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242110 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes in Bonn-Beuel Zentrum

Nummer
242110
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.01.2025
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Beueler Bahnhofsplatz Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Heckelsbergplatz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Obere Wilhelmstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Goetheallee Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Neustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Beuel-Mitte Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Beuel-Zentrum siedlung· Beuel-Mitte, Beuel
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 242110-02 AA CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes in Bonn-Beuel Zentrum Antrag zur Vorlage 242110
  2. 242110-01 AA FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes in Bonn-Beuel Zentrum Antrag zur Vorlage 242110

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Beschlussvorlage
öffentlich
242110
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung
des Heckelsbergplatzes in Bonn-Beuel Zentrum
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.02.2025 Empfehlung
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Ziel der Planung ist es, den Heckelsbergplatz einer städtebaulichen
Entwicklung zuzuführen und baulich nachzuverdichten.
2. Der vorhandene Spielplatz ist zu erhalten und aufzuwerten.
3. Der Aufstellung eines Angebotsbebauungsplanes Nr. 6722-6 im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für eine wohnbauliche
Entwicklung wird zugestimmt.
4. Für die bauliche Entwicklung ist ein städtebaulicher Wettbewerb gemäß
RPW durchzuführen, dessen Ergebnis die Grundlage für das notwendige
Bebauungsplanverfahren bildet.
5. Das Verfahren wird mit hoher Priorität eingestuft.
Begründung
Das städtische Grundstück ist eine der wenigen unbebauten bzw.
untergenutzten Flächen im Beueler Stadtzentrum, welche sich aufgrund ihrer
Lage und Anbindung für eine Nutzungsintensivierung und städtebauliche
Entwicklung im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung anbietet. Da sich das
gesamte Grundstück in städtischem Eigentum befindet, soll mit dem
Bebauungsplan die planungsrechtliche Grundlage für eine zeitnahe
Entwicklung geschaffen werden. Durch das vorgeschaltete
Qualifizierungsverfahren soll sichergestellt werden, dass die vielfältigen
Zielsetzungen der Stadt Bonn in Bezug auf Klima, Ökologie, soziale
Infrastruktur und Städtebau bestmöglich umgesetzt werden können.
Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 8.200 m² und befindet sich im
Zentrum des Stadtbezirks Beuel. Das Plangebiet wird durch die privatenSeite 1 von 11
Seite 2
Grundstücke entlang der Straßen Obere Wilhelmstraße (Norden), Beueler
Bahnhofsplatz (Westen), Goetheallee (Süden) und Neustraße (Osten) begrenzt
und umfasst die Flurstücke 2868, 2869, 2870, 2871, 2872 und 2873 in der Flur
20, Gemarkung Beuel.
Die umgebende Bebauung ist im Süden und Westen durch eine 3-geschossige
Wohnbebauung geprägt. Im Osten stellt die 6- bis 8-geschossige Bebauung
einen Schallschutzriegel zur Bahnstrecke dar. Hier ist eine Nutzungsmischung
aus Gewerbe und Wohnen vorzufinden. Im Norden schließt die 3-geschossige
Bebauung der Obere Wilhelmstraße mit einer Einzelhandels- und
Dienstleistungszone im Erdgeschoss und darüber liegenden Wohneinheiten an.
Das Plangebiet ist aufgrund der Nähe zu den zahlreichen
Versorgungsmöglichkeiten im Beueler Zentrum sowie zum ÖPNV-Knotenpunkt
Beueler Bahnhof optimal angebunden.
Aktuell befinden sich im Blockinnenbereich ein Spielplatz mit Grünfläche im
Norden und ein öffentlicher Parkplatz im südlichen Bereich. Hier sind neben
öffentlichen Stellplätzen auch 22 bauordnungsrechtlich gebundene Stellplätze
vorhanden. Eingefasst werden diese Nutzungen durch eine umlaufende Straße,
die zur rückwärtigen Erschließung der privaten oberirdischen Stellplätze und
Tiefgaragen dient. Zusätzlich erfolgt über diese Straße auch die
Abfallentsorgung.
Vorhaben
Die zentral gelegene städtische Fläche eignet sich für eine wohnbauliche
Entwicklung für vorwiegend preisgebundenen und öffentlich geförderten
Wohnraum.
Das Vorhaben soll durch die mehrfache Innenentwicklung auch zu einer
ökologischen und klimatischen Aufwertung des Areals beitragen. So kann
durch Fassaden- und/ oder Dachbegrünung, den Erhalt möglichst vieler
Bäume, und eines möglichst hohen Grünanteils sowie der Minimierung von
versiegelten Flächen ein Beitrag dazu geleistet werden.
Die bauliche Neuentwicklung soll sich an der Umgebungsbebauung orientieren,
kann aber auch in verträglichem Maße darüber hinausgehen.
Der Erhalt und die Aufwertung des vorhandenen Spielplatzes mit seiner
Freifläche sind in der Planung zu berücksichtigen. Durch eine neue Gestaltung
der Freiflächen können durchgrünte Räume mit hoher Aufenthaltsqualität für
alle Altersgruppen entstehen. Sie sind im Rahmen der Klimaanpassung und
Biodiversität zu gestalten.
Der ruhende Verkehr soll in einer Quartiersgarage (ober- oder unterirdisch)
untergebracht werden. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit einen Teil der
entfallenen öffentlichen Parkplätze anzubieten sowie die bauordnungsrechtlich
gebundenen Stellplätze zu ersetzen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt
weiterhin über die Neustraße. Die Fuß- und Radwegbeziehungen von der
Obere Wilhelmstraße und Neustraße in Richtung Bahnhof sollen gestärktSeite 2 von 11
Seite 3
werden.
Die Vebowag hat Interesse signalisiert als Vorhabenträgerin aufzutreten. Eine
entsprechende Planungsvereinbarung soll nach positiver Zielbeschlussfassung
geschlossen werden. Die Vebowag behält sich eine abschließende
Entscheidung jedoch bis zum Abschluss eines Kaufvertrages für das
Grundstück vor. Sollte die Vebowag vom Kauf der Fläche zurücktreten, wird die
Stadt die Fläche selbst planerisch weiterentwickeln.
Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 7923-10 „Beueler Bahnhofsplatz“ vom 11.05.1973 (letzte Änderung 2014).
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt für den Innenbereich zum einen eine
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz und zum anderen
eine öffentliche Verkehrsfläche fest. Weiterhin umfasst der Bebauungsplan die
umgebende Bebauung. Hier wird ein allgemeines Wohngebiet mit 3 bis 4
Geschossen und ein Kerngebiet mit 3 bis 8 Geschossen festgesetzt.
Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7923-10 stehen
einer Bebauung des Innenbereichs entgegen. Für eine bauliche Entwicklung
bedarf es daher der Änderung des bestehenden Planungsrechts.
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn weist den Bereich derzeit als
gemischte Baufläche aus. Durch eine zukünftige Ausweisung eines
untergeordneten Teilbereiches als Allgemeines Wohngebiet im Bebauungsplan
wird der Charakter des Gebietes nicht grundlegend verändert. Eine Entwicklung
aus dem Flächennutzungsplan ist daher gegeben und eine Änderung des
Flächennutzungsplanes somit nicht erforderlich.
Verfahrensvorschlag
Das neue Planungsrecht soll als Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden.
Für den Fall, dass die Vebowag als Vorhabenträgerin auftritt, wird eine
Planungsvereinbarung, die unter anderem die Kostenübernahme für das
Verfahren und die notwendigen Gutachten sowie die Durchführung des
Qualifizierungsverfahrens regelt, mit der Vebowag abgeschlossen. Darüber
hinaus wird zusätzlich ein städtebaulicher Vertrag mit der Vebowag
geschlossen, welcher die detaillierte Umsetzung und Gestaltung des
Bauvorhabens regeln wird, ähnlich eines Durchführungsvertrages wie er bei
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit der Vorhabenträgerin geschlossen
wird.
Da das Vorhaben im erschlossenen und im Zusammenhang bebauten Ortsteil
mit gültigem Bebauungsplan liegt, das Plangebiet lediglich ca. 8.200 m² groß
und zu großen Teilen bereits versiegelt ist, soll der Bebauungsplan als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.
Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf GrundSeite 3 von 11
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der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a
(3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das
Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung /
Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der
Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann.
Nach positiver Fassung des Zielbeschlusses soll dann zunächst ein
städtebauliches Qualifizierungsverfahren einschließlich der Qualifizierung der
Freiflächen (Spielplatz, Grünanlagen, neue Freiflächen) durchgeführt werden
auf dessen Grundlage anschließend die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorbereitet wird.
Einschätzung des Vorhabens
Quantität:
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung von Wohnbebauung. Die
Anzahl der Wohneinheiten wird sich aus dem Wettbewerbsverfahren ergeben.
Modellcharakter
Derzeit nicht absehbar.
Fördermittel und Befristungen
Derzeit nicht absehbar.
Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt
Das Vorhaben hat eine Bedeutung für den Stadtbezirk Beuel und für das
Wohnungsangebot der Gesamtstadt.
Infrastruktur
Ob sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist
im weiteren Verfahren zu prüfen. Auswirkungen auf die Unterbringung des
öffentlichen Parkverkehrs sind durch den Wegfall der Kurzzeitparkplätze
während der Bauphase zu erwarten. Diese können später ggf. in einer zu
errichtenden (Tief-)Garage wieder zur Verfügung gestellt werden.
Städtisches InteresseSeite 4 von 11
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Aufgrund des hohen Bedarfes insbesondere an preisgünstigem und öffentlich
gefördertem Wohnraum in der Stadt Bonn und der Tatsache, dass es sich
hierbei um eine mindergenutzte und im städtischen Eigentum befindliche
Fläche handelt, besteht ein städtisches Interesse an dem Vorhaben.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen
Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die Belange des Umwelt- und
Naturschutzes sowie der Landespflege (gem. §1 (6) Nr. 7 BauGB) zu
berücksichtigen. Hierzu werden im weiteren Verfahren die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung beschrieben und bewertet.
Im Plangebiet befindet sich Baumbestand, welcher satzungsgeschützt und
artenschutzrechtlich relevant sein kann. Der Baumbestand im Bereich des
vorhandenen Spielplatzes soll erhalten bleiben. Im Bereich des vorhandenen
Parkplatzes werden Baumfällungen unvermeidbar sein, sollen aber auf ein
Mindestmaß reduziert werden. Der Ersatz für entfallende, satzungsgeschützte
Bäume erfolgt nach den Vorschriften der Bonner Baumschutzsatzung.
Ersatzpflanzungen sollen sofern möglich im Plangebiet, außerhalb von
Tiefgaragenflächen erfolgen.
Da das Vorkommen planungsrelevanter Arten aufgrund der Habitatausstattung
des Plangebietes nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, wird im
Bebauungsplanverfahren eine Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt, deren
Ergebnisse in der Planung beachtet werden. Im Bereich Obere Wilhelmstraße
ist ein Vorkommen des Mauerseglers bekannt.
Stadtklima/ Klimaanpassung
Im Dezember 2023 fasste der Rat der Stadt Bonn den Zielbeschluss zur
Klimaanpassung (DS 231893). Dieser benennt die Absicht, die Aktivitäten der
Stadt Bonn zur Klimaanpassung zu verstärken. Vor diesem Hintergrund wurden
Zielsetzungen vor allem für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge
sowie zur Reduktion von Vulnerabilität formuliert.
Bezogen auf den hier relevanten Planungsraum bedeutet dies:
• Hitzevorsorge: Freifläche mit hohem Schutzbedarf (-> Erhalt der
Klimafunktion) und Parkplatzbereich mit Handlungspriorität 2 (->
Notwendigkeit zur Verbesserung der klimatischen Situation)
• Trockenheitsvorsorge: Nutzung von Entsiegelungspotenzialen zur
Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufes und Erhöhung des Anteils
der dezentralen Nutzung des anfallenden Regenwassers
(Schwammstadt-Prinzip)
• Starkregenvorsorge: Reduktion von Risikofaktoren, um Schäden durchSeite 5 von 11
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Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zu minimieren.
• Vulnerabilität: Verbesserung der bioklimatischen Situation vor allem im
Bereich des Spielplatzes
Im Zuge einer mehrfachen Innenentwicklung mit hoher Ambition im Bereich der
Klimafolgenanpassung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer verträglichen
baulichen Entwicklung der Fläche und gleichzeitiger Verbesserung der
stadtklimatischen Situation. Ein stadtklimatisches Detailgutachten ist zu
erstellen, um modellbasiert eine quantifizierbare Aussage zur Veränderung des
Stadtklimas treffen zu können.
Kosten für die Stadt Bonn
Für die Stadt Bonn entstehen über die Personalkosten hinaus keine weiteren
Kosten, sofern die Vebowag als Vorhabenträgerin auftritt.
Priorität
Das Verfahren wird aufgrund des städtischen Eigentums und der Schaffung
von Wohnraum mit hoher Priorität eingestuft.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer:
1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel
hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung
bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten
abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (DS-Nummer: 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501) wurde für diesen
Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte
Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Anlage/nSeite 6 von 11
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1 Übersichtsplan - BP Nr. 6722-6 (öffentlich)
2 Checkliste Nachhaltige Planung - BP Nr. 6722-6 (öffentlich)Seite 7 von 11
Bebauungsplan Nr. 6722-6
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Beuel
Ortsteil Beuel-Mitte
Maßstab 1: 2500 Datum: 19.02.2024
100 mSeite 8 von 11
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der NachhalƟgkeitsstrategie idenƟfizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird
es geben?
Durch das Vorhaben werden zusätzliche Verkehre entstehen. Die Höhe des
zusätzlichen Verkehrsaufkommens hängt eng mit der Anzahl der geplanten
Wohneinheiten zusammen, die erst mit Durchführung des städtebaulichen
Wettbewerbs vorliegen wird. Zudem werden öffentliche Stellplätze entfallen,
die ggf. in einer Quartiersgarage ersetzt werden können.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Es handelt sich um eine wohnbauliche Entwicklung. Eine Nutzungsmischung ist
nicht bzw. nur in geringem Maße vorgesehen (evt. Kleinteiliges
Gewerbe/Dienstleistung).
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Es wird ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Sofern die Vebowag als
Vorhabenträgerin auftritt, wird ein entsprechendes Mobilitätskonzept
erarbeitet. Falls das Verfahren ohne konkreten Investor durchgeführt wird, wird
im Rahmen einer Konzeptvergabe ein Mobilitätskonzept gefordert.
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
Ja, eine Erschließung des Plangebietes für den Umweltverbund ist gegeben.
Durch die Lage im Beueler Zentrum und nahe des Beueler Bahnhofs besteht eine
optimale Anbindung an den ÖPNV/SPNV.
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt?
Ja
Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen
beachtet?
Ja, es sind keine Kaltluftleitbahnen durch das Vorhaben betroffen.
Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich zu
klimafachlichen Fragestellungen Detailgutachten
notwendig?
Ja, es wird eine klimatische Betrachtung im Rahmen des Bauleitplanverfahren
geben.
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
Ja, eine Betrachtung ist über die vorliegenden Daten der Stadt Bonn erfolgt.
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja, im Gebiet sind bei seltenen Starkregenereignissen (alle 50 Jahre) kleinere
Bereiche gefährdet (max. bis 0,5m Wassertiefe).
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? 
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
Aufschluss
Ja, das Gebiet liegt, sowie das gesamte Beueler Zentrum, im Riskiogebiet eines
extremen Hochwassers des Rheins.
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
Nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
Es besteht kein festgelegtes oder vorläufig gesichertes
Überschwemmungsgebiet.
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
Nein
Beuel-Zentrum
BP Nr. 6722-6 "Heckelsbergplatz"
wohnbauliche Entwicklung
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919)
kommuniziert worden?
Ja
Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert?
Ja
Wurde geprüft, ob der Bestand nachhaltig saniert und
umgenutzt werden kann? (bei -Teil-Abriss/Neubau)
Es gibt keinen Bestand.
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Ja, es sind Baumfällungen im Gebiet notwendig.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Es sind Baumfällungen nötig. Zudem wird voraussichtlich in den Boden (bereits
versiegelt) eingegriffen werden.
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Schutzgebiete sind nicht betroffen und Auswirkungen auf diese können
ausgeschlossen werden.
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Nein, der Planungsraum ist in großen Teilen bereits versiegelt. Lediglich ein
Teilbereich ist aktuell unversiegelt (Teilfläche des Spielplatzes)
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation?
Da das Plangebiet im Innenbereich (im Zusammenhang bebauter Ortsteil) liegt
und lediglich eine Fläche von ca. 8.000m² umfasst, die größtenteils bereits
versiegelt ist, wird der Bebauungsplan gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung aufgestellt.
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja, Es handelt sich um ein Projekt der Innenentwicklung.
Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein, es handelt sich um eine Nachverdichtung auf bisher mindergenutzten
Flächen.
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau
statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen?
Es handelt sich um eine erstmalige (hoch-)bauliche Inanspruchnahme. Zuvor
wurde die Fläche größtenteils als Parkplatz genutzt und entsprechend versiegelt.
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
Es handelt sich um eine erstmalige (hoch-)bauliche Inanspruchnahme. Zuvor
wurde die Fläche größtenteils als Parkplatz genutzt und entsprechend versiegelt.
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
Ja, im Plangebiet ist auch satzungsgeschützter Baumbestand vorhanden. Im
Rahmen des Verfahrens wird ein Baumgutachten erstellt. Die Planung soll
möglichst viele Bäume erhalten oder im Plangebiet ersetzen. Eine qualitative
Bewertung der Bestandsbäume in Gegenüberstellung zur beabsichtigten
Planung ist zu beauftragen.
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
Die Belange sind durch das Vorhaben nicht betroffen bzw. werden im Verfahren
beachtet.
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
Es handelt sich um eine reine wohnbauliche Entwicklung.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
Es handelt sich um eine reine wohnbauliche Entwicklung.
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
Der vorhandene Spielplatz wird weiterhin erhalten bleiben.
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
Es ist kein Ausbau im Bildungsbereich vorgesehen. Dies wird aufgrund der Größe
des Vorhabens auch nicht bedingt.
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
Grundsätzlich handelt es sich um eine wohnbauliche Entwicklung. Es besteht ggf.
die Möglichkeit, kleinere Gewerbeeinheiten in die Planung zu integrieren.
Darüber hinaus soll eine Aufwertung der Freiflächen erfolgen. Durch die Nähe
zum Beueler Zentrum ist keine Aufwertung der Versorgungssituation notwendig.
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
Wohnraumschaffung
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für
eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer?
Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, kann hierzu keine Aussage
getroffen werden.
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Ja, für den Fall, dass die Vebowag als Vorhabenträgerin auftritt, wird
beabsichtigt ausschließlich geförderten Wohnraum herzustellen. Ansonsten
werden im Rahmen der Konzeptvergabe die Vorgaben des Bonner
Baulandmodells zur Anwendung kommen.
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Die Nachhaltigkeitsziele werden im Verfahren bestmöglich berücksichtigt.
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
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Datenstand: 03.11.2026, 10:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de