalb von Tiefgaragenflächen erfolgen. Da das Vorkommen planungsrelevanter Arten aufgrund der Habitatausstattung des Plangebietes nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, wird im Bebauungsplanverfahren eine Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt, deren Ergebnisse in der Planung beachtet werden. Im Bereich Obere Wilhelmstraße ist ein Vorkommen des Mauerseglers bekannt. Stadtklima/ Klimaanpassung Im Dezember 2023 fasste der Rat der Stadt Bonn den Zielbeschluss zur Klimaanpassung (DS 231893). Dieser benennt die Absicht, die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung zu verstärken. Vor diesem Hintergrund wurden Zielsetzungen vor allem für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Vulnerabilität formuliert. Bezogen auf den hier relevanten Planungsraum bedeutet dies: • Hitzevorsorge: Freifläche mit hohem Schutzbedarf (-> Erhalt der Klimafunktion) und Parkplatzbereich mit Handlungspriorität 2 (-> Notwendigkeit zur Verbesserung der klimatischen Situation) • Trockenheitsvorsorge: Nutzung von Entsiegelungspotenzialen zur Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufes und Erhöhung des Anteils der dezentralen Nutzung des anfallenden Regenwassers (Schwammstadt-Prinzip) • Starkregenvorsorge: Reduktion von Risikofaktoren, um Schäden durchSeite 5 von 11 Seite 6 Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zu minimieren. • Vulnerabilität: Verbesserung der bioklimatischen Situation vor allem im Bereich des Spielplatzes Im Zuge einer mehrfachen Innenentwicklung mit hoher Ambition im Bereich der Klimafolgenanpassung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer verträglichen baulichen Entwicklung der Fläche und gleichzeitiger Verbesserung der stadtklimatischen Situation. Ein stadtklimatisches Detailgutachten ist zu erstellen, um modellbasiert eine quantifizierbare Aussage zur Veränderung des Stadtklimas treffen zu können. Kosten für die Stadt Bonn Für die Stadt Bonn entstehen über die Personalkosten hinaus keine weiteren Kosten, sofern die Vebowag als Vorhabenträgerin auftritt. Priorität Das Verfahren wird aufgrund des städtischen Eigentums und der Schaffung von Wohnraum mit hoher Priorität eingestuft. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer: 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Anlage/nSeite 6 von 11 Seite 7 1 Übersichtsplan - BP Nr. 6722-6 (öffentlich) 2 Checkliste Nachhaltige Planung - BP Nr. 6722-6 (öffentlich)Seite 7 von 11 Bebauungsplan Nr. 6722-6 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Beuel Ortsteil Beuel-Mitte Maßstab 1: 2500 Datum: 19.02.2024 100 mSeite 8 von 11 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der NachhalƟgkeitsstrategie idenƟfizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Durch das Vorhaben werden zusätzliche Verkehre entstehen. Die Höhe des zusätzlichen Verkehrsaufkommens hängt eng mit der Anzahl der geplanten Wohneinheiten zusammen, die erst mit Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs vorliegen wird. Zudem werden öffentliche Stellplätze entfallen, die ggf. in einer Quartiersgarage ersetzt werden können. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Es handelt sich um eine wohnbauliche Entwicklung. Eine Nutzungsmischung ist nicht bzw. nur in geringem Maße vorgesehen (evt. Kleinteiliges Gewerbe/Dienstleistung). Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Es wird ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Sofern die Vebowag als Vorhabenträgerin auftritt, wird ein entsprechendes Mobilitätskonzept erarbeitet. Falls das Verfahren ohne konkreten Investor durchgeführt wird, wird im Rahmen einer Konzeptvergabe ein Mobilitätskonzept gefordert. Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? Ja, eine Erschließung des Plangebietes für den Umweltverbund ist gegeben. Durch die Lage im Beueler Zentrum und nahe des Beueler Bahnhofs besteht eine optimale Anbindung an den ÖPNV/SPNV. Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt? Ja Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Ja, es sind keine Kaltluftleitbahnen durch das Vorhaben betroffen. Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich zu klimafachlichen Fragestellungen Detailgutachten notwendig? Ja, es wird eine klimatische Betrachtung im Rahmen des Bauleitplanverfahren geben. Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Ja, eine Betrachtung ist über die vorliegenden Daten der Stadt Bonn erfolgt. Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja, im Gebiet sind bei seltenen Starkregenereignissen (alle 50 Jahre) kleinere Bereiche gefährdet (max. bis 0,5m Wassertiefe). Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss Ja, das Gebiet liegt, sowie das gesamte Beueler Zentrum, im Riskiogebiet eines extremen Hochwassers des Rheins. Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? Nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? Es besteht kein festgelegtes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet. Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? Nein Beuel-Zentrum BP Nr. 6722-6 "Heckelsbergplatz" wohnbauliche Entwicklung Seite 1 von 3Seite 9 von 11 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919) kommuniziert worden? Ja Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? Ja Wurde geprüft, ob der Bestand nachhaltig saniert und umgenutzt werden kann? (bei -Teil-Abriss/Neubau) Es gibt keinen Bestand. Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Ja, es sind Baumfällungen im Gebiet notwendig. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Es sind Baumfällungen nötig. Zudem wird voraussichtlich in den Boden (bereits versiegelt) eingegriffen werden. Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Schutzgebiete sind nicht betroffen und Auswirkungen auf diese können ausgeschlossen werden. Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Nein, der Planungsraum ist in großen Teilen bereits versiegelt. Lediglich ein Teilbereich ist aktuell unversiegelt (Teilfläche des Spielplatzes) Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Da das Plangebiet im Innenbereich (im Zusammenhang bebauter Ortsteil) liegt und lediglich eine Fläche von ca. 8.000m² umfasst, die größtenteils bereits versiegelt ist, wird der Bebauungsplan gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja, Es handelt sich um ein Projekt der Innenentwicklung. Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein, es handelt sich um eine Nachverdichtung auf bisher mindergenutzten Flächen. Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? Es handelt sich um eine erstmalige (hoch-)bauliche Inanspruchnahme. Zuvor wurde die Fläche größtenteils als Parkplatz genutzt und entsprechend versiegelt. Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? Es handelt sich um eine erstmalige (hoch-)bauliche Inanspruchnahme. Zuvor wurde die Fläche größtenteils als Parkplatz genutzt und entsprechend versiegelt. Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? Ja, im Plangebiet ist auch satzungsgeschützter Baumbestand vorhanden. Im Rahmen des Verfahrens wird ein Baumgutachten erstellt. Die Planung soll möglichst viele Bäume erhalten oder im Plangebiet ersetzen. Eine qualitative Bewertung der Bestandsbäume in Gegenüberstellung zur beabsichtigten Planung ist zu beauftragen. Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? Die Belange sind durch das Vorhaben nicht betroffen bzw. werden im Verfahren beachtet. Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? Es handelt sich um eine reine wohnbauliche Entwicklung. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? Es handelt sich um eine reine wohnbauliche Entwicklung. Seite 2 von 3Seite 10 von 11 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? Der vorhandene Spielplatz wird weiterhin erhalten bleiben. Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? Es ist kein Ausbau im Bildungsbereich vorgesehen. Dies wird aufgrund der Größe des Vorhabens auch nicht bedingt. Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? Grundsätzlich handelt es sich um eine wohnbauliche Entwicklung. Es besteht ggf. die Möglichkeit, kleinere Gewerbeeinheiten in die Planung zu integrieren. Darüber hinaus soll eine Aufwertung der Freiflächen erfolgen. Durch die Nähe zum Beueler Zentrum ist keine Aufwertung der Versorgungssituation notwendig. Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) Wohnraumschaffung Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer? Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Ja, für den Fall, dass die Vebowag als Vorhabenträgerin auftritt, wird beabsichtigt ausschließlich geförderten Wohnraum herzustellen. Ansonsten werden im Rahmen der Konzeptvergabe die Vorgaben des Bonner Baulandmodells zur Anwendung kommen. Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Die Nachhaltigkeitsziele werden im Verfahren bestmöglich berücksichtigt. Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I Seite 3 von 3Seite 11 von 11
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